Gefährdungsbeurteilung an einem Rotationsverdampfer

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  • Hallo, ich brauche mal ein paar zusätzliche Meinungen.

    Ich bastel an einer Gefährdungsbeurteilung für ein Arbeitssystem, bei dem auch ein Rotationsverdampfer zum Einsatz kommt. Das bei hohen Temperaturen und sehr niedrigem Vakuum <20 mbar. Hauptsächlich geht es mir um die Möglichkeit, dass die Galskomponenten beim anlegen von Vakuum implodieren und sich ein Splitterregen aus dem Abzug ergießt. Ich habe hier den Gefährdungsfaktor als 1.4 gewählt für unkontrolliert bewegte Teile. Bewertet habe ich das Risiko nach der Risikomatrix nach Nohl und habe festgelegt, dass es zu schweren Folgen mit irreparablen Dauerschäden kommen kann, die Eintrittswahrscheinlichkeit aber Vorstellbar, aber unwahrscheinlich ist, was im Ergebnis ein mittleres Risiko ergo Besorgnis Bereich bedeuten würde.

    Meine Frage hier wäre, ob ihr meine Einschätzung teilt, oder ob ich hier eine höhere Eintrittswahrscheinlichkeit vorliegen habe? Falls es hier spezifische Verfahren gibt oder qualitative Anforderungen, die mir entgangen sind, dann bitte ich darum.

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Merkle (6. Juli 2022 um 15:14)

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  • Meine Frage hier wäre, ob ihr meine Einschätzung teilt, oder ob ich hier eine höhere Eintrittswahrscheinlichkeit vorliegen habe? Falls es hier spezifische Verfahren gibt oder qualitative Anforderungen, die mir entgangen sind, dann bitte ich darum.

    mach es dir doch einfacher. Wie häufig kommt das denn vor? Wie viele Unfallmeldungen hast du diesbezüglich im Monat / Jahr / letzten 10 Jahren etc. Jetzt kannst du doch viel einfacher bestimmen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, oder?

    Wenn Du einen Unfall in 10 Jahren oder ähnlich hast, die Verletzung aber schwerwiegend war, dann musst du entsprechend handeln. Aber das sind Fragen, die kannst Du und deine Anlagenführer besser beantworten. Vor allem müssen die dich dann bei den Maßnahmen unterstützen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • mach es dir doch einfacher. Wie häufig kommt das denn vor? Wie viele Unfallmeldungen hast du diesbezüglich im Monat / Jahr / letzten 10 Jahren etc. Jetzt kannst du doch viel einfacher bestimmen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, oder?

    Wenn Du einen Unfall in 10 Jahren oder ähnlich hast, die Verletzung aber schwerwiegend war, dann musst du entsprechend handeln. Aber das sind Fragen, die kannst Du und deine Anlagenführer besser beantworten. Vor allem müssen die dich dann bei den Maßnahmen unterstützen.

    Ist hier tatsächlich noch nie passiert. In erster Linie wollte ich auch sicher gehen, dass hier nicht andere Verfahren als die Risikomatrix verfügbar sind.

  • ich kenne das bei Anlagen auch mehr aus der chemischen Industrie. Wir nannten das Process Hazard Analyzis (PHA). Da wurde sehr viel über die Reliability gefragt (Ausfallquote).

    Wie wird denn die Anlage im Moment gegen unkontrolliert bewegte Teile gesichert? Da ich mir die Anlage so gar nicht vorstellen kann, ist es schwierig für mich hier weiter zu diskutieren.

    Was sagen denn die Anlagenverantwortlichen? Fehlt denen beim Betreiben etwas? Kann ich die Anlage bei einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit des Implodierens günstig aufrüsten? Wie stabil sind die Glaskörper? Wie oft werden die Glaskörper auf Festigkeit, Beschädigungen geprüft? Das kann ich alles von hier aus nicht beurteilen. Das müsst ihr schon selbst in der Gruppe diskutieren.

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    Gruß Mick

  • Ich halte einen Splitterregen für extrem unwahrscheinlich.

    Wenn ein Kolben schon einen Schaden hat: beim Anlegen des Vakuums knackt es laut, dann zieht die Pumpe Luft und Du hast Glassplitter und einer Lösemittelpfütze im Heizpilz.....

    Das ist mir in etlichen Jahren Chemielabor genau einmal passiert.

    Das könnte man durch eine Sichtkontrolle der Glasteile, insbesondere von Sumpf- und Vorlagekolben. aber vermeiden, Schäden im Glas sieht man ja eigentlich sehr gut

    Problematischer sind da Überdrücke, besonders durch stark exotherme Reaktionen. Dafür gibt es aber Splitterschutzkäfige. Oder man kann Folie auf die Glasgeräte kleben. Das macht das Spülen aber schwieriger.

