Wobei die "OP-Masken" nun wirklich kein Haushaltsposten sind....
Umgang mit Coronavirus
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Stefan Schnackig -
3. Februar 2020 um 11:21 -
Erledigt
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Wenn jemand mitkriegt, dass man sich irgendwo in der mit mäßigem Aufwand erreichbaren Welt (im Prinzip in Europa) auf Privatkosten impfen lassen kann, würde ich mich über die Information freuen.
Wobei man da locker 2x hinfahren/-fliegen müsste....
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FFP2 noch relativ günstig (beworben auf focus.de)
Da die Preise mittlerweile abgehen wie Hölle.
Ich halte sie allerdings auf Grund der Untersuchungsergebnisse von https://advances.sciencemag.org/content/6/36/eabd3083 nicht für den großen Wurf im Pandemieschutz, außer bei den Kosten, aber wer nun das Haus nicht mehr verlassen darf, weil ihm Amok-Söder plötzlich Regeln auferlegt, die nicht einzuhalten sind, dem ist mit dem Angebot vielleicht geholfen.
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Guten Morgen,
gibt es eine gute Übersicht über die unterschiedlichen angebotenen Tests und wann diese eingesetzt werden können?
Meiner persönlichen Meinung nach gibt es bei Tests jetzt schon private Anbieter. Die wird es beim Impfen wahrscheinlich nicht geben.
lg
SiFaNV
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Mutti Staat sieht private Tests nicht gern. Man kann sie aber über diverse Kanäle trotzdem kaufen. Bei Ärzten sind die Tests nach meinen Recherchen billiger als selbst gekauft.
Beide Tests, die man selbst kaufen kann, sind mühsam. Die Einen - klassisch - ist mit Gefummel im Gaumenbereich verbunden.
Für den Anderen musst Du Schleimglibber von Hinten nach vorne bringen, und ausspucken, anschließend damit hantieren.
Für mich ist Beides - sonst hätte ich längst Spucktests besorgt. (aus GB, ca. 50 EUR/Test)
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Wollte bei uns in der Fa für Kunden auch Schnelltests durchführen lassen. Hab beim Gesundheitsamt nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
Ist es durch den Wegfall des Arztvorbehalts möglich, dass auch branchenunabhängige Einrichtungen Tests beantragen können, insofern die durchführenden MitarbeiterInnen ausreichend geschult wurden?
Es gilt zwei Sachverhalte strikt zu trennen. Zum einen die Befugnis Antigen-Schnelltest zu erwerben und durchzuführen und zum anderen Möglichkeit den Einsatz von Antigen-Schnelltests abzurechnen. Die Frage an wen Antigen-Schnelltests abgeben werden dürfen ist in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) geregelt. Es wird insoweit auf den §
3 Abs. 4, 4a MPAV verwiesen. Praxen für Physiotherapie sind dort nicht genannt (Die TestV sieht vor, dass der Anspruch auf Testung, für die in Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe Tätigen, direkt durch die Leistungserbringer gem. § 6 Abs. S. 1 TestV erfüllt und abgerechnet wird).
Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) legt fest, wer die Verantwortung für den Einsatz von Antigen-Schnelltest trägt. Dies wird grundsätzlich die Einrichtung als Betreiber der Medizinprodukte sein. Diese müssen eigenständig prüfen, ob eine bestimmte Beschäftigte die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, eine konkrete Testung sicherzustellen. Zudem ist eine entsprechende Einweisung erforderlich. Die Einrichtungen haben stets sorgsam die jeweilige Gebrauchsinformation zu lesen und entsprechend dieser zu handeln.
Die Abrechnung des Einsatzes von Antigen-Schnelltests erfolgt über die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV).
Was "branchenunabhängige" Einrichtungen sein sollen erschließt sich nicht.
Falls damit Unternehmen gemeint sind, die nicht dem Gesundheitssektor zu zuordnen sind (z.B. Schlachtbetriebe, Baugewerbe o.ä.), so können diese über Ihren betriebsärztlichen Dienst, Antigen-Schnelltests beziehen und einsetzten. Eine Kostenerstattung über die TestV oder das Bayerische Testangebot ist jedoch nicht möglich.
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(...)
Eine Verordnung ist Bundesrecht. Heißt: ausländische Instanzen können Medizinprodukte abgeben wie sie (nach jeweils nationalem Recht) wollen.
Der Erwerb ist - im Gegensatz zum Erwerb von z.B. Waffen - in der Abgabeverordnung natürlich nicht geregelt
Fazit: Feuer frei für Bestellungen aus dem Ausland.
Wie man mit dem Testergebnis am Ende umgeht, sei mal dahingestellt.
Auf keinen Fall darf jemand zum Test gezwungen werden - egal wie der Test erworben wurde - sollte man auchnicht vergessen.
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danke für die Übersicht. Genau die meinte ich. Die ist aber leider so umfangreich, dass ich persönlich da keine Aussage zu treffen kann, welcher Test jetzt sinnvoll ist.
@ Grogno,
hast Du evtl. eine Bestell-Seite für den Test aus GB?
