Beiträge von ITA

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    Wir verarbeiten bei uns im Unternehmen u.a. Mancozeb, welches als Rohstoff eingesetzt wird. Mancozeb soll bis zum 17. Dezember 2022 neu eingestuft und mit dem H-Satz H360D gekennzeichnet werden (bisher H361D). Somit fällt es dann zukünftig in die Kategorie Repr. 1B (bisher Repr. 2). Für Stoffe der Kategorien 1A oder 1B ist ja eigentlich ein Expositionsverzeichnis nach TRGS 410 zu führen. Bei uns im Unternehmen arbeiten aber keine Frauen, sondern ausschließlich Männer. Müssen wir dann zukünftig trotzdem so ein Expositionsverzeichnis führen?

    Da musst den Hersteller deiner Handschuhe fragen ob die Beständigkeit gegenüber dem Stoff gegeben ist.

    Wieviele Gefahrstoffe habt ihr denn bei euch im Betrieb? Das ihr bisher nur einen Chemikalienschutzhandschuh gegenüber allen Stoffen einsetzt, erscheint mir gewagt.

    40-50 kommen schon zusammen. Da steht aber im SDB immer Nitrilhandschuhe drin. Da haben wird verschiedene Modelle da, sowohl als Einweghandschuhe als auch höherwertigere zur mehrfachen Benutzung.

    Das ist jetzt der erste Stoff bei uns, wo nicht Nitrilhandschuhe drinstehet, sondern PVC.

    Wir verwenden bei uns im Unternehmen beim Umgang mit Gefahrstoffen Nitril Chemikalienschutzhandschuhe der Stärke 0,45 mm.

    Bei einem neuen Produkt (E.C.O.Trace® Zn) ist jetzt folgendes im Sicherheitsdatenblatt angegebem:

    "Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. Geeignetes Material: PVC (Polyvinylchlorid)."

    Können wir hier trotzdem weiterhin unsere Nitril Chemikalienschutzhandschuhe verwenden oder müssen wir deshalb jetzt extra noch PVC Handschuhe anschaffen? Und die Handschuhe dann jedesmal wechseln, je nachdem, mit welchem Stoff gerade umgegangen wird?

    Unsere Instandhalter wollen im Stahlbau einer Chemieanlage in etwa 3 m Höhe eine zusätzliche Wartungsebene einrichten (im Foto per Hand angedeutet). Ringsherum soll mit einem Geländer alles ordnungsgemäß gegen Absturz abgesichert werden, mit Sicherungstür zum Zutritt. Der Zugang zu dieser Wartungsebene soll durch die vorhandene Steigleiter, die zur oberen Ebene in 8m führt, erfolgen. Dazu wollen Sie aus dem Rückenschutz eine senkrechte Strebe ausbauen, um auf die Ebene zu kommen. Darf man das einfach, eine bestehende Steigleiter umzubauen? Ist seitliches übersteigen überhaupt zulässig? Gegen welche Vorschrift wird ggf. verstoßen?

    In meiner Recherche bin ich auf die EN ISO 14122-4 (Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen) gestoßen. Aber zu meiner Problemstellung habe ich da nichts Brauchbares gefunden.

    Viele Dank für eure Unterstützung.

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