Schulungspflicht Diisocyanate

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  • @ Canislupus Gutes Informationsmaterial, aber nicht das Dokument von helpdesk

    Helpdesk kompakt: REACH

    Diese Information ist eine Interpretation der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Sie wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen des Chemikalienrechts. Die Information stellt die nationale Auffassung dar, die sich nach Abstimmung auf europäischer Ebene ändern kann. Etwaige rechtliche Empfehlungen, Auskünfte und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet ausdrücklich nicht statt

    Zitat

    ...Inforeihe Helpdesk: In Deutschland wäre das z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die die Schulung auch im Rahmen der regelmäßigen Unterweisung nach GefStoffV durchführen kann, sofern die in Absatz 5 der Beschränkung genannten Mindestanforderungen an die Schulungen berücksichtigt werden.

    äh... tut mir leid, dieses Informationsblatt habe ich somit gelöscht. Steht zwar "kann", aber warum wird mal wieder als erstes die Sifa aufgezählt? Klar, weil die es so gut wie immer macht.

    Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber hierbei. Dies ergibt sich aus § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

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  • Mal eine ganz praktische Frage dazu:

    Kann die Schulung nicht schon einfach über die normale Gefahrstoffunterweisung "abgehandelt" sein, sofern das Thema Diisocyanate darin explizit vorkommt?

    Was meint Ihr?

    Die PM der BGETEM (letzter Abschnitt) könnte man ggf. so auslegen.

    https://www.bgetem.de/presse-aktuell…tigen-produkten

    Hallo, habe mit unserer Aufsichtsperson gesprochen und die weist ausdrücklich darauf hin, dass Diisocyanate zusätzlich zu schulen sind. Ebenfalls wird auf die Einhaltung der Mindeststandards hingewiesen und dazu gehört leider die Fragerunde wie bei ISOPA. Dass die Qualität der Schulung unterdurchschnittlich ist, wird wohl einfach so hingenommen.

    Zudem werden auch für Trainer Schulungen angeboten (Train the Trainer) an denen wohl auch die Sifas teilnehmen müssen - eine genaue Aussage dazu habe ich noch nicht erfahren.

    Generell ist es wohl so: Bei wenigen Mitarbeitern kann man die Schulung wohl in Präsenz machen.

    Bei vielen, auf Standorten verteilten und vielleicht noch fremdsprachigen Mitarbeitern empfiehlt sich wohl die ISOPA-Variante. Oder man weist die wenigen MA sich bei ISOPA anzumelden und das Zertifikat an die PV zu schicken. Das ist wohl Geschmackssache.

    Zudem kann man nun die SCORM Dateien für das firmeninterne Online-Learning bei ISOPA und auch dem TÜV käuflich erwerben, um so die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. So handhaben wir es jetzt und haben auch verschiedene Sprachen eingekauft (die aktuell noch nicht mal verfügbar sind :- )

    grüße Schneiderfrei!

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  • Ich war dazu in einem Webinar vom TÜV Rheinland und ISOPA/ALIPA.

    Die haben auf die Seite mycompetence.de verwiesen, hier gibt es einige Schulungen zu dem Thema. Die sollten eigentlich auch auf englisch verfügbar sein, ich finde allerdings nur die deutsche Variante.

    Inhaltlich ist es aber scheinbar das gleiche wie unter Safe use of Diisocyanates - Homepage (safeusediisocyanates.eu)

    Der Tüv Rheinland betreibt die Website "mycompetence". Eine Schulung kostet je 16 Euro. Bei isopa/alipa kosten die Schulungen nur 5 Euro...

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  • Der Preisunterschied hat mich auch sehr gewundert. Weiß jemand, ob tatsächlich der gleiche Inhalt dahinter steckt?

    Nein, leider nicht. Da die Hersteller die Inhalte erarbeitet haben, dürfte sich der Unterschied allein durch die Dienstleistung des Anbieters erklären. Trainer sind teuer.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Der Preisunterschied hat mich auch sehr gewundert. Weiß jemand, ob tatsächlich der gleiche Inhalt dahinter steckt?

    Hallo,

    wir haben es über den TÜV gemacht - bei entsprechend vielen Lizenzen sinkt der Preis sehr deutlich! Und es ist 1:1 die gleiche Schulung wie von ISOPA (mit den gleichen Fehlern :-))

    Nur das man diese über SCORM in die eigene Online-Lernplattform einbinden kann und die Übersicht in der Firma nicht verliert (grob: wer wurde wann geschult, wann ist die nächste Schulung fällig, etc)

  • Hallo,

    wir haben es über den TÜV gemacht - bei entsprechend vielen Lizenzen sinkt der Preis sehr deutlich! Und es ist 1:1 die gleiche Schulung wie von ISOPA (mit den gleichen Fehlern :-))

    Nur das man diese über SCORM in die eigene Online-Lernplattform einbinden kann und die Übersicht in der Firma nicht verliert (grob: wer wurde wann geschult, wann ist die nächste Schulung fällig, etc)

    Gut zu hören. Secova SAM wollte zusätzlich neben der Lizenzkosten eine monatliche Pauschale.

    Wir haben zwei Schulungen über ISOPA abgewickelt - in allen anderen Bereichen wurde auf Ersatzstoffen umgestellt.

  • Moin,

    die 048er Schulung von Isopa kann doch kostenlos z.B. über den Link von der BG Bau absolviert werden.

    Über den Inhalt kann sich ja jeder sein eigenes Bild machen.

    Es bieten auch die Hersteller bzw Lieferanten Gutscheincodes an, um diese Schulung kostenfrei zu absolvieren.

    Lg Flo

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  • Auch die ETEM hat einen Freischalt-Code für "... einige ausgewählte Module für Anwendungen mit diisocyanathaltigen Klebstoffen oder Dichtstoffen" veröffentlicht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • hallo,

    gibt es den Code irgendwo zu finden oder muss ich den bei unserem Betreuer Beantragen? LG

    Der Code steht hier im Text:

    Schulungspflicht beim Umgang mit Diisocyanaten
    Diisocyanate sind in vielen Produkten enthalten und werden in zahlreichen Branchen verwendet. Ab dem 24. August 2023 dürfen Beschäftigte nur noch dann mit…
    www.bgetem.de

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hi,

    ich habe eine etwas andere Frage zur Schulungspflicht. Im Anhang XVII unter der Nummer 74 sind ja Isocyanate aufgelistet. Ist diese Liste abschließend?

    Wir haben ein Produkt im Einsatz das Methylendiphenyldiisocyanat CAS: 26447-40-5 enthält.

    Dieses Isocyanat ist bei der Nummer 74 nicht genannt. Gilt hier die Schulungspflicht?

    Grüße awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Hi,

    ich habe eine etwas andere Frage zur Schulungspflicht. Im Anhang XVII unter der Nummer 74 sind ja Isocyanate aufgelistet. Ist diese Liste abschließend?

    Wir haben ein Produkt im Einsatz das Methylendiphenyldiisocyanat CAS: 26447-40-5 enthält.

    Dieses Isocyanat ist bei der Nummer 74 nicht genannt. Gilt hier die Schulungspflicht?

    Grüße awen

    Euer Isocyanat steht unter Punkt 56 im Anhang XVII, in dem u.a. eigene Kennzeichnungsregeln formuliert sind.

    Punkt 74 ist meines Erachtens ganz allgemein gehalten und gilt generell für Diisocyanate allgemeiner Struktur, ohne Querverweis auf die Diisocyanate in Punkt 56.

    Ist euer Produkt mit dem Zusatz der Schulungspflicht auf dem Etikett gekennzeichnet? („Ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen“.)

    Wenn nicht, ist der Gewichtsanteil <0,1%?

    Dann sehe ich keine Schulungspflicht.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Hi,

    danke für die Antwort.

    Nein unser Produkt ist auf dem Etikett nicht gekennzeichnet, es enthält deutlich mehr als 0,1 % des Diisocyanats. Das unser Produkt von der Nr. 56 erfasst ist, ist klar aber die Nummer sagt ja nichts zur Schulungspflicht.

    Ich frage mich nur, warum da 14 Diisocynate gelistet sind, wenn die Stoffgruppe deutlich umfangreicher ist.

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Ich frage mich nur, warum da 14 Diisocynate gelistet sind, wenn die Stoffgruppe deutlich umfangreicher ist.

    Vermutlich weil es die 14 am häufigsten verwendeten sind.

    Es können meines Wissens nur (Einzel)Stoffe (die eine eindeutige CAS- oder EG-Nr. haben) mit Verwendungsbeschränkungen oder Verboten belegt werden. Und auch nur dann wenn es einen konkreten Grund dafür gibt. D.h. Es müsste für jeden Vertreter der Stoffgruppe eine entsprechende Datenlage geben und den Aufwand betreibt man nur wenn es sich "lohnt".