Rettungsweg Kennzeichnung auf einer Zwischenbühne

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  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal Hilfe bzw. einen Denkanstoß.

    Im Erdgeschoss eines Gebäudes gibt es auf 3m vier Zwischenbühnen, Gitterrost Bühnen um an den oberen Teil von Rührbehältern zu kommen. Die Fluchtwege sind ausgeschildert. Diese Zwischenbühnen sind nur über das Erdgeschoss begehbar, je an 2 Seiten. Frage, muss für die Zwischenbühnen auch ein Rettungsplan erstellt werden inkl Aushang usw.

    In der ASR habe ich explizit nix gefunden evtl. ist das Baurecht...

    besten Dank

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  • Es handelt sich um reine Arbeitsbühnen welche nur von betriebseigenen Mitarbeitern benutzt werden. Diese Enden jeweils im Erdgeschoss und dort hängen die Flucht- und Rettungspläne aus. Das ist mein Aufhänger, das die Bühnen keinen eigenen Ausgang ins freie haben.

  • Es handelt sich um reine Arbeitsbühnen welche nur von betriebseigenen Mitarbeitern benutzt werden. Diese Enden jeweils im Erdgeschoss und dort hängen die Flucht- und Rettungspläne aus. Das ist mein Aufhänger, das die Bühnen keinen eigenen Ausgang ins freie haben.

    Solche Arbeitsbühnen kenne ich von Blasfolienextrusionsanlagen, die über mehrere Ebenen aufgebaut sind. Dort haben wir noch einen zusätzlichen Rettungsweg nach außen gemacht (Dach) und von dort über eine Steigleiter nach unten. Es bringt ja nix, wenn es im Erdgeschoß brennt und die Mitarbeiter warten dann, bis sie gegrillt werden.

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  • Nur so mal als Denkanstoß: ich würde das als Bestandteil des Arbeitsmittels sehen. Gibt ja auch Mehrgeschossige Regalanlagen mit oder ohne feste Verbindung zum Gebäude ... ähnlich wie Einbauten. Macht man da auch an jedes Regal einen Fluchtwegplan?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo,

    Frage, muss für die Zwischenbühnen auch ein Rettungsplan erstellt werden inkl Aushang usw. In der ASR habe ich explizit nix gefunden evtl. ist das Baurecht...

    Baurecht ist das nicht. Ich würde in diesem Fall keine Notwendigkeit

    sehen.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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