Hallo an die Experten für Gefahrgut!
Eine Frage:
Eine Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten ist die Überprüfung ob ein Sicherungsplan vorhanden ist. Wie sieht diese Überprüfung in der Praxis aus? Hat der Gefahrgutbeauftragte Zugang zum Sicherungsplan oder wird er lediglich über seine Existenz informiert?
Könnte ihr mir hier weiterhelfen?
Gruß
Andy