Hallo zusammen,
ich befinde mich noch ganz am Anfang auf meinem Weg zur SiFa, daher bin ich zur Zeit bei vielen Fragestellungen noch "überfragt". Also hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich bin in einer Ingenieurgesellschaft mit ca. 240 Mitarbeitern tätig. Wir haben eine Zentrale und insgesamt 7 Niederlassungen, die achte Niederlassung wird Anfang des kommenden Jahres eröffnet. Da unserer externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (in 2 Jahren soll ich nach meiner Ausbildung übernehmen) bisher auch die internen QM-Audits durchgeführt hat, wurden immer alle Niederlassungen angefahren und dort die Audits und die Begehungen von ihm durchgeführt.
Die internen QM-Audits habe ich bereits übernommen, so dass durch die externe SiFa noch die Begehungen durchgeführt werden müssen. Hierzu ergeben sich 2 Fragen:
1. Ist es möglich die Durchführung der Begehungen auf mich übertragen zu lassen (als SiBe) und ich melde das Ergebnis der SiFa? (So wie ich es bisher gelesen habe, müssen die Begehungen durch die SiFa selbst erfolgen, oder?)
2. Müssen alle Niederlassungen gemacht werden? Diese liegen in ganz Deutschland verteilt, was den Reiseaufwand sehr erhöht. Oder ist es möglich die Begehungen nur auf eine Auswahl der NL zu beschränken (NL mit Arbeitsunfall im laufendem Jahr, neu eröffnete NL...). Was wäre die gesetzliche Grundlage / Vorschrift hierzu?
In zwei der Niederlassungen arbeiten jeweils knapp 20 Mitarbeiter, die anderen sind unter 10 Mitarbeiter.
Vielen Dank schonmal!
Gruß
Alex