Hallo in die Runde,
nach Umbau, ist bei uns der Zutritt zum Betriebsgelände jetzt über ein Drehkreuz (ich glaube das nennt sich auch Personenvereinzelungsanlage???) geregelt. Soweit so gut, is ja eigentlich nix ungewöhnliches.
Aber, das System ist von den Segmenten her so klein, dass man als Durchschnittsmensch (mit Normalgewicht) schon Probleme hat das Drehkreuz zu passieren.
Menschen mit Gehhilfen haben überhaupt keine Chance das Drehkreuz zu passieren, weil nicht genug Platz ist, um diese im Drehkreuz zu verwenden. Rollifahrer müssen draußen bleiben oder lassen sich eben von den LKW durch das große Zufahrtstor schieben.
Ich habe bei meiner Suche im Netz bisher leider keinerlei Vorgaben für Drehkreuztüren (Mindestbreite der Segmente , etc.) gefunden.
Es ist leider wieder die übliche Diskussion, wenn irgendwo Murks verzapft worden ist - wo steht das, dass das Murks ist?
Falls jemand greifbare Vorschriften zu diesem Problem kennt, würde mir das helfen. (DGUV V0 ist leider nicht von jedem anwendbar)
Danke und Gruß
Harti