Sicherheitsdatenblätter für Feuerwehr bereithalten?

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  • Guten Morgen allerseits,


    nachdem ich meistens nur mitgelesen habe, habe ich nun auch meine erste Frage in die Runde:

    Aktuell habe ich alle unsere Sicherheitsdatenblätter in ausgedruckter Version in meinem Schrank (ca. 4 volle Leitz-Ordner voll,,,). Mein Vorgänger hatte die immer fleißig ausdruckt und abgeheftet, ich finde den Aufwand jedoch unverhältnismäßig, es kostet viel Zeit und finden tut man in der Ordnern sowieso nichts...

    Mittlerweile bewahren wir die SDBs hauptsächlich digital auf (was rechtlich ja auch ausreicht, solange die Beschäftigten hierauf Zugriff haben). Nun würde ich die ausgedruckten SDBs gerne entsorgen, ein Kollege meinte jedoch, dass wir die ausgedruckten SDBs für die Feuerwehr benötigen, damit die im Notfall wissen, welche Gefahrstoffe im Betrieb sind. Ich habe hier jedoch nirgendwo eine Info gefunden, dass man die SDB für die Feuerwehr vorhalten muss. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Feuerwehr im Brandfall zuerst die ca. 200 SDBs in den vier Ordnern durchschaut, bis dahin ist das Gebäude ja abgebrannt...


    Könnt ihr mit hier weiterhelfen? Habt ihr hier Erfahrungen gemacht, bzw. wie handhabt ihr das bei euch?


    Viele Grüße *maske*

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  • Moin,


    für die Feuerwehr musst du Feuerwehrpläne nach DIN 14095 vorhalten. Diese enthalten, im Plan örtlich dargestellt und in der Objektbeschreibung schriftlich genannt, alle relevanten Informationen. Dafür können auch Angaben zu Gefahrstoffen zählen, sofern diese für einen Feuerwehreinsatz relevant sind. Hier genügt aus subjektiver Sicht die Nennung mit Rahmenangaben Name, Volumen Konzentration. Komplette Sicherheitsdatenblätter sind m.E. nicht vorzuhalten. Zum einen verfügt die Feuerwehr über eigene spezifischere Datenbanken, zum anderen genüge auch ein digitales vorhanden sein. "Die Information wirst am ehesten eh du für die Kameraden raussuchen dürfen."

    Meines Wissens sind solche Details nicht geregelt, sofern die Feuerwehr selber kein Merkblatt o.Ä, veröffentlicht hat. Am besten und zielführensten ist der direkte Austausch mit dem Zuständigen beim vB. Der wird dir das sagen was du musst und solltest ...

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Hallo,


    in der Regel sind sie Gegenstand (Anlage) vom

    Feuerwehrplan. Je nach Feuerwehr bekommt sie diese

    entweder in einem Ordner oder digital (in der Regel wird

    beides gewünscht) und es erfolgt eine Hinterlegung an der

    BMA.


    Habt Ihr einen Feuerwehrplan?

    Grundsätzlich werden Sie diese Frage mit der Feuerwehr

    klären müssen. Unabhängig von der Art der Bereitstellung

    die mit der Feuerwehr zu klären ist, muss man stetig

    auf die Aktualität achten, auch der eventuell bei der Feuerwehr

    hinterlegten Daten.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hi,


    bei meinem alten Arbeitgeber hatten wir in der BMZ eine übersicht der aktuellen Lagerbestände. Da waren jedoch nicht alle Stoffe aufgelistet sondern eine Gruppierung nach Gefahrenklassen. So das die Feuerwehr weiß mit welchen Mengen zu rechnen ist.


    Es gibt aber auch online Tools für das Gefahrstoffkataster mit Feuerwehrzugang. Dann kann im Ernstfall die Leitstelle bei der Alarmierung nachschauen und der Einsatzleitung die Infos geben.


