Kennzeichnung von Co2 Handfeuerlöschern

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  • Guten Morgen,

    ich sehe das als Feuerwehrzeichen: Die in DIN 4066 3.6 beschriebenen Hinweisschilder auf Brandschutzeinrichtungen und Einsatzhinweise sind im allgemeinen auch als Feuerwehrzeichen bekannt. Diese enthalten keine Piktogramme wie nach internationaler ISO 7010 vorgesehen, da sie nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind und bei Feuerwehrleuten die Kenntnis über die Bedeutung der Beschriftungen vorausgesetzt wird.

    Folgende Beispiele für die Beschriftung gibt die DIN 4066 an:

    • Brandmeldezentrale (BMZ)
    • Feuerwehrnotrufmelder
    • Feuermeldestelle
    • Hydrant auf dem Grundstück
    • Feuerlöschgerät

    Evtl. wird die Kennzeichnung im Brandschutzkonzept gefordert, anders kann ich mir eine Pflicht zur Kennzeichnung nicht erklären.

    Aber bestimmt haben unsere Brandschutzexperten noch mehr Wissen.

    Gruß Ulrich

  • Moin,

    Die Kennzeichnung von Standorten der Feuerlöscher ist in ASR A2.2 i.V.m ASR A1.3 abschließend bzw. im höchsten Rechtscharakter geregelt. Dort ist eine zusätzliche Bezeichnung nicht vorgesehen. Alle anderen Empfehlungen sind hinfällig. Weitergehend entspricht das Schild oben sogar nicht dem "F0001", wäre also bei extremer Sicht falsch.

    Welcher Nutzer soll mit der Ergänzung, wie reagieren?

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Hmmmm... Dazu folgendes Beispiel... hat mir ein Mitstreiter bei der SiFa-Ausbildung so geschildert:

    Er macht eine Runde durchs Werk und kommt an einer Grube vorbei... Drinnen ein Mitarbeiter am Schweißen, Flexen - was auch immer... am Rand der Grube ein Löschposten, zur Überwachung - was auch immer - mit Löscher in der Hand...

    Jetzt ratet mal, was das für ein Löscher war... ein CO2 Löscher...

    Er bekommt das so im Vorbeigehen mit -Stoppt - kehrt nochmal um...

    Spricht den Sicherungsposten darauf an " Das ist eine Grube - Ja - Du hast einen CO2-Löscher in der Hand - Farbe entweicht aus dem Gesicht gegenüber"

    Ursache: Er hat sich zur Sicherung den Feuerlöscher geschnappt, der in der unmittelbaren Nähe war...

    Eventuell wäre das bei einer zusätzlichen Kennzeichnung vermieden worden?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Ursache: Er hat sich zur Sicherung den Feuerlöscher geschnappt, der in der unmittelbaren Nähe war...

    Personen die als Sicherungsposten eingesetzt werden sollten m.E. auch mit den Handfeuerlöschern vertraut und geübt sein. Wäre er z.B. ein Brandschutzhelfer würde er alleine durch das Aussehen der Feuerlöscher erkennen, dass er ein CO2 Löscher in der Hand hält. Als zusatzinformation ist das Schild evtl. nicht schlecht aber kritisch wird es, wenn dem Mitarbeiter die unterschiede und Gefahren nicht bewusst sind.

  • [...] Du hast einen CO2-Löscher in der Hand [...]

    Es gibt ja sicherlich bei euch eine BA für Schweißarbeiten oder ggf. einen individuellen Erlaubnisschein für jede Einzelarbeit. Darin entsprechende Regelungen für einen Löschposten bzw. notwendige Feuerlöscher.

    Der CO2 Löscher ist für dein Beispiel per se immer ungeeignet, egal ob Grube oder nicht. Brandklasse B - brennbare Flüssigkeiten. Wieso hängt er überhaupt Standardmäßig aus - diese haben doch meist nur 5 LE und würden gar nicht hängen dürfen, da 6 LE Mindestleistung (wenn nur Grundausstattung gefordert ist).

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Wieso hängt er überhaupt Standardmäßig aus - diese haben doch meist nur 5 LE und würden gar nicht hängen dürfen

    Die Co2 Löscher dürfen hängen und dürfen auch bei geringe Brandgefährdungen zu den LE angerechnet werden. Siehe ASR A2.2

  • Siehe ASR A2.2

    Zitat

    "Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen." ASR A2.2 Seite 9 1.Satz

    Die 5 kg Co2 Löscher haben 89B also 5 LE (größere kenne ich nicht als tragbare Löscher) - ergo nicht anrechenbar für die Grundausstattung.

    Ferner stellt sich die Frage, wer hat nur Brandklasse B an einem Ort, dass diese den örtlichen Bedarf decken.

    Beste Grüße

    J.H.J

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  • ergo nicht anrechenbar für die Grundausstattung

    Abweichend davon können für die Grundausstattung bei normaler Brandgefährdung auch

    Feuerlöscher, die jeweils nur über mindestens 2 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen, an-

    gerechnet werden, wenn:

    - sich hierdurch eine Vereinfachung in der Bedienung ergibt, z. B. durch mindestens

    25 % Gewichtsersparnis je Feuerlöscher,

    - die Zugriffszeit, z. B. durch Halbierung der maximalen Entfernung zum nächstge-

    legenen Feuerlöscher nach Punkt 5.3, reduziert wird und

    - die Anzahl der Brandschutzhelfer nach Punkt 7.3 verdoppelt wird.

  • Jaaaa ... eine "und" Aufzählung die von Co2 Löschern nicht erfüllt wird.

    1. nicht leichter da Dauerdrucklöscher, daher ja auch nur 5 kg Löschmittel

    2. Zugriffszeit möglich, da aber C02 nur Brandklasse B und eigentlich immer auch Brandklasse A - nur eventuell zutreffend!?

    3. Brandschutzhelfer doppelt? wegen nem feuerlöscher - betrieblich Frage ...

    ich bleibe bei meiner Auffassung. ;)

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Die Kennzeichnung von Standorten der Feuerlöscher ist in ASR A2.2 i.V.m ASR A1.3 abschließend bzw. im höchsten Rechtscharakter geregelt. Dort ist eine zusätzliche Bezeichnung nicht vorgesehen.

    Moin,

    habe ich eine andere ASR 1.3 als Du? Die ASR definiert doch extra Zusatzzeichen und unter 5.1 (2) Satz 2 findet man ja auch "Es besteht die Möglichkeit der Verwendung von Zusatzzeichen, die der Verdeutlichung besonderer Situationen oder der Konkretisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage dienen." Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Die Tabelle 2 gibt sogar die Formalien der Zusatzzeichen vor.

    Zitat


    Weitergehend entspricht das Schild oben sogar nicht dem "F0001", wäre also bei extremer Sicht falsch.

    Da gebe ich Dir vollkommen recht, denn F0001 finde ich nirgends in der ASR ;) (sorry, die Flanke musste ich verwandeln). Ne, ernsthaft, was ist an dem Piktogramm des Themenerstellers falsch?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (27. Oktober 2022 um 11:59)

  • Die 5 kg Co2 Löscher haben 89B also 5 LE (größere kenne ich nicht als tragbare Löscher) - ergo nicht anrechenbar für die Grundausstattung.

    Wer sagt denn dass die hier angerechnet werden? Gängig dürfte doch sein, dass man CO2 Löscher vor Elektroräumen vorfindet.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • "Es besteht die Möglichkeit der Verwendung von Zusatzzeichen, die der Verdeutlichung besonderer Situationen oder der Konkretisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage dienen."

    ääähhhmmm ... okay da hast du recht. In meiner persönlichen Meinung ist nur die Sinn/Nutzen Frage negativ zu bescheiden. Wenn einer was mit dieser Information anfangen kann, braucht er sie nicht, da er es am Löscher erkennt bzw. lesen kann. (auch auf weite Sicht)

    dass man CO2 Löscher vor Elektroräumen vorfindet

    Sie dürfen ja nur nicht auf die Grundlast angerechtnet werden, auf Sonderbedarf "erhöhte Brandgefahr" dürfen sie es. An Sich brennen in Elektroräumen ja auch keine Brandklasse B- Stoffe. Die Sekundärschädenvermeidung wird häufig angeführt, ist aber nur bei wirklich großen elektrischen Anlagen nützlich. Ein Switch der brennt, ist eh schon kaputt. Ferner kann man leicht die Löschwirkung von Co2 überschätzen sowie die Rückzündung nach verfliegen vernachlässigen.

    Wir haben, auch im Gedanken an Greta, weit über die Hälfte der Co2 Löscher im Klinikum verbannt.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Bevor die ursprüngliche Frage nach der Kennzeichnung vergessen wird;)

    - Zusatzliche Kennzeichnung der Gefährung durch CO2 ist nicht zwingend, aber sinnvoll und empfehlenswert.

    - Die Beschäftigten sind zu unterweisen, damit eine Geschichte wie in der Schilderung von E.weline nicht passiert.

    Oder?

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Hallo,

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe einmal eine Frage zur Kennzeichnung von Co2 Handfeuerlöschern. Muss ich diese jetzt separat mit einem Hinweisschild unter dem klassischen Handfeuerlöscherschild kennzeichnen?

    Nö, kann man aber. Wenngleich ein solcher Löscher ohnehin nur

    in diesen Bereichen verfügbar sein sollte, wo es aufgrund der Brand-

    gefährdung notwendig ist und ein anderes Löschmittel ausschließt.

    Sollte man eine solche Zusatzkennzeichnung machen, sollte diese

    aber Gegenstand in eventuell vorhandenen F+R Plänen sein und

    natürlich in der BSO.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010