Kontrolle: § 4 Abs. 1 MuSchG - Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Guten Morgen,


    bie uns kommt gerade eine Diskussion auf, die ich überhaupt nicht für nötig erachte. Würde jetzt aber gerne Wissen, wie ihr das seht bzw. umsetzt.


    Entsprechend § 4 Abs. 1 MuSchG dürften Schwangere maximal. 90 Stunden in der Doppelwoche und höchstens 8,5 Std./Tag arbeiten. Bzw. darf die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt nicht überschritten werden.


    Eine Schwangere, die nur 15 Std./Woche Arbeitet, darf höchstens 8,5 Std./Tag und im Monat nicht mehr als 60 Std. (vereinfachte Rechnung) arbeiten. Eine Schwangere darf also von Monatsanfang bis Monatsende keine Überstunden ansammeln. Die Überwachung darüber obliegt der jeweiligen Führungskraft.


    Einige Führungskräfte weigern sich die Arbeitszeit zu kontrollieren.


    Wie handhabt ihr die Arbeitszeitkonetrolle?Wir haben ein Zeiterfassungssystem, in dem die Führungskräfte das Monatsjournal mit wenigen Klicks einsehen können. Eine Automation bei Zeitverstößen für Schwangere ist nicht umsetzbar.

    Gruß Roland

  • ANZEIGE
  • Wie handhabt ihr die Arbeitszeitkonetrolle?Wir haben ein Zeiterfassungssystem, in dem die Führungskräfte das Monatsjournal mit wenigen Klicks einsehen können. Eine Automation bei Zeitverstößen für Schwangere ist nicht umsetzbar.

    Bei uns läuft es genauso, über das Zeiterfassungssystem zeigt es an dann bei der Führungskraft und im HR Büro an.



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin,


    ich gehe davon aus dass ihr das entsprechend in der GBU vermerkt habt.

    Dann muss weiter eskaliert werden, nach oben versteht sich.

    Die Vorgesetzten haben eine Fürsorgepflicht und somit auch die Verantwortung und müssen diese beim Bekleiden der Position auch wahrnehmen. Der Vorgesetzte der Führungskräfte hat eine Auswahlverantwortung beim Besetzen der entsprechenden Postionen und muss reagieren, wenn die von Ihm eingesetzten Führungskräfte ihrer Verantwortung nicht nachkommen.

    Falls das, dann immer noch nicht funktioniert, weiter nach oben eskalieren. Was sagt denn das Personalbüro dazu, falls diese die Gesamtübersicht haben?


    MFG


    OSH

    Was passieren kann, passiert!

  • Mahlzeit,
    unser Personalservice sieht die Arbeitszeiten. Hält es aber nicht für nötig sich da einzumischen. Kann ich teilweise auch verstehen, weil es die Aufgabe der eigentlichen Führungskräfte ist.

    Ich werde den Punkt in der nächsten ASA vortragen und darauf hinwirken, dass die Gefährdungsbeurteilungen entsprechend verfeinert werden.


    Für viele war das "Überstundenverbot" sogar gänzlich neu.

    Gruß Roland

  • ANZEIGE
  • Hallo Zusammen,


    diese Situation traf auch bei einem Kollegen von mir (uns) zu. Dort hatte dann die Mitarbeiterin selbst die Gewerbeaufsicht über ihre Situation (Stundenumfang trotz Schwangerschaft) informiert.

    Die Behörde war dann umgehend im Betrieb. Begehung, Nachweise von Einsatzzeiten aller Mitarbeiter....das volle Programm.

    Also lieber die festgelegten Maßnahmen aus der GB zum MuschG umsetzen.

    Grüße Dörk

  • Auf dem Meldebogen Schwangerschaft gegenüber der Aufsichtsbehörde wird doch üblicherweise auch auf die Vorgaben zu den Arbeitszeiten und Überstunden hingewiesen. Wie kann man somit davon keine Kenntnis haben?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Bei uns ist es vom Ablauf so ....

    Bei einer Meldung das eine Mitarbeiterin schwanger ist wird sofort die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Bereich überprüft hier wird die Arbeitszeit erwähnt, ggf. werden weitere Maßnahmen erstellt.

    Danach kommt eine Unterweisung zu dem Thema für die Mitarbeiterin, hier wird der Punkt Arbeitszeit zum zweiten Mal der Schwangeren gegenüber erwähnt.



    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: