GBU MuSchG - Kinderstation Krankenhaus - COVID / Röteln

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  • Hallo zusammen,

    Folgendes: zusammen mit der Bereichsleitung der Kinderstation die anlasslose GBU auf den neuesten Stand gebracht. Jetzt gibt es ja im Krankenhaus (auch auf der Kinderstation) Coronapatienten. Laut BioStoffV ist das Covid-19 Virus in der Gruppe 3 eingestuft. Dazu kommt noch das die Gefahr besteht sich mit z.Bsp. Röteln anzustecken.

    Was würdet als Maßnahmen/Beurteilung in die GBU aufnehmen?

    Schreibt man dann eher "Für Schwangere und stillende muss der Arbeitsplatz angepasst bzw. geändert werden oder Eine Beschäftigung von Schwangeren und Stillenden ist auf dieser Station auf keinen Fall möglich

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  • Moin Markus,

    a) was hast Du eigentlich gegen Deinen Betriebsarzt? :Lach:

    b) immer bis ans Ende lesen. ;)

    Zitat von §11 (2) MuSchG

    Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung in Kontakt kommt oder kommen kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Eine unverantwortbare Gefährdung im Sinne von Satz 1 liegt insbesondere vor, wenn die schwangere Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist, bei denen sie mit folgenden Biostoffen in Kontakt kommt oder kommen kann:

    1.mit Biostoffen, die in die Risikogruppe 4 im Sinne von § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung einzustufen sind, oder
    2.mit Rötelnvirus oder mit Toxoplasma.

    Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn der Kontakt mit Biostoffen im Sinne von Satz 1 oder 2 therapeutische Maßnahmen erforderlich macht oder machen kann, die selbst eine unverantwortbare Gefährdung darstellen. Eine unverantwortbare Gefährdung im Sinne von Satz 1 oder 2 gilt insbesondere als ausgeschlossen, wenn die schwangere Frau über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.

    Du musst also im Einzelfall festlegen, ob es sich um eine unverantwortbare Gefährdung handelt und dabei immer an T-O-P denken. Bei der beurteilung empfehle ich neben Deinem Betriebsarzt die Lektüre der brandaktuellen "Empfehlung zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2" des Ausschusses für Mutterschutz beim BMFSFJ. :) Guckst Du hier

    Edit: Kleine Leseprobe aus der Empfehlung: Die anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung muss für jede Schwangere und Stillende durchgeführt werden.

    Einzelfallbetrachtung. Da wird mit Deinen Pauschalmaßnahmen schwierig. :saint:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (7. Oktober 2022 um 13:26)

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  • Überlege mal, Kinderstation und Röteln oder Masern. Kannst Du das dort ausschließen?

    Gängig dürfte doch im Pflegebereich sein, dass da nur noch administrative Tätigkeiten weg vom Patienten möglich sind, denn der Kontakt mit Körperflüssigkeiten ist auszuschließen, ebenso Durchführung von Injektionen. Bei Corona gab es auch eine Empfehlung, dass Schwangere nicht in Kontakt mit entsprechenden Patienten gelangen sollen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • bei uns werden die kolleginnen immer in den "innendienst" versetzt. Weil man ja auch die Gefahr des potentiellen Kontaktes bewerten muss. Kann man nicht ausschließen. Ähnlich kenne ich das von Kindertagesstätten.

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Überlege mal, Kinderstation und Röteln oder Masern. Kannst Du das dort ausschließen?

    Gängig dürfte doch im Pflegebereich sein, dass da nur noch administrative Tätigkeiten weg vom Patienten möglich sind, denn der Kontakt mit Körperflüssigkeiten ist auszuschließen, ebenso Durchführung von Injektionen. Bei Corona gab es auch eine Empfehlung, dass Schwangere nicht in Kontakt mit entsprechenden Patienten gelangen sollen.

    mit administrativen Tätigkeiten theoretisch ja:/

  • Überlege mal, Kinderstation und Röteln oder Masern. Kannst Du das dort ausschließen?

    Moin Axel,

    nein. Ich schicke aber auch nicht jede Erzieherin, die über einen ausreichenden Impfstatus verfügt ins Beschäftigungsverbot. Dann müssten wir diverse Einrichtungen schließen. ;) Das Ziel soll neben dem Schutz der Frauen ja auch die Erhaltung der bisherigen Tätigkeit sein. Wie immer bei Schwangeren: Einzelfallbetrachtung.

    Die schwangeren Erzieherinnen wickeln dann eben nicht mehr und entsorgen kein Erbrochenes vom Fußboden, bleiben aber oft in der Kinderbetreuung.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo Frank,

    das die anlassbezogene GBU in jedem Fall durchgeführt werden muss ist mir bewusst. Mir geht es um die anlasslose GBU. Muss ich da explizit schon Schutzmaßnahmen reinschreiben?

    Gruß Markus

  • bleiben aber oft in der Kinderbetreuung.

    Kinderbetreuung in der KiTa und Patientenbetreuung auf einer Kinderstation sind aber 2 unterschiedliche Dinge. Auf der Kinderstation bleibt in der Regel nur administrative Tätigkeit übrig.

    Mir geht es um die anlasslose GBU. Muss ich da explizit schon Schutzmaßnahmen reinschreiben?

    Das Ergebnis der anlasslosen GBU kennt eigentlich 3 Möglichkeiten.

    • Tätigkeit ist uneingeschränkt geeignet und keine unverantwortbare Gefährdung.
    • Tätigkeit ist nicht uneingeschränkt geeignet, sondern bestimmte Tätigkeiten dürfen nicht mehr ausgeführt werden bzw. besondere Schutzmaßnahmen sind erforderlich. Diese sollte man dann auch zumindest grob umschreiben.
    • Tätigkeit ist grundsätzlich ungeeignet. => Umsetzung z.B. in Bereich XY und wenn das nicht möglich ist, dann betriebliches Beschäftigungsverbot.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mir geht es um die anlasslose GBU. Muss ich da explizit schon Schutzmaßnahmen reinschreiben?

    Wie Axel bereits geschrieben hat... grob müssen diese schon festgelegt worden sein.

    siehe:

    Arbeitgeberleitfaden

    "...Unabhängig davon, ob Sie gerade eine schwangere oder stillende Frau beschäftigen, müssen Sie... auch Gefährdungen prüfen... und ermitteln, ob mutterschutzrechtliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind...."

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker