Muss ich Betriebsanweisungen erstellen?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Ich würde dir Recht geben, wenn die Vorgesetzten diese Aufgaben nicht schon jahrelang gemacht hätten und jetzt alles vergeben.

    Auch hier kann es Gründe dafür geben ....die Aufgaben der Führungskräfte werden auch immer vielseitiger.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE
  • Ich würde dir Recht geben, wenn die Vorgesetzten diese Aufgaben nicht schon jahrelang gemacht hätten und jetzt alles vergeben.

    Ich bin selbst Führungskraft und musste mich jetzt von einigen Tätigkeiten/Aufgabenfeldern trennen. Darunter auch Aufgabenfelder, von denen ich mich eigentlich gar nicht trennen möchte. Aber wie @kelte es bereits beschrieben hat, geht es manchmal nicht anders. Ich kann auch nur so viel erledigen, wie mein eigener Akku mir erlaubt, bevor der Körper rebelliert. Ich habe andere Aufgaben übernommen, so dass mein Arbeitstag nicht mehr ausreichen würde, wenn ich das zusätzlich zu meinen bisherigen Tätigkeiten erledigen wollte.
    Natürlich könnte ich mir freie Zeitfenster schaffen, wenn ich einfach den Zeitaufwand für "Führung" reduzieren würde. Das ginge dann aber zu Lasten der Leute in meinem Team (keine Krankenrückkehrgespräche, Mitarbeitergespräche max. 10 Minuten, kein small-ralk "Wie war es im urlaub?" etc.). Dann wäre ich keine gute Führungskraft mehr.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Versuch doch vorerst ein Seminar z. B zum Thema Gefahrstoffe bei der BG zu buchen. Dort sind BA ein Thema.
    Dann kannst Du mit guten Gewissen zu den Gefahrstoffen BA erstellen und deine FK wissen dann auch dass du dazu die Kenntnisse hast.
    Du lernst etwas dabei und erweiterst dein Aufgabengebiet.
    Weitere Themen kannst Du ja dann folgen lassen. Sieh mal in die Seminarkataloge der BG.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Wenn du die Aufgabe Betriebsanweisungen zu erstellen, nicht Grundsätzlich ablehnen willst, gibt es auch die Möglichkeit beim Umweltinstitut Offenbach an einer 1tägigen Schulung teilzunehmen.
    Ich habe mit dem Institut gute Erfahrungen gemacht.

    Umweltinstitut Offenbach (Betriebsanweisungen)

    Grundsätzlich ist eine Aufgabenerweiterung eine Aufwertung seiner eigenen Person und erhöht das Selbstwertgefühl. Vielleicht erhöht sich ja durch eine Horizonterweiterung auch die Stellung bzw. Ansehen bei den Kollegen/innen und beim Vorgesetzten bzw. Chef.
    Manchmal benötigt man auch einfach mal nur einen Schubs in eine Richtung um sich persönlich zu verwirklichen.

    Gruß
    Gerald *Kaef*

  • ANZEIGE
  • Nur mal aus Interesse, um was für eine Betriebsanweisung handelt es sich eigentlich?

    Für die Gefahrstoffe, die im Lager sind und welche ich an die Mitarbeiter ausgebe. Ätzende oder säurehaltige Reiniger, verschiedene Sprühdosen mit Lacken oder Fetten. Habe hier ziemlich viel verschiedene Sachen, die man zum Arbeiten benötigt.

  • Für die Gefahrstoffe, die im Lager sind und welche ich an die Mitarbeiter ausgebe. Ätzende oder säurehaltige Reiniger, verschiedene Sprühdosen mit Lacken oder Fetten. Habe hier ziemlich viel verschiedene Sachen, die man zum Arbeiten benötigt.

    Ups.... und Ihr habt bisher dafür nichts?

    Woher weist Du dann wie man die verschiedenen Stoffe lagert oder bei Havarie damit umgeht?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ups.... und Ihr habt bisher dafür nichts?
    Woher weist Du dann wie man die verschiedenen Stoffe lagert oder bei Havarie damit umgeht?

    Wie ich schon geschrieben habe, es gab einen Ingenieur, der die Betriebsanweisungen erstellt hat. Diese hängen in allen Werkstätten (nur nicht bei mir und ich habe auch keine Ahnung was man bei Havarie damit machen muss).
    Das Lager existiert schon sehr lange und wo ich Lagerist würde, habe ich alles einfach so gelagert, wo es vorher auch war.

  • Diese hängen in allen Werkstätten (nur nicht bei mir und ich habe auch keine Ahnung was man bei Havarie damit machen muss).
    Das Lager existiert schon sehr lange und wo ich Lagerist würde, habe ich alles einfach so gelagert, wo es vorher auch war.

