Akuter Fall, was sagt ihr dazu

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  • Guten Morgen Gemeinde,

    ich möchte mal euren Rat zu nachfolgendem Fall hören.
    In einem anderen Forum, in dem ich aktiv bin, kam folgende Frage auf.

    In einem Betrieb mit 25 Mitarbeitern ( es gibt keinen Betriebsrat ) verlangt der Chef, neben der 40 Std. Woche auch regelmäßige Samstagsarbeit.
    Diese Arbeit wird nicht bezahlt, die ersten 3 Stunden werden als Freizeit gutgeschrieben, die aber nur stundenweise abgefeiert werden kann.
    Die restliche Zeit fällt unter den Tisch.
    Kritik, so wie das Bestreben einen Betriebsrat zu gründen wird mit Kündigungen beantwortet.

    Das Arbeitsklima ist von Drangsalierungen und Angst geprägt.
    Ich habe jetzt den Rat gegeben sich anonym an die zuständige BG zu wenden, mit der Bitte um Überprüfung der Arbeitsbedingungen.
    Begründen könnte man es ja mit den zu erwartenden arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen oder aber physischen Erkrankungen.

    Ob der Betrieb betreut wird, weiß ich nicht, nach den geschilderten Zuständen höchstens auf dem Papier.

    Wie würdet ihr das beurteilen, war mein Rat richtig ?
    Gruß Tommy

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    • Offizieller Beitrag

    hallo tommy,

    das ist wirklich keine schöne sache und auch keine schöne lösung, aber eben die letzte reissleine des rettungsfallschirmes.

    Einen ähnlichen, aber nicht ganz so krassen, fall habe ich auch im bekanntenkreis kennengelernt.
    Ich hatte mich aber dazu (vertraulich) an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt gewandt. Das war sehr daran interessiert und hatte in diesem fall auch mehr befugnisse (polizeigewalt), dem unternehmer in die unterlagen zu schauen, als die BG.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

  • Hallo,

    böse Sache. Aber die Gewerbeaufsicht denke ich ist der besser Ansprechpartner.
    Wir hatten das Thema auch mal. Nur nicht so böse. Lösung. Es wurde ein Rollendessystem eingeführt. Das bedeutet, jeder arbeitet 6 Tage und hat immer im wechsel frei. Also 1. Woche Montag. 2 Woche Dienstag usw.
    Das wurde akzeptiert und es läuft seit einem Jahr.
    Das vielleicht als Tip.

    LG
    Michael Kasper

    _______________________________________________________
    Nicht jeder der viel redet, sagt auch viel !

  • Hallo Tommy,

    das klingt wirklich heftig.

    Ich würde auch die Gewerbeaufsicht empfehlen. Solange jedoch die zulässigen Arbeitszeiten nicht überschritten werden haben es die Aufsichtsbeamten auch schwer. Nach Arbeitszeitgesetz sind das
    48 Std/Woche. Was den Umgang mit Überstunden angeht müsste auch geklärt werden was dazu in den Arbeitsverträgen steht.

    Die Punkte sind ja eher arbeitsrechtlicher Natur.
    Ich würde empfehlen die zuständige Gewerkschaft einzuschalten. Die sind gerne bei der Gründung eines Betriebsrates behilflich.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Tommy,

    kann mich meinen vorredner nur anschließen..............gewerbeaufsicht ist das wohl der bessere ansprechpartner.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

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  • Zitat

    Original von awen
    Hallo Tommy,

    ..... Solange jedoch die zulässigen Arbeitszeiten nicht überschritten werden haben es die Aufsichtsbeamten auch schwer. Nach Arbeitszeitgesetz sind das
    48 Std/Woche. Was den Umgang mit Überstunden angeht müsste auch geklärt werden was dazu in den Arbeitsverträgen steht.

    Die Punkte sind ja eher arbeitsrechtlicher Natur.
    Ich würde empfehlen die zuständige Gewerkschaft einzuschalten. Die sind gerne bei der Gründung eines Betriebsrates behilflich.

    Grüße
    awen

    Wenn das Arbeitszeitgesetz nicht verletzt wird kann die GA auch nichts tun (Sonntagsarbeit scheint es auch nicht zu sein).

    Ich denke, wie awen, dass es sich wohl eher um ein arbeitsrechtliches Problem handelt und da wäre die Gewerkschaft die richtige Adresse. Stellt sich aber die Frage ob in diesem Betrieb überhaupt GewerkschaftlerInnen beschäftigt sind. Mein Eindruck ist, das es z.Z. wohl eher uncool ist einer Gewerkschaft anzugehören.

    viele Grüße

    kuddel

  • Hallo ihr Lieben,
    Danke erst mal für die Antworten, so wie ich es verstanden habe wird jegliche gewerkschaftliche Aktivität gleich abgewürgt.
    Der AG scheint zur Fraktion Hire & Fire zu gehören.
    Ich meine mich zu erinnern, das in meinem Betrieb, bei der letzten Begehung von der BG der Sicherheitsingenieur auch eine genau Auflistung der einzelnen Arbeitszeiten haben wollte.
    Da habe ich einen Ansatz gesehen.
    Gruß Tommy

  • Da kann ich awen nur zustimmen!!

    Die sollten sofort die Gewerkschaft einschalten. Das ist oft der beste Weg solche Probleme zu lösen, ausserdem kann das anonym ablaufen, so das man keine Angst haben muss, sofort den Job zu verlieren.

    Ich würde das auf jeden Fall versuchen!!

    "Wenn zwei Menschen immer dasselbe denken, ist einer von ihnen überflüssig."

  • Zitat

    Original von Danielski
    Da kann ich awen nur zustimmen!!

    Die sollten sofort die Gewerkschaft einschalten. Das ist oft der beste Weg solche Probleme zu lösen, ausserdem kann das anonym ablaufen, so das man keine Angst haben muss, sofort den Job zu verlieren.

    Ich würde das auf jeden Fall versuchen!!


    Haaaaallooooo, nix Gewerkschaft, nix Betriebsrat......nix geduldet.

    Ergo, wenn nicht in der Gewerkschaft, macht sich die Gewerkschaft auch nicht krumm.

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  • Tommy,

    Man kann der Gewerkschaft beitreten, das muss man dem chef noch nicht mal sagen.

    Betriebsrat gründen


    Das mit der Mehrarbeit ist ein arbeitsrechtliches und kein arbeitsschutzrechtliches Problem. Natürlich können sich BG und Aufsichtsbehörde die Arbeitszeitnachweise zeigen lassen. Aber wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei 48 Stunden liegt können die nichts machen.

    Grüße
    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Zitat

    Original von awen
    Was den Umgang mit Überstunden angeht müsste auch geklärt werden was dazu in den Arbeitsverträgen steht.

    Die Punkte sind ja eher arbeitsrechtlicher Natur.

    Grüße
    awen

    Sorry - was den BR betrifft halte ich es für blauägig anzunehmen, "wir gründen mal eben einen BR."
    Das die Gewerkschaft sich nicht für Kleinebtriebe interessiert war der Grund, dass ich im 25. Mitgliedjahr ausgetreten bin.
    Und ich vermute, das *Unternehmen* gibt keinen hauptamtlichen BR her - wer stellt sich also freiwillig in die erste Reihe zur nächsten Kündigung?
    Betriebsrat? Wenn der Einzelne zu "feige" ist, für seine Rechte einzustehen? Wer soll dann für die Rechte Anderer einstehen?
    Ein BR hat auch eine Friedenpflicht, genau wie die Gewerkschaft.


    Sind es überhaupt *Überstunden*?
    Was steht in den Arbeitsverträgen.
    Haben alle Mitarbeiter den gleichen Vertrag?


    Ich persönlich stehe solchen Themen und Ratschlägen sehr skeptisch gegenüber. Zu oft stellt sich heraus, dass die allgemeine Jammerei nicht haltbar ist, wenn man konkret hinterfragt.


    VG
    gladis:-)

  • @Gladis, ja da hast du natürlich in vielen Punkten Recht, @Aven, mein Gedankengang sah so aus:

    Wenn ein Arbeitgeber seinen durch das ArbSchG definierten Pflichten nicht nachkommt und der AN durch diese mangelhafte Arbeitsstätte oder dessen Umfeld eine physische oder psychische Erkrankung erleidet, entstehen den BG`s Kosten für Rehabilitation oder Berufsunfähigkeit.

    Somit schlussfolgerte ich, müsste es im Interesse der BG`s sein von solchen Missständen zu erfahren.
    Wenn ihnen die gesetzlichen Grundlagen zum Einschreiten fehlen, könnten diese ja z.B. die Gewerbeaufsicht einschalten

    Im Endeffekt kann man solche Sachen wohl wirklich nicht aus der Entfernung beurteilen, weil vieles subjektiv wieder gegeben wird.

    Trotzdem Danke

  • Wenn weder GA, noch Gewerkschaften, noch BGen etc. zuständig sind, helfen oder sonstwie eingreifen können, zudem der Weg übers Arbeitsrecht im Grunde auch nicht weiter führt (was bringt es mir, wenn ich gefeuert bin und 2 Jahre später vorm Arbeitsgericht Recht und zweieurofünfzig bekomme ?), die Mißstände aber tatsächlich vorhanden sind, dann könnte es ja helfen, publizistischen Druck auf das Unternehmen aufzubauen.

    Möchte die Lokalpresse nicht darüber berichten? Sollte man ihr mal einen Tipp geben, damit sie sich die ganze Sache mal anschaut?

    Also, das ist nur so eine Idee und keine Handlungsempfehlung oder ein Aufruf zu irgend etwas :o)

    Viele Grüße

    trudel

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  • Das ist nicht ungefährlich wenn sich keiner outen will.
    ( Üble Nachrede, Geschäftsschädigung )
    Den Schuh wird sich die Lokalpresse nicht anziehen.
    Ohne konkrete Namen nennen zu könne werden die nichts berichten.

    Wie sich jetzt heraus stellte, sollen wohl überhaupt keine Überstunden gezahlt werden.

    Nach dem Motto " Seit froh das ihr hier überhaupt arbeiten dürft "

    Ich möchte nicht wissen in wie vielen Kleinbetrieben das so läuft, nicht umsonst haben wir seit einiger Zeit den niedrigsten Krankenstand überhaupt.

    Gruß Tommy