    Die Vorgabe gibt es, das die SDB für die Feuerwehr vorhanden sein müssen. Wo das steht müsste ich jedoch suchen...... gab schon auf X Fortbildungen Diskussionen dazu


    Schönes Fest

  • Hallo,

    für die Feuerwehr musst du Feuerwehrpläne nach DIN 14095 vorhalten.

    Aber auch nur, wenn er gefordert ist.

    Am besten und zielführensten ist der direkte Austausch mit dem Zuständigen beim vB. Der wird dir das sagen was du musst und solltest ...

    Da haben Sie Recht. Wobei man aufpassen muss, die

    Vorstellungen vom VB sind teils andere, als die der Feuerwehr.

    Diese Problematik hat man gerade, wenn der VB nicht bei

    der Feuerwehr (BF z.B.) angesiedelt ist.


    Ich hatte da schon diverse Male Probleme.

    VB: Feuerwehrplan nach DIN

    Feuerwehr: Nö, keine DIN, wir wollen es so, so und so...


    Und dann wird es nämlich lustig, wenn die Feuerwehrpläne

    zum VB zur Freigabe sollen...


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Jaaa ... da gibt es ja unendliche Geschichten, was wer wie bei der Feuerwehr fordert und auch überhaupt fordern darf (Rechtsgrundlage) ;)


    In der DIN !4095 wird auf das aktuelle Gefahrstoffkataster verwiesen, welches an der BMZ vorgehalten werden muss (S. 16).


    Aber auch nur, wenn er gefordert ist.

    Bei Betrieben die ein Gefahrstoffkataster benötigen, ist dies doch nahezu immer der Fall ;)

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Hallo,


    wir haben unsere SDB, für ca. 2000 Rohstoffe und 3000 Produkte (ist halt ne Lackfabrik mit vielen unterschiedlichen Farben) auch nur digital vorliegen, ausdrucken würde den Rahmen sprengen, gerade weil wir ja täglich an den SDB arbeiten.

    Für die maßgeblichen Gruppen hat die Feuerwehr die Pläne vorliegen.

    Die machen auch 1 - 2x jährlich eine ausgiebige Werksbesichtigung, damit die Kameraden sich auskennen.

    Die Hauptgefahr liegt (wegen der relativ großen Mengen im Bereich der Lösemittelllager / Versandlager.


    Bei einem Unfall wird das SDB auch sofort ausgedruckt und sofort dem Rettungsdienst zur Verfügung gestellt (ist meist schon ausgedruckt ehe der Rettungswagen da ist).


    Wir sind aber gerade dabei das ganze Informationssystem der Firma zu verbessern (Intranet).


    Gruß

    ADR-User

    The difference between twin witches is to tell which witch is which!

  • Hallo,

    In der DIN !4095 wird auf das aktuelle Gefahrstoffkataster verwiesen, welches an der BMZ vorgehalten werden muss (S. 16).

    Ja, wann hat man aber mal wirklich einen "klassischen"

    Feuerwehrplan nach DIN? Es ist sehr selten, zumindest

    stelle ich das bei mir fest, weil selbst wenn die Erstellung

    nach DIN beauftragt und von der Baurechtsbehörde/VB

    gefordert, spätens mit dem Gespräch mit der Feuerwehr wird

    es meist etwas kompliziert. Und dann geht das Spiel los.

    Ich hatte da schon Fälle, da ging der erstellte Feuerwehrplan

    von mir, alleine zwischen VB/Baurechtsabteilung und

    Feuerwehr weit über 1.5 Jahre hin und her, bis man sich

    letztlich einig wurde, ob DIN oder nicht. Da wird man als

    Ersteller, aber auch der Auftraggeber wahnsinnig.


