Abänderung der Gefährdungsbeurteilung

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  • Hallo,

    unser Mutterkonzern hat angeordnet, dass die Gefährdungsbeurteilungen abgeändert werden.

    Gegenwärtig sind sicher Transportwege und das Lager von der Tragepflicht der Schutzbrille ausgenommen.

    Dies geht aus unserer Gefährdungsbeurteilung hevor und ist auch so in der Betriebsvereinbarung aufgeführt.

    Nach Konzernvorgabe soll die Tragepflicht in allen Produktionsbereichen einschlißlich der sichernen Transportwege und den produktionsnahen Bereichen wie Lager und Versand gelten.

    Ist die Konzernanordnung hier rechtens bzw. durchsetzbar?

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  • Warum nicht?
    Meiner Meinung nach fällt diese Anweisung ganz klar unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers.

    Es hat keine nachteilige Auswirkung auf die Arbeitssicherheit, im Gegenteil.

    Dazu braucht es aber keine Änderung/Anpassung der GBU oder sind neue Gefahren aufgetreten, die dieses notwendig machen?!

    Die Tragepflicht ist eine Dienstanweisung. Punkt. Ende. Aus und Feddich!

    Über Sinn oder Unsinn kann man sicherlich streiten aber das sind, wie immer, Einzelfallbetrachtungen.

    Wenn ein AN oder der BR nicht mit der Anweisung einverstanden ist, so gibt es sicherlich rechtliche Möglichkeiten die Frage richterlich beantworten zu lassen. - Bis dahin ist der Anweisung Folge zu leisten. (Bei abschlägigem Spruch auch danach...)

    Edit:
    KamaIng : Es wäre toll, wenn Du dich hier kurz vorstellen würdest.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    3 Mal editiert, zuletzt von Micha_K (22. November 2021 um 00:16)

  • Guten Tag,

    das hört sich sehr nach einem US Mutterkonzern an.

    Kann mich schwer damit anfreunden, denn jegliche PSA stellt eine Belastung des Tragenden dar. Es gilt daher der Leitsatz, soviel PSA wie nötig, sowenig PSA wie möglich.

    Um eine Schutzbrille dauerhaft zu tragen benötigt man eine Begründung, diese habe ich bisher noch nie gesehen.

    Das war jetzt nur mal meine persönliche Meinung.

    Gruß

    Mattes

  • das hört sich sehr nach einem US Mutterkonzern an.

    Kann mich schwer damit anfreunden, denn jegliche PSA stellt eine Belastung des Tragenden dar. Es gilt daher der Leitsatz, soviel PSA wie nötig, sowenig PSA wie möglich.

    Um eine Schutzbrille dauerhaft zu tragen benötigt man eine Begründung, diese habe ich bisher noch nie gesehen.

    Ja, die Amis und auch die Engländer schreiben so etwas einfach mal vor. Ohne sinn und Verstand. Ich hatte grade den Fall, dass bei einem Event-Gerüstbauer die Maskentragepflicht imme und überall gelten sollte. Auch im Freien. Auch wenn die Kollegen im Gerüst in 10m Höhe schwitzen und der nächste Kollege 3m entfernt schwitzt. Denen habe ich mal eben etwas zu unserer GBU gesagt und zu Zumutbarkeit und Sinnhaftigkeit. Dazu noch die bekannten Regeln... Thema erledigt.

    Ich kenne die US-Denke schon lange und mache nicht jeden Blödsinn mit, der von US-Kunden meinen Kunden auferlegt werden möchte...

  • Bei uns ist es leider zu spät, als ich dazu kam, und der Schutzbrillen-Trage-Mist eingeführt.
    Jetzt suche ich mir 'nen Wolf zu stichfesten Begründungen, die Brillen nur bei Gefährdungen zu tragen.
    "Nur" die GBU interessiert Amerika 'nen scheiß, da die uns von Corporate her auch im Arbeitsschutz zertifizieren (Internes Auditsystem).
    Kennt nicht irgendjemand einen Präzedenzfall, bei dem es um PSA als Schikane ging?

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

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  • Da sticht das Organigramm ... ganz klar. Wenn der AG nicht unmöglich, unnötige PSA vorschreibt und eine Schutzbrille fällt da sicher nicht darunter, kann er das vorgeben. Allein schon das ständige an- und ausziehen dieser Brille je nach Bereich, sorgt schon dafür, dass sie gern mal vergessen wird, wenn man in einen Bereich mit Tragepflicht kommt.