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SiFa NV: ich habe gehört dass es nur 2-3 Test gibt , die empfohlen werden weil sie sehr zuverlässig sind, u.a der eines dt Herstellers. Aber das wird dir sicher auch das www. beantworten.
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welcher Test jetzt sinnvoll ist.
Von Laien durchgeführt, keiner.
Von Fachkräften durchgeführt ist nur eine zeitlich engmaschige Prüfung sinnvoll und kann dann eine Infektion relativ frühzeitig erkennen. Es muss aber immer klar sein, zwischen Ansteckung und positivem Test können Tage liegen, an denen möglicherweise bereits eine Übertragung der Viren möglich ist. Der Test gibt auch keine Garantie, dass ich dadurch Infektionen so früh erkennen kann, dass ein Eintragen in einen Arbeitsbereich dadurch verhindert wird.
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es geht mir ja hier auch um die Begehungen/SiFa-Termine. Normalerweise ist dort immer die Betriebsärztin dabei.
Ich stelle mir vor:
Kurz vor dem Termin erfolgt ein Schnelltest durch die Betriebsärztin.
Wobei natürlich immer noch die AHAL-Regeln beachtet werden müssen.
Bei einer Begehung Tür auf, Treppe hoch usw. ist das Abstand halten ja immer schwierig
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Betriebsarzt kann Tests ordern und durchführen. Er macht uns das z.B. für unter 30 EUR pro Test (plus Betriebsarztrechnung). Welchen Test er bestellt, ist seinem fachlichen Urteil überlassen, und wir hinterfragen auch nicht.
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Genau diesen Fall werden wir nächste Woche haben. BA kommt vor einem Workshop und macht direkt den Test an den Teilnehmern. Ich werde jetzt mit dem Veranstalter auch noch klären was wir machen wenn ein Test positiv ausfällt.
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Und bekommt euer BA auch dann die Rundum PSA ?
FFP2 ja sowieso, Handschuhe, Visier, Einmalkittel,...
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Bei uns kommen die Einschläge aktuell im Tagesrhytmus, und das bei einer Zahl von Mitarbeitern, dass jeder jeden kennt (namentlich).
Ausnahmslos alle Infektionen kommen aus dem familiären Umfeld (Ehefrau erkrankt, Mitarbeiter dadurch angesteckt). Wie sich die jeweilige Ehefrau angesteckt hat, ist UNS unbekannt.
Es gibt keinen Prozess, der Ehepartner von Erkrankten standardmäßig freistellt (das ist keine Kritik, sondern die Rechtslage, an die wir uns halten müssen).
Wir (Landkreis) stehen mit Inzidenzwert 73 noch relativ mittelschlecht da, waren schon immer "Schlusslichter" bei den Corona-Infizierten.
Wir haben praktisch keinen ÖPNV, keine "Partyszene" - um nicht zu sagen, wer einen toten Hund hat, der bringt ihn ziemlich genau hierher zum vergraben. Auch die Supermärkte sind relativ leer - an der Kasse max. 2-3 Personen vor Einem, meist aber niemand. Selbstverstädnlich ist die Gastronomie dicht, ebenso wie Friseure usw.
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Hallo Axel,
Von Fachkräften durchgeführt ist nur eine zeitlich engmaschige Prüfung sinnvoll und kann dann eine Infektion relativ frühzeitig erkennen. Es muss aber immer klar sein, zwischen Ansteckung und positivem Test können Tage liegen, an denen möglicherweise bereits eine Übertragung der Viren möglich ist. Der Test gibt auch keine Garantie, dass ich dadurch Infektionen so früh erkennen kann, dass ein Eintragen in einen Arbeitsbereich dadurch verhindert wird.
kannst Du mir für diese Aussage eine offizielle Quelle nennen?
Ich werde sehr häufig von Kollegen*innen gefragt, warum wir bei uns in der Firma keine Massen-Corona-Tests machen lassen. Ich persönlich sehe einen Corona-Test immer wie einen Blick in die Vergangenheit. Vielleicht sehe ich das aber auch falsch.
Gruß
Harti
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Der/die Test*in ist ein Blick*in in die Gegenwart*rich mit einer Prognose*rich von 2-3 Stunden*riche.
Die Aussagekraft*rich des Test*in ist am höchsten ca. 5-7 Tage*in nach Ansteckung*rich.
Das sie/der Aussage*rich des Betriebsarzt*in und gegenüber (und ist für mich*in als Laie*in logisch nachvollziehbar).
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Na die Sache ist ja was man mit einem Test möchte...
Für einen gemeinsamen Termin macht der Schnelltest schon Sinn, weil bei neg. Test wahrscheinlich die Vierenlast in Aerosolen gering ist.
Aber auf AHA Regeln sollte nicht verzichtet werden.
Der Test bildet eine Momentaufnahme ab.
Hier in BW gab es vor Weihnachten kostenlose Test, durchgeführt vom DRK, wurde sehr dankbar angenommen.
Tübingen testet u.a. Besucher im Altenheim und hat keine Ausbrüche mehr dort.
Aber z. B. für einen 2 Wochenlehrgang mit mehreren Teilnehmern ist die Aussagekraft zu gering.
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