Guten Tag,
gemäß aktueller ASR A1.3 wurde das Sicherheitszeichen E017 gestrichen:
Laut ASR A2.3 Nr. 8.3 sollen Nebenfluchtwege aber, was ja auch sinnvoll ist, weiterhin gekennzeichnet sein:
"(2) Die Kennzeichnung erfolgt entsprechend der Ausgestaltung des Ausgangs, z. B. über die
Sicherheitszeichen D-E019 „Notausstieg“ oder E016 „Notausstieg mit Fluchtleiter“,
gegebenenfalls mit Richtungspfeil entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung“.
Witzig finde ich hier die Formulierung "z.B." . Ob sich jemand Gedanken gemacht hat, was passieren könnte, wenn man im OG das Notausstiegszeichen D-E019 pasted-from-clipboard.png installiert? Wenn keine Fluchtleiter vorhanden ist, was meist der Fall sein dürfte, passt E016 (das mit der Leiter) ja auch nicht.
Hat jemand evtl. Infos dazu oder eine Geistesblitz?
Danke im Voraus und LG,
Klaus