UVV-Prüfungen Mieter

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • Was sagt denn der Mietvertrag? Da könnte etwas dazu geregelt sein...

    Aus dem Bauch heraus sehe ich das aber eher als Betreiberpflicht. - Vermutlich kann man sich aber herrlich Stundenlang darüber streiten.

    Ergänzend zu meiner persönlichen Meinung etwas vom TÜV-Rheinland:

    https://www.tuv.com/media/germany/…V-Rheinland.pdf

    Schau mal auf Seite 10 unter "Spezielle Betreiberpflichten".

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    2 Mal editiert, zuletzt von Micha_K (1. Februar 2021 um 19:43)

  • Wer ist der Adressat der UVV?

    Da dürfte oft stehen "Der Arbeitgeber hat...". Somit wäre es die Pflicht des Mieters, aber im Mietvertrag könnte auch etwas anderes geregelt sein. Üblicherweise kann der Mieter auch erwarten ein mängelfreies Mietobjekt zu erhalten. Da wäre dann wieder der Vermieter in der Verantwortung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Adressat der UVV?

    Aussage komnet

    Wer ist in einem Mietobjekt (gewerbliche Nutzung) für die Prüfung (DGUV V3, BetrSichV) der fest im Gebäude installierten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (Unterverteilung, Leitungen, Steckdosen usw.) verantwortlich? Mieter oder Vermieter? (nrw.de)

    "Der Mieter als Arbeitgeber bleibt aber grundsätzlich für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten verantwortlich und muss im Rahmen der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung dieser Gefährdungen eigenverantwortlich festlegen. Dazu gehört auch die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in seinem "Hoheitsbereich".

    Der Mieter???

    Für seine Mitarbeiter.

    Wir haben auch Objekte gemietet wo unsere Mitarbeiter tätig sind. Gibt beide Regelungen wer für die UVV ( Tore, Feuerlöscheinrichtungen etc.) zuständig ist. Im Schadensfall (Personenschaden) wird es kritisch wenn sich jeder auf den Anderen verlässt.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, ist der Arbeitgeber dafür zuständig.

    Daher sollten bei der Objektübergabe die erstmalige Prüfung durch den Mieter erfolgen - wurde dies versäumt, viel Spaß beim Abarbeiten der Mängel (kann plötzlich teuer werden, wenn die Mängel von den Vorbesitzer auftauchen).

  • Guten Morgen,

    genauso eine Konstellation haben wir auch... wir sind Mieter und betreiben ein einem (eigentlich nicht geeigneten) Gebäude eine Produktionsstätte. Haben wir uns nicht ausgesucht... ist historisch gewachsen...

    Für unsere Geräte, unsere Einbauten (Kühlräume, Rolltore) etc. sind natürlich wir verantwortlich (Eigentum und Nutzung). Aber für die Aufzüge, das Gebäude, die Brandschutztüren, die RLT-Anlage (auch Hygieneinspektion), Blitzschutz etc. ist entweder der Vermieter zuständig (im Prinzip an der durch uns unveränderten Mietsache ... Kosten werden dann auf uns umgeschlagen) oder in enger Absprache, wenn es nicht ganz klar ist (fällt mir jetzt aber nichts ein).

    Wir müssen aber auch immer die Genehmigung einholen, wenn wir Sonnenschutz anbringen wollen, Räume vergrößern wollen etc...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker