Umgang mit Coronavirus

ANZEIGE
ANZEIGE
  • ANZEIGE
  • FFP2 noch relativ günstig (beworben auf focus.de)

    Da die Preise mittlerweile abgehen wie Hölle.

    Ich halte sie allerdings auf Grund der Untersuchungsergebnisse von https://advances.sciencemag.org/content/6/36/eabd3083 nicht für den großen Wurf im Pandemieschutz, außer bei den Kosten, aber wer nun das Haus nicht mehr verlassen darf, weil ihm Amok-Söder plötzlich Regeln auferlegt, die nicht einzuhalten sind, dem ist mit dem Angebot vielleicht geholfen.

  • Guten Morgen,

    gibt es eine gute Übersicht über die unterschiedlichen angebotenen Tests und wann diese eingesetzt werden können?

    Meiner persönlichen Meinung nach gibt es bei Tests jetzt schon private Anbieter. Die wird es beim Impfen wahrscheinlich nicht geben.

    lg

    SiFaNV

  • Mutti Staat sieht private Tests nicht gern. Man kann sie aber über diverse Kanäle trotzdem kaufen. Bei Ärzten sind die Tests nach meinen Recherchen billiger als selbst gekauft.

    Beide Tests, die man selbst kaufen kann, sind mühsam. Die Einen - klassisch - ist mit Gefummel im Gaumenbereich verbunden.

    Für den Anderen musst Du Schleimglibber von Hinten nach vorne bringen, und ausspucken, anschließend damit hantieren.

    Für mich ist Beides <X<X<X - sonst hätte ich längst Spucktests besorgt. (aus GB, ca. 50 EUR/Test)

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz (14. Januar 2021 um 07:53)

  • ANZEIGE
  • Wollte bei uns in der Fa für Kunden auch Schnelltests durchführen lassen. Hab beim Gesundheitsamt nachgefragt und folgende Antwort erhalten:

    Ist es durch den Wegfall des Arztvorbehalts möglich, dass auch branchenunabhängige Einrichtungen Tests beantragen können, insofern die durchführenden MitarbeiterInnen ausreichend geschult wurden?

    Es gilt zwei Sachverhalte strikt zu trennen. Zum einen die Befugnis Antigen-Schnelltest zu erwerben und durchzuführen und zum anderen Möglichkeit den Einsatz von Antigen-Schnelltests abzurechnen. Die Frage an wen Antigen-Schnelltests abgeben werden dürfen ist in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) geregelt. Es wird insoweit auf den §

    3 Abs. 4, 4a MPAV verwiesen. Praxen für Physiotherapie sind dort nicht genannt (Die TestV sieht vor, dass der Anspruch auf Testung, für die in Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe Tätigen, direkt durch die Leistungserbringer gem. § 6 Abs. S. 1 TestV erfüllt und abgerechnet wird).

    Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) legt fest, wer die Verantwortung für den Einsatz von Antigen-Schnelltest trägt. Dies wird grundsätzlich die Einrichtung als Betreiber der Medizinprodukte sein. Diese müssen eigenständig prüfen, ob eine bestimmte Beschäftigte die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, eine konkrete Testung sicherzustellen. Zudem ist eine entsprechende Einweisung erforderlich. Die Einrichtungen haben stets sorgsam die jeweilige Gebrauchsinformation zu lesen und entsprechend dieser zu handeln.

    Die Abrechnung des Einsatzes von Antigen-Schnelltests erfolgt über die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV).


    Was "branchenunabhängige" Einrichtungen sein sollen erschließt sich nicht.

    Falls damit Unternehmen gemeint sind, die nicht dem Gesundheitssektor zu zuordnen sind (z.B. Schlachtbetriebe, Baugewerbe o.ä.), so können diese über Ihren betriebsärztlichen Dienst, Antigen-Schnelltests beziehen und einsetzten. Eine Kostenerstattung über die TestV oder das Bayerische Testangebot ist jedoch nicht möglich.

  • SiFa NV :

    Mit Testübersicht meinst du da sowas wie die Seite des BfARM.

    Mit einem Klick findest du dort eine Liste von Antigen-Tests

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    2 Mal editiert, zuletzt von de Uil (14. Januar 2021 um 11:34)

  • (...)

    Eine Verordnung ist Bundesrecht. Heißt: ausländische Instanzen können Medizinprodukte abgeben wie sie (nach jeweils nationalem Recht) wollen.

    Der Erwerb ist - im Gegensatz zum Erwerb von z.B. Waffen - in der Abgabeverordnung natürlich nicht geregelt :D

    Fazit: Feuer frei für Bestellungen aus dem Ausland.

    Wie man mit dem Testergebnis am Ende umgeht, sei mal dahingestellt.

    Auf keinen Fall darf jemand zum Test gezwungen werden - egal wie der Test erworben wurde - sollte man auchnicht vergessen.

  • ANZEIGE
  • SiFa NV: ich habe gehört dass es nur 2-3 Test gibt , die empfohlen werden weil sie sehr zuverlässig sind, u.a der eines dt Herstellers. Aber das wird dir sicher auch das www. beantworten.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • welcher Test jetzt sinnvoll ist.

    Von Laien durchgeführt, keiner.

    Von Fachkräften durchgeführt ist nur eine zeitlich engmaschige Prüfung sinnvoll und kann dann eine Infektion relativ frühzeitig erkennen. Es muss aber immer klar sein, zwischen Ansteckung und positivem Test können Tage liegen, an denen möglicherweise bereits eine Übertragung der Viren möglich ist. Der Test gibt auch keine Garantie, dass ich dadurch Infektionen so früh erkennen kann, dass ein Eintragen in einen Arbeitsbereich dadurch verhindert wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • es geht mir ja hier auch um die Begehungen/SiFa-Termine. Normalerweise ist dort immer die Betriebsärztin dabei.

    Ich stelle mir vor:

    Kurz vor dem Termin erfolgt ein Schnelltest durch die Betriebsärztin.

    Wobei natürlich immer noch die AHAL-Regeln beachtet werden müssen.

    Bei einer Begehung Tür auf, Treppe hoch usw. ist das Abstand halten ja immer schwierig

  • ANZEIGE
  • Genau diesen Fall werden wir nächste Woche haben. BA kommt vor einem Workshop und macht direkt den Test an den Teilnehmern. Ich werde jetzt mit dem Veranstalter auch noch klären was wir machen wenn ein Test positiv ausfällt.

  • Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Und bekommt euer BA auch dann die Rundum PSA ?

    FFP2 ja sowieso, Handschuhe, Visier, Einmalkittel,...

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Bei uns kommen die Einschläge aktuell im Tagesrhytmus, und das bei einer Zahl von Mitarbeitern, dass jeder jeden kennt (namentlich).

    Ausnahmslos alle Infektionen kommen aus dem familiären Umfeld (Ehefrau erkrankt, Mitarbeiter dadurch angesteckt). Wie sich die jeweilige Ehefrau angesteckt hat, ist UNS unbekannt.

    Es gibt keinen Prozess, der Ehepartner von Erkrankten standardmäßig freistellt (das ist keine Kritik, sondern die Rechtslage, an die wir uns halten müssen).

    Wir (Landkreis) stehen mit Inzidenzwert 73 noch relativ mittelschlecht da, waren schon immer "Schlusslichter" bei den Corona-Infizierten.

    Wir haben praktisch keinen ÖPNV, keine "Partyszene" - um nicht zu sagen, wer einen toten Hund hat, der bringt ihn ziemlich genau hierher zum vergraben. Auch die Supermärkte sind relativ leer - an der Kasse max. 2-3 Personen vor Einem, meist aber niemand. Selbstverstädnlich ist die Gastronomie dicht, ebenso wie Friseure usw.

    2 Mal editiert, zuletzt von zzz (14. Januar 2021 um 12:39)

  • ANZEIGE
  • Hallo Axel,

    Von Fachkräften durchgeführt ist nur eine zeitlich engmaschige Prüfung sinnvoll und kann dann eine Infektion relativ frühzeitig erkennen. Es muss aber immer klar sein, zwischen Ansteckung und positivem Test können Tage liegen, an denen möglicherweise bereits eine Übertragung der Viren möglich ist. Der Test gibt auch keine Garantie, dass ich dadurch Infektionen so früh erkennen kann, dass ein Eintragen in einen Arbeitsbereich dadurch verhindert wird.

    kannst Du mir für diese Aussage eine offizielle Quelle nennen? :)

    Ich werde sehr häufig von Kollegen*innen gefragt, warum wir bei uns in der Firma keine Massen-Corona-Tests machen lassen. Ich persönlich sehe einen Corona-Test immer wie einen Blick in die Vergangenheit. Vielleicht sehe ich das aber auch falsch:/.

    Gruß

    Harti

  • Harti64

    Der/die Test*in ist ein Blick*in in die Gegenwart*rich mit einer Prognose*rich von 2-3 Stunden*riche.

    Die Aussagekraft*rich des Test*in ist am höchsten ca. 5-7 Tage*in nach Ansteckung*rich.

    Das sie/der Aussage*rich des Betriebsarzt*in und gegenüber (und ist für mich*in als Laie*in logisch nachvollziehbar).

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (14. Januar 2021 um 13:26)

  • Na die Sache ist ja was man mit einem Test möchte...

    Für einen gemeinsamen Termin macht der Schnelltest schon Sinn, weil bei neg. Test wahrscheinlich die Vierenlast in Aerosolen gering ist.

    Aber auf AHA Regeln sollte nicht verzichtet werden.

    Der Test bildet eine Momentaufnahme ab.

    Hier in BW gab es vor Weihnachten kostenlose Test, durchgeführt vom DRK, wurde sehr dankbar angenommen.

    Tübingen testet u.a. Besucher im Altenheim und hat keine Ausbrüche mehr dort.

    Aber z. B. für einen 2 Wochenlehrgang mit mehreren Teilnehmern ist die Aussagekraft zu gering.

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)