Vorschriften Drehkreuz (Personenvereinzelungsanlage)

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  • Hallo in die Runde,

    nach Umbau, ist bei uns der Zutritt zum Betriebsgelände jetzt über ein Drehkreuz (ich glaube das nennt sich auch Personenvereinzelungsanlage???) geregelt. Soweit so gut, is ja eigentlich nix ungewöhnliches.

    Aber, das System ist von den Segmenten her so klein, dass man als Durchschnittsmensch (mit Normalgewicht) schon Probleme hat das Drehkreuz zu passieren.

    Menschen mit Gehhilfen haben überhaupt keine Chance das Drehkreuz zu passieren, weil nicht genug Platz ist, um diese im Drehkreuz zu verwenden. Rollifahrer müssen draußen bleiben oder lassen sich eben von den LKW durch das große Zufahrtstor schieben.

    Ich habe bei meiner Suche im Netz bisher leider keinerlei Vorgaben für Drehkreuztüren (Mindestbreite der Segmente , etc.) gefunden.

    Es ist leider wieder die übliche Diskussion, wenn irgendwo Murks verzapft worden ist - wo steht das, dass das Murks ist? :cursing:

    Falls jemand greifbare Vorschriften zu diesem Problem kennt, würde mir das helfen. (DGUV V0 ist leider nicht von jedem anwendbar:()

    Danke und Gruß

    Harti

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  • Moin,

    jetzt auf die schnelle mal kurz und knapp ein Link, schau mal ob der hilft:

    https://www.dguv.de/barrierefrei/b…ugang/index.jsp

    Schaue dann später nochmal genauer in meinen Unterlagen ob ich da noch was finde.

    Evtl. findest du auch Ansätze in der "DGUV Information 208-026", ist zwar für Drehtüren, aber wie gesagt, vielleicht ist da ja ein Ansatz.

    VG

    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von Steedeson (8. September 2022 um 09:08)

  • nee, das ist quasi das "Loch" im Zaun, wo die MA den Außenbereich vom Betriebsgelände betreten und verlassen können.

    Es gibt noch zwei weitere Zugänge zum Betriebsgelände, die als normale Zugangstüren ausgeführt sind, aber in ca. hundert Meter Entfernung,

    Gruß

    Harti

  • Ist es denn der einzige Zugang für diese Personengruppen auf das Gelände? Oder gibt es da eine Hauptpforte, durch die diese Personen ohne Probleme durchkämen? Ist das Drehkreuz nur der "Hintereingang"?

    Ist es ein mannshohes Drehkreuz oder nur eine Drehsperre?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Ich sehe hier die DGUV 208-026 sowie die ASR 1.7 und 1.8 erstmal als Deine Grundlagen an.

    Viele Grüße aus der Oberpfalz

    Michael


    Freile d´Erfahrung is na ned aso do, owa des wird scha... (Max Grünzinger)


  • das Drehkreuz ist mannshoch und würde mit etwas S-Draht auf dem Dach wahrscheinlich auch bei einer JVA seine Dienste tun.

    Die Nutzung der beiden anderen Zugänge wäre über normale, recht breite Zugangstüren möglich, würde aber eine komplette Querung des relativ stark befahrenen Werksgeländes erforderlich machen.

    Das Drehkreuz ist nicht kraftbetätigt, deshalb kommt die DGUV 208-026 m.E. nicht zum Tragen.

    Die ASR V3a2 kommt nur dann zum Tragen, wenn bereits Mensch mit Behinderung dort arbeiten und diesen Zugang nutzen müssen. Für den Neubau sind die Vorgaben demnach nicht bindend. Ich bin mir auch nicht sicher, ober der dort verwendete Begriff "Karusselltür" auf "Personenvereinzelungsanlagen" anwendbar ist.:/.

    Gruß

    Harti

  • Dann ist es tatsächlich nur eine Frage des Zugangs zum Werksgelände: da kann man aus sicherheitstechnisscher Sicht keine großen Forderungen stellen.

    Für die Barrierefreihet würde ich als Arbeitgeber in der Nähe des Haupttores Behindertenparkplätze einrichten (wenn das Drehkreuz sehr eng ist müssten auch adipöse MA dort parken dürfen), dann stellt sich die Frage nicht mehr.

    Ansonsten gäbe es noch die wechselseitigen Gefährdungen Werksverkehr <-> Fußgänger (oder Rollifahrer). Das handelt man in der Gefährdungsbeurteilung ab und ergreift entsprechend Maßnahmen

  • Guten Morgen in die Runde,

    ich bin ja immer wieder verblüfft, was bei uns in Deutschland geregelt ist und was nicht. Diese Drehkreuze bergen ja schon die eine oder andere Gefährdung durch klemmen, stolpern, etc., tauchen aber irgendwie nirgends so richtig in Regelwerken auf.

    Ich danke euch trotzdem für eure Denkanstöße :)

    Viele Grüße

    Harti

    PS: Funktionskennzeichnungswesten bei der Feuerwehr sind auch von Kirchturm zu Kirchturm unterschiedlich, sprich es gibt keine bundesweite Regelung

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  • Hast du auch schon mal in die DGUV Information 215-112 reingeschaut?

    Da gibt es in "Kapitel 3 Äußere Erschließung auf dem Grundstück" einige Ausführungen zum Thema Rollstuhlfahrer und Außenbereiche (z.B.3.2 Gehwege und Verkehrsflächen im Außenbereich und 3.5 PKW-Stellplätze).

    Nimmt man die Informationen daraus zusammen kommt für Deine Problematik raus:

    - Große Gehweglängen sind zu vermeiden, da dies insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Körperkraft eine Barriere darstellt. (Also würde ein Werkszugang in der Nähe des Arbeitsplatzes doch notwendig sein?)

    - dauerhafte als auch temporäre Hindernisse sind zu beseitigen (das aktuelle Drehkreuz stell dann ein solches dar)

    Nun ist es schon da...

    - Bei unvermeidbar großen Weglängen sind im Wegeverlauf barrierefrei erreichbare und nutzbare Ruhezonen vorzusehen...

    Vielleicht kannst du die Verantwortlichen darauf noch hinweisen?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo,

    ich bin gerade am Thema Drehkreuz und stelle mir die Frage nach der Beleuchtung... und ob es sich um eine Toranlage oder einen Verkehrsweg handelt.

    Irgendwie macht für mich beides einen Sinn, aber leider liegt dazwischen der Faktor 10, was die notwendigen LUX angeht.

    Kann mich mal jemand kurz erleuchten?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo E.weline,

    leider nicht wirklich.

    Von der Betrachtung her würde ich bei Drehkreuzen höhere Anforderungen sehen, da die ggf. bedient werden (Ausweisleser plus Herauskramen eines Ausweises aus Jacken- oder Handtasche), Verletzungsgefahr besteht (Anstoßen, Einklemmen) und "Gegenverkehr" durch andere Fußgänger vorkommen kann.

    Tendenziell also eher Toranlage, aber das wäre eher das Ergebnis einer GBU als eine spezifische Angabe...

    Nachsatz: Oben wurde die DGUV-Info 208-026 zu kraftbetätigten Karusselltüren genannt.

    Dort steht:

    4.6 Beleuchtung

    Sofern die normale Umgebungsbeleuchtung nicht ausreicht, um die Sicherheit der Nutzenden zu gewährleisten ist eine geeignete integrale Beleuchtung (min. 50lx)

    im Innenbereich von Karusselltüren vorzusehen.

    Da bietet sich der Analogieschluß vielleicht auch an.

    Gruß

    Thilo

    "...denn bei mir liegen Sie richtig!"

  • Moin in die Runde,

    ich denke auch, wenn ich so an unseren Zugang denke, so sind Stolpern, Anstoßen und Klemmen zwischen beweglichen Teilen die größte Gefährdungen.

    Eine ausreichende Beleuchtung mindert diese Gefährdungen etwas, sie bleiben aber. Wenn das Ding allerdings generell zu klein dimensioniert ist, dann haut man sich das Drehkreuz wenigsten beleuchtet in die Hacken😉.

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    Viele Grüße

    Harti

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