Hallo zusammen

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  • Vielen Dank für die Aufname hier.
    Ich bin auf der Suche nach einem Verfahren zur Prüfung einen Raumes in dem explosionsgefährdete Stoffe lagern.
    In der Baugenehmigung zu diesem Raum, oder besser gesagt Gebäude, steht die Definition über die Nutzung.
    Hieraus ergab sich ( wohl mal ) die Notwendigkeit einen EX-Lüfter zum Luftwechsel 24/7 zu betreiben.



    Ich würde gerne wissen wie man auf diesen Wert kommt und
    welche wiederkehrenden, zu dokumentierenden, Prüfungen an diesem Raum vorgenommen werden müssen.
    Ich vermute die Funktion und der Zustand des Ventilators, die EX-Klemmkästen, -Leuchten und Ex-Schalter.



    Gibt es da etwas an Gedankenvorlage?



    Vielen Dank im Voraus
    Christian

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  • Hallo Christian,


    nimm dir mal die TRGS 720 zur Hand und arbeite das Ablaufschema am Ende durch.
    Weiter führende Informationen liefern dir dann erforderlichenfalls andere TRGS aus der 700er-Reihe.
    Dafür ist natürlich das Wissen um die Stoffeigenschaften und die Umgangsart(en) Voraussetzung,
    welches nur du hast.
    Ich persönlich kann deine Angabe "...die Notwendigkeit einen EX-Lüfter zum Luftwechsel 24/7 zu betreiben ..."
    nicht interprätieren. Zum Weiteren stehen in der Regel in einer Genehmigung Rechtsbezüge - hast du die mal nachverfolgt?


    mfg.

    Uwe

  • explosionsgefährdete Stoffe

    Frage: handelt es sich um explosive Stoffe (H200-H205) oder um explosionsfähige Atmosphäre (z.B. bei Lagerung von Lösemitteln, entzündbaren Gasen etc. )?


    Bei explosionsfähiger Atmosphäre lohnt sich zwecks Lüftung ein Blick in die TRGS 722/TRBS 2152 Teil 2, Unterkapitel 2.4.4


    Mal grundsätzlich gefragt: gibt es eine Gefährdungsbeurteilung für den Raum/das Gebäude? Die Lüftung wäre ja quasi eine sich daraus ergebende technische Maßnahme. 24h-Abluft ist in Lägern sehr häufig anzutreffen. Mit zweifacher Lüftung kann man sich bei passiver Lagerung dichter Behälter bspw. die Ex-Zone sparen.


    Zwecks Prüfungen von Ex-Anlagen siehe Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV