Hallo,
unser Mutterkonzern hat angeordnet, dass die Gefährdungsbeurteilungen abgeändert werden.
Gegenwärtig sind sicher Transportwege und das Lager von der Tragepflicht der Schutzbrille ausgenommen.
Dies geht aus unserer Gefährdungsbeurteilung hevor und ist auch so in der Betriebsvereinbarung aufgeführt.
Nach Konzernvorgabe soll die Tragepflicht in allen Produktionsbereichen einschlißlich der sichernen Transportwege und den produktionsnahen Bereichen wie Lager und Versand gelten.
Ist die Konzernanordnung hier rechtens bzw. durchsetzbar?