Expositionsverzeichnis (nach TRGS 410)

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  • Wir verarbeiten bei uns im Unternehmen u.a. Mancozeb, welches als Rohstoff eingesetzt wird. Mancozeb soll bis zum 17. Dezember 2022 neu eingestuft und mit dem H-Satz H360D gekennzeichnet werden (bisher H361D). Somit fällt es dann zukünftig in die Kategorie Repr. 1B (bisher Repr. 2). Für Stoffe der Kategorien 1A oder 1B ist ja eigentlich ein Expositionsverzeichnis nach TRGS 410 zu führen. Bei uns im Unternehmen arbeiten aber keine Frauen, sondern ausschließlich Männer. Müssen wir dann zukünftig trotzdem so ein Expositionsverzeichnis führen?

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  • Moin,

    ich würde erst einmal prüfen, ob Ihr die Grundvoraussetzungen erfüllt.

    Zitat von Nr.1 (1) TRGS 410


    Danach hat der Arbeitgeber ein aktualisiertes Verzeich-nis über die Beschäftigten zu führen, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzell-mutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B ausüben und bei denen eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit besteht. Grundlage für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeiten und Arbeitsplätze gemäß TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit GefahrNr. 1 (1)stoffen“.

    Zitat von Nr. 1 (2) TRGS 410

    Diese TRGS ist anzuwenden, wenn Beschäftigte Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen ausüben,

    1. die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als Carc. 1A oder 1B; H 350, Carc. 1A oder 1B; H350i oder als Muta 1A oder 1B; H 340 eingestuft wurden (siehe hierzu auch Fußnote 1 und 2) und

    2. bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV eine Gefährdung der Ge-sundheit oder der Sicherheit ergibt.

    Wenn das zutrifft, dann kannst Du weiter denken.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    Anwendungsbereich der TRGS 410

    Satz 2 Diese TRGS ist anzuwenden, wenn Beschäftigte Tätigkeiten mit krebserzeugenden und keimzellmutagenen Gefahrstoffen ausüben.

    Die reproduktionstoxischen Stoffe fallen nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 410

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • <...>

    Bei uns im Unternehmen arbeiten aber keine Frauen, sondern ausschließlich Männer.

    <...>

    Warum schließt Du Männer so kategorisch aus? Wir sind immerhin daran beteiligt!

    Je nach Zählweise zu 50% oder in Millionenfacher überzahl. :Lach:

    Zitat

    Reproduktionstoxizität

    Definition:

    Beeinträchtigung der männlichen und weiblichen Fortpflanzungsfunktionen bzw. -fähigkeit (Fertilität) und der Entwicklungsschäden (vorgeburtliche nicht vererbbare gesundheitliche Schäden und Fruchtschäden).

    Das sind Schädigungen aller Abschnitte der Fortpflanzung: von der Beeinträchtigung der weiblichen und männlichen Sexualfunktionen und Fruchtbarkeit über Schädigungen während der Schwangerschaft und Stillzeit bis hin zu Effekten, die pränatal ausgelöst werden und sich erst in der nachfolgenden Generation manifestieren.

    Dazu zählt auch die Wirkung auf die Laktation, d.h. die Milchabgabe von stillenden Frauen.

    (Hervorhebungen durch mich)

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • gib mir mal den Tip in welche TRGS die dann fallen

    Schau mal in GefStoffV, §10 und §14. Im §14 sind im Absatz 3 unter Nr. 3 die krebserzeugenden und keimzellmutagenen Stoffe genannt, nicht aber die reproduktionstoxischen. Genau diese Nr. 3 wird über die TRGS 410 abgebildet.

    Für die reproduktionstoxischen Stoffe gibt es keine vergleichbare Vorgabe, somit auch keine spezifische TRGS. Wobei natürlich über die TRGS 400 und 402 schon eine entsprechende Bewertung stattfinden kann.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo awen

    gib mir mal den Tip in welche TRGS die dann fallen, da komm ich eben nicht drauf.

    H 360 ist ja auch Gefahrenkategorie 1A oder 1B

    Gruß Canislupus

    Hallo Canislupus,

    es gibt keine eigene TRGS für reproduktionstoxische Stoffe. Natürlich gibt es diese Stoffe auch in den Kategorien 1A, 1B und 2 aber sie werden eben nicht von der TRGS 410 erfasst. Ins Expositionsverzeichniss nach TRGS 410 gehören nur die krebserzeugenden und mutagenen Stoffe der Kategorien 1A und 1B.

    Grüße awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016