Hallo zusammen,
wer hat Infos:
Der Leiter eines Unternehmens möchte den Handwerkern (Einwegprodukte) Überzieher zur Verfügung stellen. Die Handwerker fahren zu den Kunden und arbeiten dort ihre Aufträge ab. Zum Schutz des Kundeneigentums möchte er das die Handw. diese Überzieher vor Betreten der Wohnung anlegen.
Wie ist eure Meinung hierzu?