Hallo zusammen,
bin in der Endphase der Ausbildung und habe eine Frage die ihr mir vielleicht beantworten könnt.
Ich habe mir zu übungszwecken eine vorhandene Gefährdungsbeurteilung für eine Tätigkeit angesehen.
Es handelt sich hierbei um eine Reinigungsmaschine, sogenannte Scheuersaugautomaten (oft in Einkaufszentren zu sehen), und die dazugehörige PSA.
In der Betriebsanleitung der Maschine werden Sicherheitsschuhe nicht erwähnt, aber in der Gefährdungsbeurteilung und Mitarbeiterunterweisung wird das tragen von Sicherheitsschuhen vorgegeben.
Meiner Meinung nach sollte der Nutzer Fußschutz tragen, denn die Maschine kann auch rückwärts fahren und der Bediener steht dabei direkt hinter der Maschine. Dabei könnte er die Füße unter die Maschine bekommen.
Müsste es nicht auch in der Betriebsanleitung des Herstellers erwähnt werden und wenn ja sollte ich den Hersteller informieren?
Vielen dank für eure Hilfe und weiterhin schöne Feiertage.
Gruß Ilos