Moini
Inmoment beschäftigt mich die große Frage, welche Vorschriften es im Bereich Erdung von Großgeräten auf Baustellen gibt.
Speziell geht es dabei um Krane, Hebebühnen und Teleskopstapler, welche mehrmals durch SiGeKo auf den Baustellen bereits bemängelt wurden, da nicht oder nicht richtig geerdet.
Auf etwaige Nachfragen, wie es denn sonst richtig wäre, gab es wohl keine Antwort (Kann ich allerdings nicht beurteilen, da ich nicht involviert war).
vllt könnt ihr mir helfen oder habt ihr da den Durchblick schlechthin!
LG BrinChen