Beiträge von Peter Merkle

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    heißt? keine Beurteilung?

    Die Beurteilung war praktisch der Basis-Check bei dem als Ergebnis heraus kam, dass kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Also soweit alles im grünen Bereich und im gesamten Laborbetrieb ist die Waschtrommel das schwerste was an körperlicher Arbeit regelmäßig zu leisten ist.

    In etwa diese Richtung wie hier angesprochen wurde wollte ich gehen. Ich will als dringend Handlungsbedürftig in der Gefährdungsbeurteilung kennzeichnen, dass bisher in diese richtung nichts gemacht wurde. Als Maßnahmen will ich vorschlagen, dass die "DGUV Ideensammlung" für die Firma als Muster hergenommen wird um für die Aspekte Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung etc. das Gespräch zu eröffnen. Andere Teilbereiche die fachlich kompetentes Personal brauchen, soll dann über Anbieter eingeholt werden.

    Also als erstes die Ideensammlung um einen ersten Schritt zu setzten und Hinweise auf weiteren Handlungsbedarf zu finden.

    Wichtig ist aber auch die Zeitwichtung. D.H. wie oft trägt der Mitarbeiter*in die Last von der Waage zum Ofen. Und darüber hinaus bringt es wenig nur eine LMM anzuwenden. Es macht mehr Sinn immer mehrere LMM's anzuwenden, z.B. noch die LMM Köperfortbewegung oder Ganzkörperkräfte oder Manuelle Arbeitsprozesse, damit man möglichst eine Übersicht über alle Belastungen erhält.

    Also maximal 6,5 kg über eine Strecke von 4 Metern ohne sich strecken oder bücken zu müssen und das ganze an einem stressigen Tag 8 Mal über den Tag verteilt. Sagen wir insgesamt 16 mal wenn man das wieder herausnehmen der Trommel aus der Anlage separat zählt.

    Hallo, ich habe für die Praktikumsarbeit der LEK 2 fast alle Beurteilungen der Gefährdungen fertig, bin mir bei dem gewählten Arbeitssystem das zu betrachten ist unschlüssig, ob und wie ich mit psychischen Belastungen verfahren soll. Es geht um die Extraktion von Bindemitteln aus Asphalt mit einem auf Trichlorethen basierenden maschinellen Verfahren (Stand der Technik) das wegen Änderungen der Vorschriften nächstes Jahr auf Tetrachlorethen umgestellt werden soll.

    Was mache ich hier im Bereich psychische Belastungen, wenn bisher nichts erfasst wurde. Kann ich in der Beurteilung angeben, dass subjektiv keine Belastung der Mitarbeiter feststellbar ist, aber als Maßnahme die Einführung eines Kontrollsystems aus Workshops oder Mitarbeitergesprächen vorgeschlagen wird? Ich bin wahrscheinlich nicht der einzige, der sich an diesem Klops die Zähne ausbeißt, ich hab fast alles was auf der Seite der baua oder der dguv dazu zu finden ist gelesen, aber ich komm nicht vom Fleck.

    Danke für jede Hilfestellung

    Der Unterschied ist aus meiner Sicht, dass die LMM-HHT ein Papierausdruck ist und die LMM-HHT-E ein von der BAUA bereitgestelltes PDF Dokument mit hinterlegten Formeln zum direkt ausfüllen ist. Der Inhalt sollte gleich sein.

    Ist das tatsächlich alles? Ich hab seit gestern versucht den unterschied zu finden -_- und hab schon angefangen an meinem Verstand zu zweifeln.

    Danke für die Hilfe.

    Ich bin auf ein weiteres Problem gestoßen, über das ich aber denke, dass das eine typische Unsicherheitsfrage ist. Ich habe bei einem betrachteten Arbetissystem eine Hebe und Tragearbeit, die so aussieht, dass ein bis zu 6,5 kg schwerer Behälter von einer Waage zu einem ca. 5 Meter entfernten Ofen transportiert werden muss. Der Behälter ist gut zu greifen, es kommt zu keinen Zwangshaltungen ...

    Wenn ich jetzt mit einer Leitmerkmalmethode zeigen will, dass hier keine Überbeanspruchung statt findet, wäre meine Wahl die Leitmerkmalmethode LMM-HHT für heben halten tragen? Das wäre für mich intuitiv richtig. Ich habe den Unterschied zwischen der LMM-HHT und der LMM-HHT-E noch nicht ganz verstanden, zumindest glaube ich das.

    Kann mir hier jemand helfen, denn bei diesen Methoden bin ich mir restlos unsicher darüber, ob das was ich mir da ausgeknobelt habe stimmig ist.