    Wenn ich Sicherheitsdatenblätter habe, bekommt diese

    auch die Feuerwehr. Weil auch da wird es halt schnell je

    nach Feuerwehr und deren Organisation etwas kompliziert.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Bei Betrieben die ein Gefahrstoffkataster benötigen,

    Welcher Betrieb benötigt das nicht? Nur wenn man bei allen vorhandenen Produkten auf geringe Gefährdung kommt ist man da raus, was in den seltensten Fällen vorkommen wird.

    Für die maßgeblichen Gruppen hat die Feuerwehr die Pläne vorliegen.

    So kenne ich das auch. Bei größeren Lagermengen oder besonders gefährlichen Stoffen ist ein entsprechender Hinweis hinterlegt.

    Bei einem Unfall wird das SDB auch sofort ausgedruckt und sofort dem Rettungsdienst zur Verfügung gestellt

    Kann man so handhaben und halte ich auch für vernünftig. Allerdings kann nicht jede Feuerwehr/Rettungsdienst mit einem SDB was anfangen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Hallo,

    Allerdings kann nicht jede Feuerwehr/Rettungsdienst mit einem SDB was anfangen.

    Ja, diese Problematik hat man aber auch mit dem Gefahrstoffkataster.

    Es ist halt eine sehr individuelle Sache in Abhängigkeit von der

    Feuerwehr, daher muss man diese Fragen auch mit der Feuerwehr klären.

    Den letztlich müssen die damit am Ende auch arbeiten können in einem

    Notfall.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo miteinander und vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen! :)


    So wird es also vermutlich doch nicht so einfach, wie ich mir das einmal vorgestellt hatte...

    Da werde ich mich dann wohl mit unserem Brandschutzbeauftragten und der Feuerwehr vor Ort einmal zusammentun, um zu klären was sie genau möchten.


    Wahrscheinlich werde ich auch versuchen, mich auf die Gefahrstoffe zu beschränken, von denen eine größere Gefahr aufgrund ihrer Eigenschaften und der verwendeten Mengen ausgeht.

    Leider haben wir bei uns nämlich viele Gefahrstoffe nur in recht kleinen Mengen und vielleicht ist die Feuerwehr ja zufrieden, wenn wir die SDBs digital vorhalten können :)

  • Hallo,

    und vielleicht ist die Feuerwehr ja zufrieden, wenn wir die SDBs digital vorhalten können :)

    wenn sie modern ist, ja. Dann packen sie nämlich das ganze

    einfach auf einen Computer/ Laptop/ Tablet und dieses wird

    auf dem ersten Angriffsfahrzeug oder auf dem Einsatzleitwagen

    mitgeführt. Und die ganze Papier-Geschichte ist dann nur die

    "Rückfallebene". Das ist aber halt alles nicht einheitlich, jede

    Feuerwehr ist da anders.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Dann packen sie nämlich das ganze

    einfach auf einen Computer/ Laptop/ Tablet und dieses wird

    auf dem ersten Angriffsfahrzeug oder auf dem Einsatzleitwagen

    mitgeführt.

    So kenne ich das auch bei meinen großen Kunden und der dort zuständigen Feuerwehren.

    Papierform wird zusätzlich vorgehalten.


    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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  • ...nur als kleine Anmerkung: Je mehr Informationen ihr raus gebt, desto mehr müsst ihr aktualisieren, darauf vertrauen, dass diese Infos auch bei Dritten, hier: Fw, eingepflegt werden etc.pp.

    Ich habe solche Informationen grundsätzlich nie heraus gegeben. Und wenn du den "fordernden" Feuerwehrmann mal nach seinem "Aktualisierungsdienst", insbesondere bei Papierdokumenten fragst, werde die meisten ganz schnell ganz still...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...nur als kleine Anmerkung: Je mehr Informationen ihr raus gebt, desto mehr müsst ihr aktualisieren, darauf vertrauen, dass diese Infos auch bei Dritten, hier: Fw, eingepflegt werden etc.pp.

    Hier kennen wir bislang keine Probleme. Wir treffen uns dann ohnehin mehrfach im Jahr und die Kommunikation funktioniert. Das ist einfach eine Sache der guten Organisation von beiden Seiten.


    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Hallo,

    ...nur als kleine Anmerkung: Je mehr Informationen ihr raus gebt, desto mehr müsst ihr aktualisieren, darauf vertrauen, dass diese Infos auch bei Dritten, hier: Fw, eingepflegt werden etc.pp.

    Ja, diese Problematik hat man aber in mehrfacher Hinsicht.

    So sind Feuerwehrpläne nicht selten z.B. veraltet oder

    werden aktualisiert und dann nicht der Feuerwehr bzw.

    der zuständigen Baurechtsbehörde/VB übermittelt.


    Die Konsequenzen können gravierend sein, wenn im

    Einsatz sich Feuerwehrpläne als falsch herausstellen.

    Das reicht von gefährlichen Reaktionen aufgrund falscher

    Löschmittel, bis hin zu falschen Angriffswegen.

    insbesondere bei Papierdokumenten fragst, werde die meisten ganz schnell ganz still...

    Natürlich. Wenn ich aber eine solche Fw. habe, dann weiß

    man fast ohnehin wie der Hase läuft. Wenn heute eine

    Fw. keine digitale Einsatz- bzw. Führungsmittel einsetzt,

    ja...schwierig.


    Und man kann das Thema noch viel umfassender sehen,

    gerade wenn es z.B. um die Lesbarkeit von Feuerwehrplänen

    geht.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo,


    erste Frage: Was sollte die FW im Brandfall damit machen? 20 Seiten lesen?


    Die SDB dienen u.a zum Erstellen einer Betriebsanweisung, der GBU an sich (Stichwort PSA) und in aller erster Linie demjenigen, der das Gefahrstoffkataster zu erstellen hat und u.U eine Substitution prüfen muss.


    Im Brandfall will die FW nur wissen, was wo in welchen Mengen gelagert ist. Das sollte sich aus dem Brandschutzkonzept ergeben und der FW schon vorab z.K zur Verfügung stellen.

    :rock2:

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  • Hallo,

    erste Frage: Was sollte die FW im Brandfall damit machen? 20 Seiten lesen?

    Je nachdem um was es geht, Ja.

    Im Brandfall will die FW nur wissen, was wo in welchen Mengen gelagert ist. Das sollte sich aus dem Brandschutzkonzept ergeben und der FW schon vorab z.K zur Verfügung stellen.

    Ja, das ergibt sich u.a. aus dem Feuerwehrplan. Das BSK spielt

    hier für die Feuerwehr keine Rolle im Einsatzfall. Und selbst

    vorab, erhalten viele Feuerwehren keinen Einblick ins BSK,

    noch sind sie nennenswert eingebunden.


    Letztlich tun die Sicherheitsdatenblätter keinem Weh, da man

    sie einfach in die Anlage zum Feuerwehrplan z.B. packen kann.

    Ob die Feuerwehr diese Informationen dann nutzt oder andere

    Wege geht, ist unerheblich. Möchte die Feuerwehr sie gar nicht

    haben, lässt man sie weg. Das kann bzw. muss man halt mit

    der Baurechtsbehörde/ Feuerwehr klären.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Hallo zusammen,

    Zum einen sind Sicherheitsdatenblätter sind 10 Jahre aufzubewahren. Didas zu CMR Stoffen 20 Jahre,Ein Sida aus 2015 also min 2025. Dabei spielt es keine rolle ob analog oder Digital.

    Für die Feuerwehr ist das Gefahrstoffkataster ausreichend, vorausgesetzt es sind alle stoffe aufgelistet.


    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

  • Zum einen sind Sicherheitsdatenblätter sind 10 Jahre aufzubewahren. Didas zu CMR Stoffen 20 Jahre,Ein Sida aus 2015 also min 2025.

    Das steht so aber nicht in den entsprechenden Regelungen!

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.