Frage zum erklären von Gefahrbringenden Bedingungen ? arbeitsablauforientierte Gefährdungsermittlung ( Vorbereitung LEK 1)

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  • Moin Moin,

    ich sitze hier und bin am lernen mit der VBG DVD S15 / arbeitsablauforientierte Gefährdungsermittlung leider konnte ich mir die 5 Schritte der Frau Kabel nicht anschauen weil sie sich nicht öffnen lässt. Meine Hoffnung war ja diese Beispielerklärung / Tabellarische Dokumentation der Begehung der Hebebühne damit ich endlich mal eine Vorlage habe für Gefahrbringende Bedingungen.

    Kann mir jemand helfen und mir diese PDF S15 / Frau Kabel zur Verfügungstellen. Oder besser noch erklären.

    Beispiel Fön Friseur

    Tätigkeit : Haare fönen;

    GF Faktor: Thermisch ;

    GF Quelle Fön mit hoher Temperatur (Gehäuse Metall);

    gefahrbringende Bedingung langen Fönen , wärmeleitfähiges Gehäuse ohne Griffschutz;

    Leistungsvoraussetzung des Akteurs , keine erkennbar;

    Beschreibung der Tätigkeit /Gefährdung langes fönen ohne Unterbrechung Fön erhitzt sich stark und kann nicht abkühlen. Die Hand hat direkten Kontakt mit dem Gehäuse des Föns.

    Ich gebe zu ein sehr spezielles Beispiel aber aus der beruflichen Tätigkeit meiner Frau. Ist meine Erklärung soweit richtig ? Was folgt nach dieser Analyse ?


    LG Andre

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  • Was tust Du um die Gefahr nicht wirksam werden zu lassen? Und wer soll das übernehmen?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Nein, das ist zu lange her bei mir. Aus der Hüfte geschossen, wäre das aus m. S. ok so.

    Aber die Homepage der VBG bietet eine Menge zum Thema GBU

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Du hast in dem Beispiel die thermische Gefährdung genannt.

    Die gefahrbringende Bedingung ist/sind die Bedingung(-en, die erfüllt sein muß/müssen damit die Gefährdung zur (realen) Gefahr wird.

    In Deinem Beispiel ist es "das Fönen" (die Tätigkeit).

    Was Du aber nicht angeführt hast, sind die Rahmenbedingungen:

    • Oberflächentemperatur
    • Kontakttemperatur
    • Dauer des Kontakts ("langes fönen ohne Unterbrechung" - Definiere "lang")
    • (genannt) Art der Oberfläche (Material, Struktur, Beschichtung)
    • gefährdetes Körperteil (zum Beispiel Gesicht, Hände und so weiter)
    • Größe der gefährdeten Körperoberfläche
    • (sofern zutreffend:) Eignung der verwendeten persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)

    (Mehr dazu findest Du hier)

    Bei einem Werkzeug mit Metallgehäuse schrillen bei mir aber immer gleich die Alarmglocken!

    Der Fön wird doch sicher nicht mit Pressluft angetrieben, oder?;)

    Du siehst: "Man kommt von Höcksken auf Stöcksken"

    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Bei einem Werkzeug mit Metallgehäuse schrillen bei mir aber immer gleich die Alarmglocken!

    Der Fön wird doch sicher nicht mit Pressluft angetrieben, oder?;)

    Du siehst: "Man kommt von Höcksken auf Stöcksken"

    Liebe Grüße
    Micha

    Das hätte ich alles nicht mehr zusammengebracht. Bei mir haben die Alarmglocken ebenfalls geschrillt. Aber eher beim Thema --> Fön wird heiß am Griffstück. Aber es geht hier wohl eher um ein Beispiel. Vo daher hatte ich das nicht aufgegriffen.

    Egal. Haste gut gemacht. Das weiß ich jetzt auch wieder.

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    Gruß Mick

  • Ja genau es ist ein Beispiel .

    Ich habe mir gestern eine Beispielaifgabe gesucht um das Gelernte anzuwenden damit es sich festigt. Natürlich benutzen Sie die 50s Werkzeuge nicht mehr liegen nur in der Auslade als Deko. Was aber real ist, ist die Lärmexposition meine Frau kommt bei 5 Stunden auf 89db (A) min selbst erzeugte 89 db ( Herstellerangabe Fön ) denke es ist mehr da in dem Laden eine Holzdecke ist und ein schallharter Fliesenboden. Es ist wohl ein grundlegendes Thema in dieser Branche

  • Viele Dank , ich bin gerade bei Stöbern !

  • Das hätte ich alles nicht mehr zusammengebracht. Bei mir haben die Alarmglocken ebenfalls geschrillt. Aber eher beim Thema --> Fön wird heiß am Griffstück. Aber es geht hier wohl eher um ein Beispiel. Vo daher hatte ich das nicht aufgegriffen.

    Egal. Haste gut gemacht. Das weiß ich jetzt auch wieder.

    Das es nur ein Beispiel war, war ja klar formuliert.

    Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, das die Beschreibung "...wird am Handgriff heiß" so nicht ausreicht, da "heiß" gefühlt und nicht gemessen ist.
    Bei der Temperatur gilt zudem das Oberflächentemperatur ≠ Kontakttemperatur ist und zudem die Expositionsdauer berücksichtigt werden muß.
    Also: Alles sauber dokumentieren!

    Der Hinweis auf das Metallgehäuse sollte nur aufzeigen, das von einem Gegenstand mehr als eine Gefahr ausgehen kann. Man fokussiert gerne mal nur eine Gefährdung und übersieht dabei möglicherweise eine andere (die ich hier auch als schwerwiegender bewerten würde).

    Zu Deiner Beruhigung: Ich habe auch schnell gegoogelt, denn ich merke mir nicht alles, solange ich weiß wo es steht. :saint::saint::saint:

    Glück auf

    Micha

    Liebe Grüße
    Micha


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  • Das hätte ich alles nicht mehr zusammengebracht.

    Wird mal Zeit für einen Auffrischungskurs 8o

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Viele Dank , ich bin gerade bei Stöbern !

    Verständisfrage= Machst du jetzt Fön oder Hebebühne oder nur "Vorlage habe für Gefahrbringende Bedingungen."

    Gruß tanzderhexen

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    Werner von Siemens, Zitat von 1880
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    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Wird mal Zeit für einen Auffrischungskurs 8o

    Praxis sieht anders aus. Die Zeit hätte ich nicht. Zumal die Vorlagen der BG dieses Vorgehen ja gar nicht hergeben.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo AndreS

    die 89 dB Herstellerangabe zum Föhn ist sicherlich der Schallleistungspegel und nicht der Lärmexpositionspegel am Ohr deiner Frau;

    da kannst du schnell ins falsche Fahrwasser kommen, wenn die Definitionsbereiche nicht klar sind.

    mfg

    Uwe

  • Zumal die Vorlagen der BG dieses Vorgehen ja gar nicht hergeben.

    Zustimmung |?

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Leistungsvoraussetzung des Akteurs , keine erkennbar;

    Leistungsvoraussetzung des Akteurs...

    Doch da gibt es die "Erfahrung/Wissensstand": Ein erfahrener Friseur weiß/kenn sich über sein Gerät aus und kann abschätzen, wann es zu heiß wird etc. Bei einem Azubi/Berufsanfänger/Umgeschulten tippe ich mal darauf, dass er u.U. zu lange draufhält, zu kurz föhnt, das Gerät länger beansprucht, wodurch es schneller zu einer Überhitzung des Gerätes kommen könnte. Zudem kann er auch den Sicherheitsabstand zur Kopfhaut des Kunden unterschreiten...

    Gesundheitliche Leistungsvoraussetzungen gibt es bestimmt auch (Gesunder Stehapparat... also keine Probleme mit der Bandscheibe, mit den Füßen... intaktes Temperaturempfinden... meinem Vater ist es seit seinem Arbeitsunfall abhanden gekommen... bei einem Friseur - und der fragt ja immer, ob die Temperatur des Wasser ok ist - fände ich das kritisch!)

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Guter Punkt . Aber bitte meine eigentliche Bitte oder Frage nicht vergessen ( PDF der Lern DVD wenn einer hat ?().

    Was denn mit GF Faktor Strom?

    Ja stimmt kann ich auch anbringen . Zum Beispiel der Stecker / einstecken in die Steckdose . aber was wäre die Gefahrbringende Bedingung ? Unachtsamkeit durch Ablenkung / Einwirkung von anderen Arbeitssystemen / defekte ungekennzeichnete Steckdose

    LG Andre

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  • Leistungsvoraussetzung des Akteurs...

    Doch da gibt es die "Erfahrung/Wissensstand": Ein erfahrener Friseur weiß/kenn sich über sein Gerät aus und kann abschätzen, wann es zu heiß wird etc. Bei einem Azubi/Berufsanfänger/Umgeschulten tippe ich mal darauf, dass er u.U. zu lange draufhält, zu kurz föhnt, das Gerät länger beansprucht, wodurch es schneller zu einer Überhitzung des Gerätes kommen könnte. Zudem kann er auch den Sicherheitsabstand zur Kopfhaut des Kunden unterschreiten...

    Gesundheitliche Leistungsvoraussetzungen gibt es bestimmt auch (Gesunder Stehapparat... also keine Probleme mit der Bandscheibe, mit den Füßen... intaktes Temperaturempfinden... meinem Vater ist es seit seinem Arbeitsunfall abhanden gekommen... bei einem Friseur - und der fragt ja immer, ob die Temperatur des Wasser ok ist - fände ich das kritisch!)

    Ja stimmt auch bei der objektorienten GF Ermittlung muss ja beim Arbeitssystem der Mensch / Tätigkeitsführende mit Quali ,Alter und Geschlecht berücksichtigt werden. in diesen Fall ein Altgeselle / weiblich

  • Ja stimmt auch bei der objektorienten GF Ermittlung muss ja beim Arbeitssystem der Mensch / Tätigkeitsführende mit Quali ,Alter und Geschlecht berücksichtigt werden. in diesen Fall ein Altgeselle / weiblich

    Aber Deine Gefährdungsbeurteilung geht ja nicht über "Haareföhnen von Altgeselle Fr. xyz im Jahr 2020 mit dem nagelneuen Föhn Pustefix", sondern über die Tätigkeit "Haareföhnen". Und da musst Du berücksichtigen, dass es verschiedene Mitarbeiter, verschiedenen Alters mit Arbeitsmitteln verschiedener Hersteller (oder auch nicht) und verschiedener Nutzungsdauer geht... alternativ müsste Deine GBU Objektorientiert (dann für jedes davon abweichende Gerät) oder Personenorientiert (für jeden Mitarbeiter) sein... Hier ist es halt die Tätigkeit "Haareföhnen". Du kannst so eine GBU beliebig breit oder eng betrachten...

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Ja das habe ich gemerkt. man könnte auf eine arbeitsablauforientierte GFErmittlung und ein zusätzliches Gefährdungsprofil der Gesellin erstellen. Hierhandelt es sich um feste zugewiesene Arbeitsplätze, d.h man kann das Element des Arbeitssystem einzelt betrachten. Und natürlich die Einwirkung der angrenzenden Arbeitssysteme einbeziehen (Schall).