    Ich hab für die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe ein kleines Problem, das ich mal diskutieren will. Wir arbeiten in einem Labor für Baustoffprüfung, mit Schwerpunkt Asphaltstraßenbau. "Asphalt und Bitumen" sind in der GESTIS als ein Gefahrsoff aufgeführt, ohne H- und P-Sätze, aber mit einem Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 mg/m³. Der AGW hat einen aufgeführten Geltungsbereich für Dämpfe und Aerosole in der Heißverarbeitung. Folgendes Problem stellt sich mir nun:

    Wir müssen in der Probenvorbereitung Asphalte aufheizen und arbeiten im betrachteten System auch mit erhitztem Bitumen, das anschließend erkaltet. Ich habe also "Asphalt und Bitumen" (ist wie gesagt als ein einziger Gefahrstoff gelistet) in den Formen Dämpfe, Aerosole (mit AGW) und als Flüssigkeit und Feststoff vorliegen. Meine Intuition war es, Dämpfe und Aerosole über den Arbeitsplatzgrenzwert zu beurteilen, den wir bisher nicht gemessen haben, deswegen "Gefahren-Bereich" und Flüssigkeiten und Feststoffe über das EMKG Verfahren. Begründung liegt für mich darin, dass der Arbeitsplatzgrenzwert einen klar definierten Geltungsbereich hat.

    Falls meine Logik hier stimmig ist stellt sich noch eine zweite Frage zum EMKG: Ich habe keine H- und P-Sätze und für Flüssigkeiten und Feststoffe ist hier die Haut der Hauptaufnahmeweg, deswegen Spalte Haut, auch wenn ich einen AGW habe und das EMKG sagt, wenn ich einen Habe, dann über die Spalte Einatmen. Begründung für mein Vorgehen: Wieder der AGW gilt nur für Dampf und Aerosole.

    Ich will vermeiden, dass mir in meiner Annahme hier irgendwo ein Denkfehler unterlaufen ist. Danke für jede Hilfe.

    mach es dir doch einfacher. Wie häufig kommt das denn vor? Wie viele Unfallmeldungen hast du diesbezüglich im Monat / Jahr / letzten 10 Jahren etc. Jetzt kannst du doch viel einfacher bestimmen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, oder?

    Wenn Du einen Unfall in 10 Jahren oder ähnlich hast, die Verletzung aber schwerwiegend war, dann musst du entsprechend handeln. Aber das sind Fragen, die kannst Du und deine Anlagenführer besser beantworten. Vor allem müssen die dich dann bei den Maßnahmen unterstützen.

    Ist hier tatsächlich noch nie passiert. In erster Linie wollte ich auch sicher gehen, dass hier nicht andere Verfahren als die Risikomatrix verfügbar sind.

    Hallo, ich brauche mal ein paar zusätzliche Meinungen.

    Ich bastel an einer Gefährdungsbeurteilung für ein Arbeitssystem, bei dem auch ein Rotationsverdampfer zum Einsatz kommt. Das bei hohen Temperaturen und sehr niedrigem Vakuum <20 mbar. Hauptsächlich geht es mir um die Möglichkeit, dass die Galskomponenten beim anlegen von Vakuum implodieren und sich ein Splitterregen aus dem Abzug ergießt. Ich habe hier den Gefährdungsfaktor als 1.4 gewählt für unkontrolliert bewegte Teile. Bewertet habe ich das Risiko nach der Risikomatrix nach Nohl und habe festgelegt, dass es zu schweren Folgen mit irreparablen Dauerschäden kommen kann, die Eintrittswahrscheinlichkeit aber Vorstellbar, aber unwahrscheinlich ist, was im Ergebnis ein mittleres Risiko ergo Besorgnis Bereich bedeuten würde.

    Meine Frage hier wäre, ob ihr meine Einschätzung teilt, oder ob ich hier eine höhere Eintrittswahrscheinlichkeit vorliegen habe? Falls es hier spezifische Verfahren gibt oder qualitative Anforderungen, die mir entgangen sind, dann bitte ich darum.

    Ich werde mich hier auch mal kurz vorstellen,

    Mein Name ist Peter Merkle und ich komme aus Bayern. Ich arbeite in Oettingen in einem Prüfinstitut für Baustoffe und mach aktuell die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Demnächst beginnt auch für mich das Praktikum und da ich die erste SiFa in unserem Betrieb bin, fang ich bei der Praxis defacto bei Null an. Daher hoffe ich darauf, dass ich hier meine Lücken bestmöglich ausbügeln kann, wenn ich Fragen zur praktischen Umsetzung habe.

    Grüße

    Peter Merkle