Hallo zusammen,
ich lese mir gerade das Merkblatt T053 "Brennbare Flüssigkeiten" der BG Chemie durch.
Dort heißt es, daß explosionsgefährdete Bereiche nicht als solche ausgewiesen werden müssen, wenn die Lagerhöhe kleiner ist als die nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften vorgegebene Fallhöhe.
Ich finde allerdings auch in keinen anderen Unterlagen eine Erklärung zum Begriff Fallhöhe. Was Lagerhöhe bedeutet ist mir klar, aber dann muß Fallhöhe ja etwas anderes bedeuten, sonst macht es ja keinen Sinn? Was bedeutet also der Begriff Fallhöhe? Und wo genau sind diese Fallhöhen festgelegt (welche gefahrgutrechtlichen Vorschriften?)?