    Autsch

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • ANZEIGE
  • Oje, hoffentlich hat in der Vergangenheit nicht mal einer etwas falsch eingelagert.
    Das ist schon Gott vertrauen.
    Wenn es doch immer die gleichen Gefahrstoffe sind kann man die Lagerorte doch entsprechend kennzeichnen.
    Oder eine Infotafel erstellen welche Gefahrstoffe wie, wo und mit welchen anderen Gefahrstoffen gelagert werden dürfen.
    Ich denke das es so etwas bei euch bestimmt gibt. Frag mal bei den Kollegen nach der für das Lager verantwortlich ist, euren Gefahstoffbeauftragten oder der SiFa.
    Du kannst bestimmt nichts dafür das du es nicht anders weißt, die besagten Kollegen sollten es allerdings besser wissen.

    Gruß
    Gerald

  • DGUV V1 §7 beachtet? Also nicht, dass Du eine Gefährdung für Andere wärst, aber in der Betriebsanweisung müssen alle sicherheitsrelevanten Dinge drin stehen für alle betroffenen Arbeitsplätze. Sicherlich kannst Du Deinen Job gut ausführen, aber kannst Du die Sicherheit für die ANDEREN Jobs im Betrieb auch verständlich und wirksam in Betriebsanweisungen zusammenfassen?

    Ich meine - glaubt Dein Chef, dass Du das kannst?

    So soll eine Betriebsanweisung aussehen:

    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi578.pdf

    Also wenn der "Lagerist" ein in der Arbeitssicherheit besonders engagierter Mensch ist, z.B. ein aktiver Sicherheitsbeauftragter mit viel Initiative, evtl. im Betriebsrat im Arbeitsschutzausschuss - OK. Ansonsten käme ich nicht auf die Idee, ihn mit dieser Aufgabe zu betrauen. Das wäre ein klarer Verstoß gegen BG-Vorschriften (s.o.).

    Die Betriebsanweisung muss jemand schreiben, der einen guten Überblick über JEDE Arbeit hat, der mit Betriebsanweisungen unterwiesen wird. Hat das ein Lagerist - ich meine - hat er die RESSOURCEN dazu, sich dieses Wissen über die notwendigen Betriebsanweisungen unternehmensweit anzueignen? Diese Frage gilt für JEDEN Spezialisten innerhalb der Firma. Die Antwort lautet. NEIN!

    Allerdings wäre Dir durchaus zuzutrauen, im Auftrag der Leitung die notwendigen Betriebsanweisungen für Deinen Bereich (Lager) zu schreiben...

    Ich habe aus Deinem Posting den Eindruck, dass Dein Scheff nur einen Wisch zum aushängen haben will, "Kunstwerke" ohne inhaltlichen Wert - er möchte also nur so tun, als ob es Betriebsanweisungen gäbe. Da kannst also reinschreiben was Du willst. Du wärst der Erste und der Einzige, der die BA gelesen haben wird. Du kannst sie Dir also aus dem Internet zusammenklicken - ein hirnloser Job für jemanden, den der Chef gerade zum Affen macht.

    Kannst Du hinnehmen - oder such Dir kompetente Hilfe - z.B. bei der SiFa, beim Betriebsarzt - oder beim Betriebsrat. Scheff braucht wohl etwas Druck, um keinen Blödsinn zu machen.

    P.S.: ist überhaupt geklärt, WELCHE Betriebsanweisungen benötigt werden? Dies muss die oberste Leitung entscheiden - nach Beratung durch SiFa und Betriebsarzt, nach Beteiligung des Betriebsrates - also nach Gefährdungsbeurteilung....

    "Schreib mal Betriebsanweisungen" ist eine Arbeitsanweisung der Qualität "Kraul mir mal den Rücken!"...

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz (25. Oktober 2018 um 16:51)

  • Also wenn der "Lagerist" ein in der Arbeitssicherheit besonders engagierter Mensch ist, z.B. ein aktiver Sicherheitsbeauftragter mit viel Initiative, evtl. im Betriebsrat im Arbeitsschutzausschuss - OK. Ansonsten käme ich nicht auf die Idee, ihn mit dieser Aufgabe zu betrauen. Das wäre ein klarer Verstoß gegen BG-Vorschriften (s.o.).

    Meine Tätigkeiten als Lagerist sind: Sachen an die Mitarbeiter rausgeben, neue Bestellen und den Wareneingang machen. Mit der Sicherheit hatte ich nie was zu tun und hatte nicht vor ein Sicherheitsbeauftragter zu werden.
    Kann sein, dass er einfach nur ein Blatt Papier haben will, welches niemand mehr sieht. Oder er will dem Ingenieur einen Gefallen tun (um später daraus zu profitieren, was nicht das erste Mal war, aber bei anderen Kollegen) und hat keine Ahnung wie man diese Betriebsanweisungen erstellt, was man dafür braucht und ob sie wichtig sind. Wo er das erste Mal mich über diese Aufgabe aufgeklärt hat, meinte er, ich brauche höchstens eine halbe Stunde dafür und kann das gut parallel zu meiner normalen Arbeit machen.

