Guten Morgen,
bie uns kommt gerade eine Diskussion auf, die ich überhaupt nicht für nötig erachte. Würde jetzt aber gerne Wissen, wie ihr das seht bzw. umsetzt.
Entsprechend § 4 Abs. 1 MuSchG dürften Schwangere maximal. 90 Stunden in der Doppelwoche und höchstens 8,5 Std./Tag arbeiten. Bzw. darf die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt nicht überschritten werden.
Eine Schwangere, die nur 15 Std./Woche Arbeitet, darf höchstens 8,5 Std./Tag und im Monat nicht mehr als 60 Std. (vereinfachte Rechnung) arbeiten. Eine Schwangere darf also von Monatsanfang bis Monatsende keine Überstunden ansammeln. Die Überwachung darüber obliegt der jeweiligen Führungskraft.
Einige Führungskräfte weigern sich die Arbeitszeit zu kontrollieren.
Wie handhabt ihr die Arbeitszeitkonetrolle?Wir haben ein Zeiterfassungssystem, in dem die Führungskräfte das Monatsjournal mit wenigen Klicks einsehen können. Eine Automation bei Zeitverstößen für Schwangere ist nicht umsetzbar.