Das steht so aber nicht in den entsprechenden Regelungen!
Ist aber so. ist aber für die feuerwehr nicht von Bedeutung. War nur ein Hinweis zum geplantem Entsorgen des ursprünglichen Fragestellers.
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Neues Benutzerkonto erstellenDas steht so aber nicht in den entsprechenden Regelungen!
Ist aber so. ist aber für die feuerwehr nicht von Bedeutung. War nur ein Hinweis zum geplantem Entsorgen des ursprünglichen Fragestellers.
Hallo,
da Feuerwehrpläne stets aktuell sein müssen und mind.
alle zwei Jahre zu prüfen sind, liegen der Feuerwehr immer
aktuelle Informationen vor. Zumindest in der Theorie, in
der Praxis sieht das ein bisschen anders aus.
Gruß
Simon Schmeisser
Ist aber so.
Nein, ist es nicht, siehe Artikel 36 der REACH Verordnung
"Artikel 36 Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen
(1) Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender und Händler trägt sämtliche gemäß dieser Verordnung für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zusammen und hält sie während eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren nach der letzten Herstellung, Einfuhr, Lieferung oder Verwendung des Stoffes oder des Gemischs zur Verfügung."
Ich habe den relevanten Teil fett markiert. => nicht nur 10 Jahre, sondern 10 Jahre nach letzter Verwendung. Einen Stoff, denn ich über Jahrzehnte einsetze muss ich somit deutlich länger im Archiv halten, als nur 10 Jahre, sondern die ganze Verwendungszeit über + 10 Jahre im Nachgang.
Hallo zusammen,
ich bin recht neu auf diesem Gebiet. Bisher war es immer Chefsache, sich um Gefahrgut, Brandschutz usw. zu kümmern. Muss man dann auch alte Versionen von SDB` s 10 Jahre aufbewahren?
Bei uns ist alles digital abgelegt und bei neuen Versionen wird das alte SDB direkt überschrieben....
Bin für jede Hilfe dankbar.....
Grüße
Muss man dann auch alte Versionen von SDB` s 10 Jahre aufbewahren?
Ja
Bei uns ist alles digital abgelegt und bei neuen Versionen wird das alte SDB direkt überschrieben...
So sollte man das nicht handhaben.
Das Archiv ist ja auch eine Informationsquelle über den Wissensstand in der Vergangenheit. Da stellt man dann z.B. fest, der Stoff wurde bis zum Jahr 2000 als unkritisch angesehen, danach als Krebs Verdachtsstoff und ab 2010 dann als krebserzeugend. Kommt es jetzt zu einem Berufskrankheitenverfahren kann das relevant sein für den AG, denn der muss im Zweifelsfalle nachweisen, dass er die notwendigen Schutzmaßnahmen ergriffen hat und die sind je nach Einstufung des Stoffes eben unterschiedlich.
Vielen Dank
:doppelthumbsup:
Hallo zusammen,
ich bin recht neu auf diesem Gebiet. Bisher war es immer Chefsache, sich um Gefahrgut, Brandschutz usw. zu kümmern. Muss man dann auch alte Versionen von SDB` s 10 Jahre aufbewahren?
Bei uns ist alles digital abgelegt und bei neuen Versionen wird das alte SDB direkt überschrieben....
Bin für jede Hilfe dankbar.....
Grüße
Bist du sicher das es überschrieben wird und die alte Version nicht in ein Archiv gepackt wird?
Wir haben das auch in digitaler Version. Wenn ein neues SDB eingestellt wird, wird das Alte ins Archiv gepackt. Die Nutzer können allerdings nur die aktuelle Version des SDB sehen
Grüße
Awen