Brüstungshöhe einer Fluchtturm Plattformen

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  • Hallo.

    Wir haben in unserer WFBM eine Fluchtturmplattform in >12m Höhe. Die Brüstungshöhe beträgt 940mm ab Bodenkante. Laut DIN 18064 soll die Brüstungshöhe für Rheinland Pfalz mindestens 900mm betragen und wäre von der Norm auch okay. Dennoch haben wir Bedenken und überlegen, die Brüstungshöhe zur Sicherheit unserer MA zu erhöhen. Wie sind eure Erfahrungen diesbezüglich.


    Vorab schon vielen Dank :)


    Viele Grüße aus der schönen Pfalz

    Frank

    FK

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  • Was spricht gegen eine Erhöhung?

    Wenn eine Absturzgefahr besteht würde ich versuchen die Brüstung zu erhlhen, auch wenn es nicht in der Bauordnung gefordert ist. Ein Ergebnis meiner Gefährdungsbeurteilung kann ja eine Erhöhung der Brüstung sein

  • Was spricht gegen eine Erhöhung?

    Wenn eine Absturzgefahr besteht würde ich versuchen die Brüstung zu erhlhen, auch wenn es nicht in der Bauordnung gefordert ist. Ein Ergebnis meiner Gefährdungsbeurteilung kann ja eine Erhöhung der Brüstung sein

    Hallo, das werden wir auch machen.

    FK

  • Hallo,


    in der ASR A 2.1 steht z.B ab 12m eine Berüstungshöhe von 1.10m.

    Lieber zu hoch als zu tief!


    Gruß

    Halil

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  • Guten Tag

    Der Antwort von Halil kann ich nur zustimmen. Ab 12m Höhe sind mind. 1,10m in den meisten Bundesländern vorgeschrieben. In RLP reichen gem. LBO auch 90 cm.

    Gruß Martin

    Hey, nicht pampig werden, ja :lol:     :44:


    Sieh mal LBauO RLP unter §33 Abs. 8

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • LBO: allgemeine Rechtsvorschrift

    ASR: betrifft konkret Arbeitsstätten, mittelbar die Umsetzung der ArbStättV.


    Wenn Eure WFBM ein Wohnhaus ist, ist es egal. Wenn es eine Arbeitsstätte ist, gilt die ASR.

    Widersprechen sich beide, nimmt man die strengere Regel. Keine Regel schreibt vor: "Mehr Sicherheit als in dieser Regel ist verboten.", aber beide Regeln MÜSSEN eingehalten werden (die LBO unmittelbar, die ASR mittelbar).

  • Die Angaben der DIN sind nur eine Mindestanforderung.

    Wenn es Bedenken gibt, bzw. bei einer Einzelbetrachtung der Schluss gezogen wird, das eine höhere Brüstung benötigt wird, dann setzt es einfach um.

    Bei einer Höhe von 12 m kann bei Personen einfach der Eindruck enstehen es sei zu niedrig. Man spart sich Diskussionen und sorgt bei den Kollegen für ein sichereres Gefühl, wenn man noch eine Zugabe anbringt.