Lagerung von Gasen

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  • Warum muss die Flasche angehoben werden?

    Wenn man einen vernünftigen Flaschenwagen hat ist das in der Regel nicht erforderlich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Zur Lagerung im Inneren findet sich fast nichts.

    Wie würdet Ihr das Thema angehen?

    Habe eine weitere Lösung gefunden.

    Mit ADESATOS Betoncontainern können Gefahrstoffe, wie entzündbare Flüssigkeiten oder Gasflaschen sicher im Innen- und Außenbereich, gemäß TRGS 510, gelagert werden.

  • Mit ADESATOS Betoncontainern können Gefahrstoffe, wie entzündbare Flüssigkeiten oder Gasflaschen sicher im Innen- und Außenbereich, gemäß TRGS 510, gelagert werden.

    Kosten zwischen 15.000 und 20.000 €. Das wird nicht einfach.

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  • Warum einen Betoncontainer in eine Halle stellen, wenn ich dort auch einfach eine Mauer hochziehen kann?

    Selbst in Trockenbauweise kann man F90 Wände errichten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum einen Betoncontainer in eine Halle stellen, wenn ich dort auch einfach eine Mauer hochziehen kann?

    Selbst in Trockenbauweise kann man F90 Wände errichten.

    ist auch eine Option

  • Habe den Dialog mit großem Interesse verfolgt. Diese Aufgabe steht mir auch bevor.

    Hallo defender27:

    Welche Lösung wurde umgesetzt? Hat man sich doch noch für eine Gasflaschenlager im Außenbereich entschieden?

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    In diesem Youtube-Video wird unter anderem aufgezeigt, wie lange es dauert bis bei einem Brand eine Acetylen- und Sauerstoffflasche zusammen auf einem Schweißwagen anfängt zu brennen. Es wäre fast ratsam, am Feierabend die Gasflaschen ins Gasflaschenlager zurück zu stellen.

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    In diesem Youtube-Video wird unter anderem aufgezeigt, wie lange es dauert bis bei einem Brand eine Acetylen- und Sauerstoffflasche zusammen auf einem Schweißwagen anfängt zu brennen. Es wäre fast ratsam, am Feierabend die Gasflaschen ins Gasflaschenlager zurück zu stellen.


    @ 02:05 im Video:

    Seit wann gibt es Acetylenflaschen mit 200 (!) bar?! Eine Acetylenflasche ist mit Kieselgur und Aceton gefüllt. Unter Druck löst sich das Acetylen im Aceton und weil das super klappt braucht man nur ~ 19 bar um eine "Kompression" zu erreichen, die bei Sauerstoff (-oxyd :saint:) ~170 bar entspricht.
    (Ist hoffe ich nur ein Tippfehler und es wurde 20 statt 200 bar gemeint)

    Je höher der Druck, um so "empfindlicher" wird die Flasche, bzw. der Flascheninhalt.

    Sollte der Druck einer Acetylenflasche über 25 bar steigen, würde ich die Kühlung einleiten und und zusehen, das ich in Deckung komme.

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (4. November 2020 um 19:08)

  • Im obigen Video wird unter anderem aufgezeigt, wie lange es dauert bis bei einem Brand eine Acetylen- und Sauerstoffflasche zusammen auf einem Schweißwagen anfängt zu brennen. Wäre es ratsam, am Feierabend die Gasflaschen von der Fertigung ins Gasflaschenlager zurück zu stellen ?

  • Wäre es ratsam, am Feierabend die Gasflaschen von der Fertigung ins Gasflaschenlager zurück zu stellen ?

    Ratsam? Es ist zwingend notwendig! Das Feuer kommt wenn es nicht beobachtet wird. Und dann haben die Flaschen im sicheren Lager zu stehen.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Ratsam ja, steht es auch irgendwo geschrieben?

    Schau mal in der DGUV Info 209-011 in Verbindung mit der TRGS 510 sollte man da Argumente für eine Lagerung im Freien gut herleiten können.

    Keine Demonstration verändert die Welt.

    Es ist die unpopuläre und stille Eigenverantwortung im Handeln jedes Einzelnen, die eine Wandlung in Bewegung setzt.:evil::saint:

  • 4.1.3 Handhabung und Lagerung von
    Druckgasflaschen (DGUV I 209-011)

    Grundsätzlich gilt, dass in Arbeitsräumen nur
    Druckgase bis zu einer Maximalmenge von 2,5 l
    gelagert werden dürfen. Darüber hinaus gehende
    Mengen sind in Lagern aufzubewahren. Wegen der
    einfacheren Handhabung und der geringeren baulichen und organisatorischen Maßnahmen sollte
    die Lagerung im Freien gegenüber einer Lagerung
    in Lagerräumen bevorzugt werden.

    Es wäre einfacher zu verstehen, wenn es ausdrücklich hieße, die Gasflaschen kommen generell nach Arbeitsende in ein sicheres Lager.

  • Ratsam? Es ist zwingend notwendig! Das Feuer kommt wenn es nicht beobachtet wird. Und dann haben die Flaschen im sicheren Lager zu stehen.

    Bei Schweißgeräten mit angeschlossener Druckgasflasche handelt es sich nicht um eine Lagerung im Sinne der TRGS 510, somit können diese zum Arbeitsende in der Werkstatt bleiben. Siehe hierzu Punkt 1 Anwendungsbereich Absatz 4 dort heißt es:

    "Diese TRGS gilt nicht

    1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden sowie für das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter,"

    Jedoch sind die organisatorischen Maßnahmen nach Nummer 4.6 der TRGS 528 zu beachten, insbesondere die des Absatz 3.

    "(3) Bei Arbeitsunterbrechungen und vor Arbeitsende sind die Ventile an Druckgasflaschen und Gasentnahmestellen zu schließen (nicht nur Ventile der Druckminderer schließen!)."

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  • ...Es wäre einfacher zu verstehen, wenn es ausdrücklich hieße, die Gasflaschen kommen generell nach Arbeitsende in ein sicheres Lager.

    Das ist eben nicht zwingend erforderlich, da nur für die Lagerung hier Vorgaben einzuhalten sind.

    Du musst Dich über den Begriff der Lagerung und den der Bereitstellung zur baldigen Verwendung informieren, denn da gibt es feine Unterschiede, die unterschiedliche Maßnahmen bewirken.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei Schweißgeräten mit angeschlossener Druckgasflasche handelt es sich nicht um eine Lagerung im Sinne der TRGS 510, somit können diese zum Arbeitsende in der Werkstatt bleiben. Siehe hierzu Punkt 1 Anwendungsbereich Absatz 4 dort heißt es:

    "Diese TRGS gilt nicht

    1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden sowie für das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter,"...

    Das gilt aber nur, wenn arbeitstäglich das Schweißgerät verwendet wird.

    Sobald das Schweißgerät nur gelegentlich verwendet wird, kommt man in den Bereich der Lagerung.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.