Substitutionsprüfung

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  • Den Giscode findet man oft in Kapitel 7.2 oder 16.

    Allerdings ist er nicht verpflichtend und auch nur für einzelne Produkte möglich.

    Suche mit Giscode GU10 führt zu einigen Produkten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Das sehe ich genauso (allerdings finde ich die Substitutionsprüfung schon praktikabel :saint: ).

    Wichtig ist dann noch, dass man den Verzicht auf die Substitution dokumentiert (GefStoffV §6, Absatz 8, Nr.3).

    Hinweis: Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass die Maßnahmen auf Wirksamkeit überprüft werden müssen, dem Stand der Technik entsprechen müssen und eine Verbesserung anzustreben ist. Das bedeutet, dass man auch bestehende Prozesse regelmäßig unter die Lupe nehmen muss. Es kann also durchaus sein, dass das Argument "teuer und aufwändig" nicht bis zum St. Nimmerleinstag zieht.

    Allerspätestens bei Änderungen am Verfahren muss man Substituieren, wenn technisch möglich. Das schrieb AxelS ja auch schon.

  • Den Giscode findet man oft in Kapitel 7.2 oder 16.

    Allerdings ist er nicht verpflichtend und auch nur für einzelne Produkte möglich.

    Suche mit Giscode GU10 führt zu einigen Produkten.

    Super, :doppelthumbsup: ich bin 7.3 fündig geworden unter 16 bei meinen Beispielen jedoch nicht.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Moinsen

    an welcher Stelle findet man den GISCODE im SDB ?

    Gib es den Code auch auf dem Produkt ?

    Ich setze mich gerade mit der neue "DGUV-Regel 101-019 Umgang mit Reinigungs und Pflegemitteln" auseinander, da geht es sowohl um Subitution als auch um diesen GISCODEund nun suche ich mit Mr. Google nach Beispielen für SDB, aber habe wohl falsche Suchbegriffe und finde bisher nichts.

    In den SDB für die Reiniger etc. der Fa. Dr. Schnell steht der GIS Code im Abschnitt 15.1

    Soweit ich mich richtig erinnere, waren die GISCodes auch auf den Etiketten der Behälter.

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  • Hallo zusammen,

    wir sind Dienstleister im Motorensegment Entwicklung und Testing. Wir haben viele Kühlmittel, Motorenöle und Getriebeöle in Gebrauch. Diese sind teilweise Testflüssigkeiten, da schreibe ich Substitution geprüft-Ersatzstoff nicht vorhanden/genehmigt, da nur für Test zugelassen. Das ist doch ausreichend, was meint ihr?

  • Hallo Micha_KST,

    Diese Testflüssigkeiten - sind das Prüfmittel oder wirklich Flüssigkeiten, an denen experimentell (im Zuge von Neuentwicklungen) "geforscht" wird?

    Bei ersterem könnte man durch aus eine Substitution in Betracht ziehen.

    Bei zweiterem sehe ich schon den Forschungsleiter vor mir in die Luft gehen, wenn ich Ihm sein gerade neu entwickeltes Schätzen madig machen muss... "Ich hätte da mal einen Punkt..." ne Spaß beiseite...

    Auch bei zweiterem sollte man bereits in der Entwicklungsphase die Rezeptur im Auge behalten... es gibt ja so einige Stoffe, die bereits auf Kandidatenlisten stehen und von denen man ausgehen kann, dass deren Verwendung über kurz oder lang stark eingeschränkt wird...

    Wenn du zu dem Ergebnis kommst, das der Stoff aus triftigen Gründen nicht substituiert werden kann (besondere Eigenschaften, notwendig für Produktionsprozess, etc.) dann muss das dokumentiert werden. Es ist auch legitim über eine Substitution in Bezug auf verwendete Mengen nachzudenken... kann Menge A durch Menge B substituiert werden, um unterhalb des AGW zu landen?

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker