Überarbeitete DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"

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  • Die DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" wurde im November 2021 überarbeitet.

    DGUV Regel 112-190

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

    Einmal editiert, zuletzt von E.weline (14. Dezember 2021 um 09:16) aus folgendem Grund: "Information" in "Regel" geändert...

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  • Moin,

    ja, vielen Dank. Wobei ich mir nicht sicher bin ob das ein Fehler der DGUV Seite ist. Denn meiner Kenntnis nach sind die Informationen eine 200 und die Regeln die 100 Reihe.

    Müsste eigentlich eine neue Regel sein.

    Gruß

    Mattes

  • E.weline 14. Dezember 2021 um 09:16

    Hat den Titel des Themas von „Überarbeitete DGUV Information 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"“ zu „Überarbeitete DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"“ geändert.
  • Moin,

    ja, vielen Dank. Wobei ich mir nicht sicher bin ob das ein Fehler der DGUV Seite ist. Denn meiner Kenntnis nach sind die Informationen eine 200 und die Regeln die 100 Reihe.

    Müsste eigentlich eine neue Regel sein.

    Gruß

    Mattes

    Ja... danke für den Hinweis: Ist geändert...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Am wichtigsten finde ich diesen Zusatz::

    Zitat

    Die Erstellung und Überarbeitung dieser DGUV Regel und insbesondere der Gebrauchsdauertabelle (Abschnitt 8.2) steht in keinem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Eine Pandemie erfordert ggf. von dieser DGUV Regel abweichende Maßnahmen, die einer gesonderten Betrachtung bedürfen.
    Diese DGUV Regel enthält keine spezifischen Regeln für pandemische Ereignisse

  • Guten Morgen,

    seitens der Atemschutz(PSA)-Lieferanten wird jetzt auf Änderungen dieser DGUV-Regel hingewiesen. Es soll jetzt verpflichtend sein, ähnlich USA/GB, vor der Nutzung von Atemschutz einen Dichtsitz-Test mit entsprechender Dokumentation durchzuführen.

    Ist das so? Oder ist das nur eine Empfehlung bei CMR-Stoffen?

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  • Guten Morgen,

    seitens der Atemschutz(PSA)-Lieferanten wird jetzt auf Änderungen dieser DGUV-Regel hingewiesen. Es soll jetzt verpflichtend sein, ähnlich USA/GB, vor der Nutzung von Atemschutz einen Dichtsitz-Test mit entsprechender Dokumentation durchzuführen.

    Ist das so? Oder ist das nur eine Empfehlung bei CMR-Stoffen?

    Also bei der Feuerwehr ein alter Hut, wer seine Maske aufsetzt macht die Dichtigkeitsprobe, man möchte ja auch nicht unnütz Luft verschenken.

    Und das es bei einfachen Masken nicht klappt sollte wohl jedem Klar sein.

    SG

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Es soll jetzt verpflichtend sein, ähnlich USA/GB, vor der Nutzung von Atemschutz einen Dichtsitz-Test mit entsprechender Dokumentation durchzuführen.

    Nicht erst jetzt.
    Eine Dichtsitzprüfung vor dem Betreten des Gefahrenbereichs ist gemäß Herstellervorgabe schon seit Jahr(zehnt)en durchzuführen (siehe Benutzungsanweisung des Herstellers, diese Vorgaben sind Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung).

    Und das es bei einfachen Masken nicht klappt sollte wohl jedem Klar sein.

    Wieso sollte das nicht klappen?
    Korrekt durchgeführt (heisst: die korrekte Durchführung muss unterwiesen und geübt werden!) zeigt die herstellerseitig geforderte Dichtsitzprüfung auch bei FFP-Masken Undichtigkeiten mit akzeptabler Sicherheit an.

    Das in der DGUV Regel Abschnitt 6.6.1 letzter Absatz genannte "Abtasten der Dichtlinie" hilft beim Erkennen grober Undichtigkeiten, vor allem im Bereich Nase und Kinn.
    Dabei kann ein (Hand-)Spiegel am Aufsetzort eine effektive Hilfe sein.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

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