Erdgasfahrzeuge

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  • Hallo,

    wir wollen als allgemeines Dienstfahrzeug ein Erdgasfahrzeug anschaffen.
    Dazu suche ich zum einen eine BA, weiter frage ich mich, ob es von der BG Vorschriften zum Betrieb solcher KFZ gibt.
    Die BGV D29 Fahrzeuge ist natürlich bekannt.
    Es sollen Mitarbeiter zum Tanken benannt werden, die erhalten auch eine entsprechende Unterweisung.
    Gruß Udo

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  • Hi,

    ...betanken eines KFZ und Betriebsanweisung?!?!?

    Auch wenn es sich um ein besonderes Fahrzeug handelt, würde ich in diesem Falle - wie man so schön sagt - "die Kirche im Dorf lassen" und auf eine Betriebsanweisung nicht unbedigt bestehen. Habt ihr die auch für eure benzingetrieben KFZ? Wenn nicht, warum nicht?? (Wenn ja, warum?!?!).

    Letztendlich muß jeder, der das Fahrzeug fährt - sollte es sich um ein Poolfahrzeug handeln - in der Lage sein, dies zu betanken. Und ganz ehrlich, ich glaube das kriegt auch jeder hin. Wird bei euch viel Auto gefahren, giebt es sicherlich eine Gefährdungsbeurteilung zum Thema fahren. Hier könnte das Thema eingearbeitet werden und ab dafür. So kann man sich Arbeit sparen, dem Recht genügen, Mitarbeiter trotzdem ausreichend informieren und last but not least Frust durch unnötigen Papierkram vermeiden.

    LG
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Zitat

    Original von MichaelD
    Hi,

    ...betanken eines KFZ und Betriebsanweisung?!?!?

    Auch wenn es sich um ein besonderes Fahrzeug handelt, würde ich in diesem Falle - wie man so schön sagt - "die Kirche im Dorf lassen" und auf eine Betriebsanweisung nicht unbedigt bestehen. Habt ihr die auch für eure benzingetrieben KFZ? Wenn nicht, warum nicht?? (Wenn ja, warum?!?!).


    LG
    Der Michael

    Hallo Michael,

    das Betanken des Erdgas KFZ ist eine besondere Situation. Ich würde auch für dieses Fahrzeug eine BA erstellen.

    Übrigens bei uns wird das Tanken eines Fahrzeuges mit Diesel auch in einer BA mit angeschnitten.

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • Hallo,

    bei Benzin getriebenen Fahrzeugen haben wir keine Betriebsanweisung.
    Das Tanken mit Erdgas soll auf Grund des Hochdrucks nur von speziell unterwiesenen MA durchgeführt werden.
    Da habe ich auch keine Probleme mit, alle anderen können, da es sich in der Tat um ein Poolkfz handelt normal tanken.
    Gruß Udo

    • Offizieller Beitrag

    ... ich hätte da noch einen vorschlag

    Der umgang mit erdgas für ein fahrzeug ist sicher noch nicht alltäglich für jeden. Eine unterweisung zur benutzung und zum tanken muss schon sein.
    Wir haben in unserem haus betriebsfahrerlaubnissse erteilt, die jeweils für die verschiedenen fahrzeug und fahrzeugtypen erteilt werden, mit denen der berechtigte fahren darf (grundlage ist natürlich der tatsächlich erworbene und gültige führerschein). Dazu gehört dann auch eine erstunterweisung, die bei erdgasfahrzeugen auch die besonderheiten beim tanken beinhaltet, und schließlich eine einweisungsfahrt. Danach ist jährlich einmal eine unterweisung vorgesehen.

    peter

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner-von-Siemens zugeschrieben)

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  • Hallo Udo,

    habt Ihr eine Betriebstankstelle oder tankt Ihr "Fremd"? Wenn es eine Betriebstankstelle ist habt Ihr wohl erstmal andere Prioritäten (EX-Schutz dokument etc).

    Zugegeben Gasfahrzeuge sind noch Exoten. Daher, wenn Ihr nur irgendwo an die "Tanke" fahrt würde ich es bei einer Unterweisung mit Unterstützung des Tankwartes meines Vertrauens belassen!

    Viele Grüße

    kuddel