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  • Da dürfte nicht viel Glas fliegen, denn die Energie, die in diesem Vakuum steckt ist zu gering. Gängige Rotationsverdanpfer dürften ein Volumen von 10-20l haben, bei einer Druckdifferenz von 1 bar ergibt das nicht besonders viel Energie.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Du hast ja einen Abzug!

    Wenn du jetzt keinen 5L Glaskolben verwendest oder der komplette Versuchsaufbau Im Volumenbereich nicht zu groß ist würde ich folgendes empfehlen:

    Glaskolben auf Schäden kontrollieren, Anlage im Abzug zusammenbauen, Vakuum starten, und sofort Frontschieber zu (oder Vakuumpumpe von außerhalb des Abzugs starten, was kann dann noch viel passieren???

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Restrisiko dann mehr als gering ist. Aber wie vorher schon von Mick beschrieben: nachfragen wie oft das schon geschehen ist, dann kannst du die Eintrittswarscheinlichkeit abschätzen.

    Bei uns ist beim Evakuieren mal ein Exsikkator implodiert, das gab dann schon einen ganz schönen Bums ;-). Personen kamen dabei aber glücklicherweise nicht zu schaden

    Krieg ist Verbrechen!

  • Anlage im Abzug zusammenbauen,

    Warum kostbaren Abzugplatz für einen Rotationsverdampfer verbrauchen?

    Üblicherweise baut man einen Rotationsverdampfer auch nicht immer auf und ab, sondern stellt ihn einmalig auf und dann bleibt er da stehen.

    mal ein Exsikkator implodiert, das gab dann schon einen ganz schönen Bums ;-).

    Natürlich ist das laut, aber die freiwerdende Energie ist relativ gering. Die Glassplitter dürften nicht sehr weit fliegen, sondern eher einfach zu Boden fallen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die Glassplitter dürften nicht sehr weit fliegen, sondern eher einfach zu Boden fallen.

    Würde ich nicht drauf wetten, ein Exsikkator aus Kunststoff hat schon mal einen MA verletzt nachdem er implodiert ist, aber das war nicht das Thema!

    Krieg ist Verbrechen!

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  • Hallo Peter

    Andere Verfahren als die Nohl-Matrix wären mir für diese Gefährdung auch nicht bekannt. Allerdings wäre ich bei der Eintrittswahrscheinlichkeit höher eingestiegen. Bei uns gibt es zu dieser Einschätzung immer die Frage: "Branchenintern bekannt?"

    Wenn man das mit "Ja" beantwortet dann liegt das Risiko höher.

    Vielleicht konnte das helfen. Die Unsicherheit ob man das richtige Beurteilungsverfahren ausgewählt hat kenne ich :(

    Viele Grüße

  • Es gibt auch Rotationsverdampfer, bei denen die wesentlichen Glasteile kunststoffbeschichtet sind, was einen Glasbruch erschwert und Splitterbildung weitgehend ausschließt. Weiterhin bieten viele Hersteller auch Schutzschilde aus PMMA an.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • GB nach Nohl halte ich für nicht ausreichend, wenn es spezifisches Regelwerk gibt sollte prioritär dieses angewendet werden zur Beurteilung und Festlegung von Maßnahmen.

    In Fall Rotationsverdampfer

    TRGS 526 "Laboratorien" Abschnitt 5.2.17 "Rotationsverdampfer"

    z.B.: "[...]Zur Reduzierung der Gefahr bei einer Im- oder Explosion des Rotationsverdampfers sind die Geräte vollständig einzuhausen oder alle Glasteile mit Kunststoff zu ummanteln.[...]

    Alle verwendeten Glasgeräte sind vor der Evakuierung auf Unversehrtheit zu prüfen. [...]"

    DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" - ebenfalls Abschnitt 5.2.17

    Die "Laborrichtlinie" 213-850 hat - fettgedruckt - die jeweils relevante Passage der TRGS 526 integriert, liefert dazu noch wertvolle Infos zur Maßnahmenfestlegung und -umsetzung.

    Einmal editiert, zuletzt von Mankei (8. Juli 2022 um 10:24)

  • Ich kann doch aber in meine GBU die Regelwerke mit einbauen. Das ändert doch nicht an der Beurteilung. Was wäre denn deine Lösung?

    Ich habe meine GBU'en angepasst. Bei Infrastrukturen wie Gebäude beurteile ich die Gebäudeschäden. Dann gibt es keine Verletzten unterschiedliche Schweren bei den Schäden.

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