  • ANZEIGE
  • Er sollte sich selbständig machen und einen Nebenjob beim Arbeitgeber anmelden.

    Er darf eine Stunde pro BA beim Kunden abrechnen. Mit einer halben Stunde je BA neben der Arbeit schreibt er lockere ~70 EUR (Mecklenburg Vorpommern) bis ~100 EUR (München) brutto je Stunde - x 8 x 20 = 11.200 - 16.000 EUR brutto pro Monat, die er mit seinen grandiosen Fähigkeiten schlicht verschenkt!

    An seiner Stelle würde ich Abramovic Yacht auslachen, und mir eine doppelt so Große bestellen. Finanziert mit BA, die ich NEBEN der Arbeit geschrieben habe!

    Sorry, aber das ist ein Irrenhaus :(
    Schau, dass Du Dich da raus nimmst - so gut es geht! Hol Dir Beistand, dem der Scheff nicht widersprechen kann! Wenn z.B. die SiFa sagt, dass Du nicht geeignet bist (Was NICHT persönlich gemeint ist! Ich bin auch nicht geeignet als Lagerist - ich KANN es nicht! Und ich könnte mir "Lagerist" weder NEBEN der Arbeit aneignen, noch NEBEN der Arbeit ausführen), bist Du den "Job" zu 99,99% los.

    @Guudsje

    Der Elfer ist doch nur eine "alte"Linkbezeichnung bei der DGUV. Das Dokument ist korrekt benannt (alte und neue Bezeichnung, wie bei "alten" BG-Publikationen üblich). Ich meine: Du hast den Elfer verschossen :P

    3 Mal editiert, zuletzt von zzz (25. Oktober 2018 um 18:33)

  • Meine Tätigkeiten als Lagerist sind: Sachen an die Mitarbeiter rausgeben, neue Bestellen und den Wareneingang machen.

    Klingt für mich schon fast so, als wärst Du der Chef vom Lager.
    Gibt es den Ingenieur noch im Betrieb oder war der nur für einen Auftrag da?
    Anscheinend gibt es ja auch einen Gefahrstoffbeauftragten ist das der Ingenieur?
    Wie bereits erwähnt, würde ich die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt kontaktieren und ein klärendes Gespräch mit dem Gefahrstoffbeauftragten sehe ich auch für sinnvoll an.
    Dann muss ein Gefahrstoffverzeichnis für Dein Lager erstellt werden. Also eine Auflistung der Stoffe, mit Mengen und Gefahrstoffkennzeichnung. Sinnvoll ist es dabei auch die Lagerklasse und Wassergefährdungsklasse mit aufzulisten. Diese Daten kann man in der Regel alle dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) entnehmen. Sollte man sie dort nicht finden, an den Lieferanten wenden, der möge einem die fehlenden Informationen mitteilen. Die Sicherheitsdatenblätter solltest Du auch strukturiert ablegen. Diese müssen auch archiviert werden, also nicht einfach alte SDB wegwerfen. Dieses Gefahrstoffverzeichnis kann man dann z.B. auch als Lagerbuch verwenden, indem tagesaktuell die im Lager vorhandenen Stoffe und Mengen gelistet werden.
    Jetzt mit den oben erwähnten Fachkräften einmal abklären, was in welchen Mengen wo im Lager gelagert werden darf, welche Rahmenbedingungen notwendig sind und ob es vielleicht Stoffe gibt, die Du dort gar nicht oder eben nur unter besonderen Bedingungen lagern darfst. Stichwort: Zusammenlagerungsverbote. Hat man das geklärt, dürfte erst einmal das Lager entsprechend geordnet sein. Dann kann man sich an die Betriebsanweisungen machen. Auch hier wieder, obige "Experten" zu Rate ziehen und Dich selbst entsprechend weiterbilden z.B. über einen Kurs bei der BG oder anderen Anbietern. Es gibt auch einige technische Regeln, die einiges, was Dich tangiert ansprechen. Diese sind alle auf der Seite der baua unter dem Suchbegriff "TRGS" zu finden wie z.B. die TRGS 555. Weiterhin dürfte für Dich die TRGS 510 von Interesse sein.
    Das alles ist mit entsprechender Unterstützung durchaus umsetzbar. Bestimmt nicht innerhalb kürzester Zeit, aber Schritt für Schritt kommst Du voran.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Aus dem Posting ist doch gar nicht hervorgegangen, dass es sich um Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe aus dem Lager handeln soll.

