Betriebskantine extern betreiben !!

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  • Hallo liebe SIFA-Gemeinde!!

    Ich lese hier schon längere Zeit mit, nun ist es an der Zeit meinen ersten Beitrag zuschreiben.
    Unsere Firma hat folgendes Problem: Unsere Kantine auf dem Werksgelände soll von externen Kräften betrieben werden.
    Diese mieten unsere Räume und bieten dort auf eigene Rechnung Speisen an.
    Nun die Frage was habe ich SIFA zubeachten bzw. zu tuen.

    Herzlichen Dank schon im Voraus
    Marcus Prante

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  • Guten Morgen,
    ich denke in diesem Fall hast Du nichts zu tun. Das "fremde" Unternehmen muss seinen eigene SiFa stellen. Das hat mit Dir nichts zu tun.
    Das eine enge Zusammenarbeit sein muss, denke ich schon.
    Denn die SiFa der Kantine muss sich um die Kantine und Personal etc. kümmern. Aber wenn es Probleme bzgl. Gebäude oder so gibt, das mehr in Betriebsinterne Richtung von Deinem Bereich geht, denke ich muss eine Zusammenarbeit schon statt finden.

    LG
    Michael Kasper

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    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • hallo hase 53,

    so wie ich das sehe, wird die kantine von einen anderen betreiber als deinem arbeitgeber betrieben, ich gehen davon aus, das es entsprechende pachtverträge gibt die aus eurer kantine einen " gastronomischen betrieb" unter neuer leitung darstellt.
    also ein neuer betrieb , zwar auf euren grund und boden und mit dauerkunden , in dem fall die mitarbeiter der firma.
    die mitarbeiter sind kunden bei einem neuen unternehmen und somit hast du keinen einfluß auf das geschehen innerhalb des neuen unternehmens ,es sei denn, dass es entsprechende diensleistungsverträge mit dem vorherigen betreiber, also deiner firma gibt ( glaube ich nicht ) die den sifa einsatz regelt.
    Die in der kantine arbeitenden mitarbeiter sind aus eurem arbeitssystem raus, den einzigen anknüpfungspunkt den ich sehe, ist das die pausenzeiten dort verbracht werden, eventuell ist dadurch der "gastraum" als solches evtl. von dir zu betreuen. aber dafür ist meines erachtens auch der neue betreiber zuständig , denn er ist für die kundensicherheit zuständig.
    nach meiner einschätzung bist du raus aus der aufgabe.

    gruß
    ramilus

    da gab es eine überschneidung, michael kasper schneidet noch das gebäude an, sicherlich ist das weiterhin in deinem zuständigkeitsbereich , deine firma ist der vermieter, von daher ist eine anknüpfung gegeben , dem stimme ich zu, oder ist das gebäude auch an den betreiber der kantine übergegangen.?

    Einmal editiert, zuletzt von ramilus (28. November 2007 um 08:57)

  • Hi hase53,

    ...zwar haben meine beiden Vorredner durchaus Recht - Du darfst aber nicht vergessen, dass sich die Kantine auf eurem Werksgelände befindet. Dementsprechend sollten die MA des Cateringunternehmens zumindest mit den Hausregeln bekannt gemacht werden. Zusätzlich kannst Du, je nach Vertrag und Wertigkeit, selbstverständlich die Kantinenbetreiber, ebenso wie andere Kontraktoren auch, auf bestimmte Mindeststandards verpflichten und deren Einhaltung z.B. im Rahmen von regelmäßigen, internen Audits überprüfen.

    MfG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (28. November 2007 um 09:12)

  • Hallo!

    Gerade gestern hat sich ein ähnliches Problem in einem Einkaufszentrum gestellt. Hier ging es bei einer Begehung um eine Sprinkleranlage über einer Fritteuse. Obschon der Brandschutz natürlich auch in der Verantwortung des Unternehmers liegt, hatte hier das Center-Management ein Wörtchen mitzureden. Wir wollten, dass dieser Sprinkler einzeln abgestellt wird, was aber dem Plan des Centermanagements zuwider lief ("Gesamtkonzept, mit Feuerwehr abgestimmt...etc."). Ergebnis: Da plötzlich zuviele Akteure im Spiel waren, wird jetzt ein Abweisblech montiert. Flickwerk eben.

    Mein Fazit: Bei solchen Konstruktionen bereits im Pachtvertrag die Zuständigkeiten regeln und zum Vertragsbestandteil machen! Da kommt ja noch mehr: Wer weist Fremdfirmen ein, die an der Elektrik basteln, Fluchtwege, Ersthelfer (auch für die Gäste der Kantine, also Eure Beschäftigten etc.).

    Viele Grüße
    Gerald

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    "Es ist gelogen, dass Computerspiele Kinder beeinflussen. Hätte Pacman das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören." --- Kristian Wilson, Nintendo Inc. 1989

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  • ich denke auch das das im Pachtvertrag genau geregelt werden muß, denn die Kücheneinrichtung bleibt ja wohl im Besitz des Unternehmens, was ist mit Reparaturen und wiederkehrenden Prüfungen an Geräten, wer beauftragt diese??? wer ist verantwortlich???

    Die Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.

  • Hallo Marcus,

    du solltest deinen Arbeitgeber daran erinnern, dass er nach BGV A1 § 6 Abs.2 sich vergewissen muss, dass die Beschäftigten des Kantinenbetreibers angemessene Anweisungen zu Gefahren erhalten haben.

    Viele Grüße
    Kuddel