@ Canislupus Gutes Informationsmaterial, aber nicht das Dokument von helpdesk
Helpdesk kompakt: REACH
Diese Information ist eine Interpretation der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Sie wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen des Chemikalienrechts. Die Information stellt die nationale Auffassung dar, die sich nach Abstimmung auf europäischer Ebene ändern kann. Etwaige rechtliche Empfehlungen, Auskünfte und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt
Zitat...Inforeihe Helpdesk: In Deutschland wäre das z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Schulung auch im Rahmen der regelmäßigen Unterweisung nach GefStoffV durchführen kann, sofern die in Absatz 5 der Beschränkung genannten Mindestanforderungen an die Schulungen berücksichtigt werden.
äh... tut mir leid, dieses Informationsblatt habe ich somit gelöscht. Steht zwar "kann", aber warum wird mal wieder als erstes die Sifa aufgezählt? Klar, weil die es so gut wie immer macht.
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber hierbei. Dies ergibt sich aus § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.