    Zum einen benötigen GELAGERTE Gefahrstoffe gar keine Betriebsanweisung (nur die Lagerung an sich benötigt Eine - und wie im Notfall zu verfahren ist) - die Betriebsanweisung wird bei der Arbeit mit dem Stoff benötigt, was der Lagerist nun mal GAR nicht auf dem Schirm hat - zum anderen haben wir ja auch noch die blauen Betriebsanweisungen, die deutlich aufwendiger zu erstellen sind, als die für Gefahrstoffe.

    Last but not least - hier handelt es sich nicht um ein Weiterbildungsangebot, sondern um "parallel" zur Arbeit binnen halben Stunden Betriebsanweisungen rauszuhauen. Die Fortbildung/Qualifizierung des Mitarbeiters ist hier gar nicht angedacht und auch nicht berücksichtigt - er wurde auch nicht gefragt, ob er sich fortbilden möchte - er soll nur Papiermüll in Halbe-Stunden-Takt produzieren.

    Immerhin muss der jeweilige Scheff die Betriebsanweisung unterschreiben (AKA "freigeben")... Wäre mal ein Gag, ihm das tatsächlich so zu liefern. :44:

  • Unterm Strich kann man dem Kollegen doch abschließend raten das Schreiben / Verfassen der Betriebsanweisungen für das Lagern von Gefahrstoffen nicht zu übernehmen.
    Es sei denn, er bekommt im Vorfeld eine Fortbildung vom Arbeitzgeber bezahlt. SiFa und BA fragen hilft nur bedingt, weil schreiben muss er. Die Wahrscheinlichkeit das er trotzdem Fehler
    einbaut ist doch recht hoch.
    Aus Profilierungssucht würde ich diese Dokumente nicht verfassen. Auch dann nicht, wenn der V. dies unterschreibt.
    Der größte Fehler wäre jetzt aus Verzweiflung die Dinger aus dem Netz zu holen und ungeändert vorzulegen. Im §14 der Gefahrstoffverordnung findest du die gesetzl. Grundlage für die Erstellung von Betriebsanweisungen.

    @Soul90
    Wenn Du die Rahmenbedingen aus dem hier genannten Paragraphen und der Technischen Regel für Gefahrstoffe 555 erfüllst, dann schreib. Wenn nicht, dann lass die Finger weg.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • ANZEIGE
  • Das Übertragen von Unternehmenspflichten ist ja unser täglich Brot und insoweit auch
    völlig normal.
    Wenn`s aber wie du schreibst zu Depressionen führt ist Nein sagen eindeutig die bessere
    Alternative.

  • Eine Sache noch....

    Betriebsanweisungen KÖNNEN erst nach erfolgter Gefährdungsbeurteilung erfolgen, sind sind ERGEBNIS der Gefährdungsbeurteilung!

    Liegen die Gefährdungsbeurteilungen strukturiert und leicht verständlich vor, kann jeder Depp die Betriebsanweisung schreiben - Gefährdungen und Maßnahmen einfach rüber kopieren, Bildchen (aus dem Sicherheitsdatenblatt/Handbuch) einfügen - fertig.

    Tja - aber wo ist die Gefährdungsbeurteilung? Hmmm...?

    Im Ernst: wie oft ich Betriebsanweisungen (und Sicherheitsdatenblätter) gelesen habe, dass man sich nach Verunreinigung mit dem Stoff sofort mit viel Wasser duschen muss... Ernsthaft? Nach Verunreinigung der Kleidung mit hochreinem Kochsalz sofort nackich machen? Ich habe beim Hersteller angerufen - äh - "Das schreiben wir überall rein" war die Antwort... Oder nach einem Tropfen Sekundenkleber? Wie soll das ein Lagerist ohne Fortbildungen zu diesen Themen einschätzen?

    Bei Maschinen - kann man auch alles aus dem Handbuch ablesen. Alles? Auch den Lärm (abhängig vom Werkstück/Material)? Kann der (nicht fortgebildete) Lagerist Lärm beurteilen? Oder Gefährdungen durch die Art oder den Ort der Aufstellung, durch die Bestückung usw.? Wartungsarbeiten? Welche werden überhaupt von eigenen Leuten durchgeführt? Sicherheitsschuhe an der Ständerbohrmaschine? Wenn ausschließlich Aluteile in handlicher Größe einzeln (im Wochentakt) gebohrt werden?

    Ne - im Ernst - EGAL für wen, "parallel zur eigentlichen Arbeit" ist das nicht zu leisten.

    AUSSER man produziert (wie gewünscht) hirnlose Bloatware...

  • Nach Verunreinigung der Kleidung mit hochreinem Kochsalz sofort nackich machen? Ich habe beim Hersteller angerufen - äh - "Das schreiben wir überall rein" war die Antwort...

    Habe ich genau so im Büro unserer Sekretärinnen ausgehängt. :44:

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick