Hallo.
Wir haben in unserer WFBM eine Fluchtturmplattform in >12m Höhe. Die Brüstungshöhe beträgt 940mm ab Bodenkante. Laut DIN 18064 soll die Brüstungshöhe für Rheinland Pfalz mindestens 900mm betragen und wäre von der Norm auch okay. Dennoch haben wir Bedenken und überlegen, die Brüstungshöhe zur Sicherheit unserer MA zu erhöhen. Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich.
Vorab schon vielen Dank
Viele Grüße aus der schönen Pfalz
Frank