Hilfe DGUV für Messer und Klingen

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  • Hallo zusammen,

    stehe mal wieder auf dem Schlauch. Die Suche hat mich hier nicht weiter gebracht. Ein Auditor (QM/UM) meinte, feststehende Klingen von Teppichmessern mit abbrechender Klinge wären laut Berufsgenossenschaft verboten. In welcher DGUV kann ich das nachlesen?

    Vielen Dank! Wünsche ein erholsames, gesundes Abstandswochenende!

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Kenne ich eigentlich nur in Verbindung mit Waffengesetz "so können Teppichmesser unters Waffengesetz fallen, wenn deren Klingen länger als 12 cm sind."

    Wobei beim Cutter eine Länge von 12cm schon allein von den Blättern her nicht gegeben ist.

    Klingt eher nach Gefährdungsbeurteilung - Einsatz von Cutter notwendig - Welche Gefahr bei Abbrechen Klinge - herumfliegende Teile, scharfe Kanten etc. Hierzu findest du dann nützliches bei der BGHW - Sucbegriff "Kartonmesser"

  • Mir wurde das vom BG-Menschen persönlich gesagt - als Empfehlung - wie auch in der DGUV Information 209-001 nur als Empfehlung geschrieben ist.

    Gefährdung: Klinge bricht ab und fliegt ins Auge. In der GBU ist diese Gefährdung zu bewerten - abgesehen davon, dass die Kinge dann regelmäßig offen herumliegt, was sie nicht soll/darf (ebenfalls GBU).

    Aus Empfehlungen werden dann in Audits OFI - und im Endeffekt wollen Konzerne auch keine OFI sehen...

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  • Hi,

    kenne es bisher nur so, dass die Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger die Gefährdungsbeurteilung einsehen, ob die Substitution der Cuttermesser geprüft wurde (auf Grundlage des ArbSchG - Schutzmaßnahmen nach aktuellem Stand der Technik).

    Wurde kein geeignetes anderes Hilfsmittel gefunden (und ja, es gibt noch Anwendungen, bei denen eine Substitution bisher nicht möglich ist) spricht nichts gegen die weitere Verwendung. Ein pauschales Verbot der Cuttermesser mit feststehenden Klingen gibt es derzeit nicht. Typisches Auditorenhalbwissen ;).

    Wichtig ist bei diesen Messern jedoch, dass die zuständigen Führungskräfte ihrer Kontroll- und Aufsichtspflicht wirklich laufend nachkommen, da diese Cuttermesser in der Tat nur zu gerne mit offener Klinge herumliegen gelassen werden und es immer noch regelmäßig zu (auch meldepflichtigen) Unfällen kommt, weil irgendwer in die ausgefahrene Klinge langt.

    schöne Grüße

  • In vielen Anwendungsfällen lassen sich im Betrieb eingesetzte Teppichmesser mit Abbrechklingen durch Sicherheitsmesser ersetzen. Ich hatte vor Jahren mal den Außendienst von Martor zu Besuch und der hat sich unsere Anwendungen in Lager und Wareneingang angeschaut und dazu seine Lösungen vorgestellt. Muster haben wir erhalten für den Probeeinsatz und die wurden überwiegend von den Mitarbeitern angenommen. http://www.martor.com

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  • Moin
    Die Messer von Mator haben wir auch seit ~2 Jahren.
    Die Akzeptanz ist erst gestiegen als keine Klingen mehr für die alten Teppichmesser ausgegeben wurden. :Lach:
    Wir haben uns zwei Messertypen zur Auswahl besorgt. Die Mitarbeiter können selbst entscheiden welches sie haben möchten.

    CU WF