Beschilderung der Flucht- und Rettungswege in einem Neubau

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  • Guten Morgen zusammen,

    bei uns ist gerade die Frage entbrannt welche Schilder wir für unsere Flucht- und Rettungswegs markierung im Neubau anbringen sollen. Da sich ja die Gesetzeslage der Beschilderung neuerdings nach EU-Norm richtet, haben sich die Pfeile, die über einer Fluchttür früher nach unten gezeigt haben, nun gedereht, und müssen jetzt nach oben zeigen. So weit kein Problem und klar, völlig sinnfrei! Nur unser Neubau ist quasi an den Altbau mittels Brücke verbunden. Das würde jetzt bedeuten, wenn ich vom Altbau in den Neubau gehe, wechselt sich die Beschilderung. Meint ihr mittels einer Gefährdungsbeurteilung kann ich das so gestalten das der Neubau mit der alten Beschilderung abgenommen wird? Gewohnheit, Verhältnismäßigkeit etc.? Ansonsten müsste im ganzen Betrieb auf die neue Beschilderung umgerustet werden, da es ja einheitlich sein muss. Das wären bei uns um die 40.000€ an Kosten was entstehen würde!!!!

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  • Moin,

    ich würde die Grenze an einer Gebäudegrenze ziehen. Konkret bei dir mit der Frage, führen denn über die Brücke Rettungswege von dem einen in das andere Gebäude?

    Der Sinn der Beschilderung ist es, dass es zu einem zielorientierten Handeln der Personen führt. Solange es innerhalb eines Gebäudes identisch ist kein Problem, kein Änderungsverlangen im Rest. Habt ihr denn überhaupt große Personenanzahl, welche mehrere Gebäude in hohen Wechselfrequenz nutzen?

    Wer nimmt denn das Gebäude ab, dem das auffällt? Ja, eine Gefährdungsbeurteilung wäre auch noch möglich aus meiner Sicht.

    Diese Pfeile haben wir hier schon elendig diskutiert und wie meist mag es jeder unterschiedlich doll pervers ;)

    Beste Grüße

    J.H.J

  • Servus,

    ich würde im Neubau die neue Beschilderung verwenden und die Beschilderung im Altbau belassen.

    Den Mitarbeitern wird der Unterschied nicht auffallen und ob der Pfeil nach Oben oder Unten zeigt ist denen im Notfall egal. Zumindest ist das bei uns so der Fall und die letzte Räumungsübung hat gezeigt das es funktioniert. Wir hatten dazu auch schon mal eine kurze Befragung der Mitarbeiter gemacht und über 90% haben den Unterschied garnicht bemerkt ;) Umstellung auf die neue Beschilderung erfolgt trotzdem, liegt aber am Alter und der mittlerweile schlechten Lesbarkeit der alten Schilder ... könnte man auch besser "pflegen" ... :rolleyes:

    Gruß

    Andy

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Wir hatten diesen Fall auch.

    Altes Gebäude, Beschilderung nach altem Standard und ein neues Gebäude mit neu gekauften Schildern. Die Gebäude sind zwar nicht durch eine Brücke verbunden, aber es wechseln ständig Leute hin und her.

    Wir haben uns darauf verständigt, dass die Beschilderung im alten Gebäude nicht angefasst wird. Jedes Gebäude ist so in sich einheitlich. Hat noch keine Behörde beanstandet.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • da es ja einheitlich sein muss.

    Ist doch einheitlich, grünes Schildchen mit weißem Piktogramm ;)

    Bei der Unterweisung wird eben darauf hingewiesen, dass ein solches Schild oberhalb einer Tür, unabhängig ob der Pfeil nach oben oder unten zeigt bedeutet "hier geht es weiter".

    ich würde im Neubau die neue Beschilderung verwenden und die Beschilderung im Altbau belassen.

    Wird bei uns in der Regel auch so ausgeführt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wir hatten diesen Fall auch.


    Altes Gebäude, Beschilderung nach altem Standard und ein neues Gebäude mit neu gekauften Schildern. Die Gebäude sind zwar nicht durch eine Brücke verbunden, aber es wechseln ständig Leute hin und her.


    Wir haben uns darauf verständigt, dass die Beschilderung im alten Gebäude nicht angefasst wird. Jedes Gebäude ist so in sich einheitlich. Hat noch keine Behörde beanstandet.

    Wir auch.....

    genau wie Caterpilar schreibt,

    nur haben wir zusätzlich das Thema Sicherheitskennzeichnung (neu/alt) unseren Beschäftigten unterwiesen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Sehe ich ganz genauso. Neue Beschilderung ran, dann gibt es bei der Abnahme des Baus keinen Mangel diesbezüglich. In den Bestandsgebäuden die Beschilderung belassen. Wenn dann einer was dagegen sagt, die wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit in den Vordergrund stellen.

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan

    So verdammt wahr!

  • Hallo,

    was steht dazu im Brandschutzkonzept? Wenn da nach neuer Norm steht,

    müsste man diese Frage erst mit dem Baurechtsamt klären. Gerade

    wenn man mit dem Gedanken der alten Kennzeichnung spielt, um eine

    Einheitlichkeit zu haben. Oder man fährt mit Alt/Neu, wie hier schon

    mehrfach dargestellt.

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010