    Es gibt sehr viele Unternehmen, die da auf Nummer sicher gehen.

    Klaus Schuster

    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Danke für eure Antworten.

    Edit:
    KamaIng : Es wäre toll, wenn Du dich hier kurz vorstellen würdest.

    Gerne, stelle ich mich kurz vor.

    Ich bin Ingenieur, arbeite in der Entwicklung von einem ehemals mittelständischen Betrieb, der von einem amerikanischen aufgekauft worden ist.

    Zudem bin ich Betriebsratsmitglied.

    Warum nicht?
    Meiner Meinung nach fällt diese Anweisung ganz klar unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers.

    Es hat keine nachteilige Auswirkung auf die Arbeitssicherheit, im Gegenteil.

    Das Direktionsrecht wird von der Betriebsvereinbarung begrenzt. Der AG müsste erst die BV kündigen und kann nach abgelaufener Kündigungsfrist dieses Direktionsrecht ausüben.

    Das Betriebsratsgremium ist der Ansicht, dass das Tragen der PSA auf Grundlage einer realen Gefährdung beruhen sollte. Die vom Konzern gewünscht Variante, dass ohne Berücksichtigung der Gefährdungslage für alle Produktionsmitarbeiter PSA angeordnet wird, halten wir hingegen nicht für sinnvoll.

    Wir sind auch nicht der Ansicht, dass diese Maßnahme die Arbeitssicherheit erhöht. In kritischen Bereichen wird nachwievor die PSA getragen. Es handelt sich um bisher als unkritisch bezeichnete Areale, die von der Umwidmung durch die Gefährdungsbeurteilung betroffen sind. Diese liegt nicht in einer real bestehenden Gefährdung begründet, sondern ist das Resultat der Konzernvorgabe.

    Die Fragen, die sich hier stellen sind:

    1. Entstehen durch die Erhöhung der Sicherheitsmaßnahmen, weitere Gefahren für den Mitarbeiter?

    (Sichteinschränkung infolge von Beschlagen der Brille, Langfristige Augenschäden durch minderwertige Schutzbrillen, Ansteckungsrisiko durch Nutzung herumliegender Brillen, etc...

    2. Gibt es ein Gesetz (Direktionsrecht reicht nicht), dass die Anordnung eines höheren Sicherheitsniveaus vorschreibt?

  • KamaIng,

    Mißvertstehe mich jetzt nicht, aber das sind in der Tat klassische BR Probleme/Fragen.

    Augenschäden od. Ansteckungen durch Schutzbrillen gehören in das Reich der Märchen und Gefährdungen durch Sichtbehinderungen kann ich gut begegnen.

    Erfahrungsgemäß ( und durch diese Schule bin ich auch gegangen) wird das Sicherheitslevel nachaltig und positiv beeinflußt. Allein der "Gewöhnungseffekt" hat einen grossen Einfluß.

    ...und das Erreichen des bestmöglichen Schutzzieles ist eine orginäre Aufgabe aller Beteiligten - im Übrigen auch der AN-Vertreter. Eine solche, wie von dir formulierte, Frage finde ich persönlich relativ schockierend...

    Anyway, ähnliche Diskussionen sind schon in hunderten Betrieben geführt worden. Wesentliche Ergebnisse waren:

    1. Alle diesbezüglichen AN Klagen haben sich nicht durchsetzen können und

    2. Waren die meisten AN nach relativ kurzen Gewöhnungszeiten sogar eher positiv dieser Maßnahme gegenüber eingestellt.

    Sehr häufig, und auch das sind persönliche Erfahrungen, werden Widerstände wie die von dir geschilderten, von wenigen Beteiligten getrieben - leider wie so häufig nach dem Motto: Die am lautesten schreien und die grössten Deppen finden am meisten Gehör. (Hey, da iss nix persönlich gemeint! )

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich habe in der US Chemie gearbeitet. Die Schutzbrille war bei uns weltweit obligat. Es gehörte zum normalen Verhalten, dass wenn man aus dem Büro heraustrat und den Shopfloor betrat, dass die Schutzbrille augesetzt war bzw. aufgesetzt wurde.

    Als Sifa war ich nicht dagegen. Übrigens galt das auch für die Schuhe. Selbst die Sekretätin, die sich auch mal um das schwarze Bret gekümmert hat, stöckelte nicht ohne Sicherheitspumps und Schutzbrille durch die Produktion.

    Es gab da nie Beschwerden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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