Beiträge von Soul90

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    Also wenn der "Lagerist" ein in der Arbeitssicherheit besonders engagierter Mensch ist, z.B. ein aktiver Sicherheitsbeauftragter mit viel Initiative, evtl. im Betriebsrat im Arbeitsschutzausschuss - OK. Ansonsten käme ich nicht auf die Idee, ihn mit dieser Aufgabe zu betrauen. Das wäre ein klarer Verstoß gegen BG-Vorschriften (s.o.).

    Meine Tätigkeiten als Lagerist sind: Sachen an die Mitarbeiter rausgeben, neue Bestellen und den Wareneingang machen. Mit der Sicherheit hatte ich nie was zu tun und hatte nicht vor ein Sicherheitsbeauftragter zu werden.
    Kann sein, dass er einfach nur ein Blatt Papier haben will, welches niemand mehr sieht. Oder er will dem Ingenieur einen Gefallen tun (um später daraus zu profitieren, was nicht das erste Mal war, aber bei anderen Kollegen) und hat keine Ahnung wie man diese Betriebsanweisungen erstellt, was man dafür braucht und ob sie wichtig sind. Wo er das erste Mal mich über diese Aufgabe aufgeklärt hat, meinte er, ich brauche höchstens eine halbe Stunde dafür und kann das gut parallel zu meiner normalen Arbeit machen.

    Ups.... und Ihr habt bisher dafür nichts?
    Woher weist Du dann wie man die verschiedenen Stoffe lagert oder bei Havarie damit umgeht?

    Wie ich schon geschrieben habe, es gab einen Ingenieur, der die Betriebsanweisungen erstellt hat. Diese hängen in allen Werkstätten (nur nicht bei mir und ich habe auch keine Ahnung was man bei Havarie damit machen muss).
    Das Lager existiert schon sehr lange und wo ich Lagerist würde, habe ich alles einfach so gelagert, wo es vorher auch war.

    Das nennt man Übertragung von Unternehmerpflichten und ist vollkommen legitim und auch notwendig, da in der Regel die Führungskräfte nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen, um so etwas selbst zu machen. Du hast zwei Möglichkeiten:
    Du weigerst Dich.
    Du nimmst es als Chance und versuchst Dir die entsprechende Fachkunde anzueignen oder holst Dir Hilfe bei den Spezialisten (Fachkraft für Abeitssicherheit und Betriebsarzt).

    Gruß Frank

    Ich würde dir Recht geben, wenn die Vorgesetzten diese Aufgaben nicht schon jahrelang gemacht hätten und jetzt alles vergeben.

    Ich erkläre Mal, wie das bei uns immer ist.
    Fast die ganze Chefetage hat kein Bock und delegiert alles was man nur kann nach unten hin. Es ist manchmal so schlimm, dass einige Leute (inklusive mir) Depressionen bekommen haben.
    Und ein einfaches "ich habe nicht das Fachwissen dazu" reicht dem Chef nicht. Man muss es also machen, solange man nicht einige Vorschriften kennt, die besagen, dass man einige Aufgaben nicht machen muss oder sogar darf.
    Wenn ich diese Aufgabe machen muss, ist das kein Chef, der sagt "Hast du gut gemacht".
    Das ist ein Chef, der sagt, man hat es gut gemacht und er hätte da noch einige Aufgaben für dich.

    Also muss ich wohl oder übel dem Ingenieur die Arbeit abnehmen und dann ihm die fertigen Betriebsanweisungen geben, damit er entspannt weiter schlafen kann.
    Wegen der Unterschrift habe ich schon Mal auf dem Forum gelesen, dass nur die "höheren" unterschreiben dürfen.
    Schade, dass man nichts in dem Arbeitsrecht hat, womit man dagegen wirken könnte.

    Wie Frank schon geschrieben hat. Du brauchst das nötige Fachwissen dazu. Vor der Betriebsanweisung sollte im voraus eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, die schreibst du doch auch nicht selber, oder?
    Dafür hat dein Chef seine Vorgesetzten, die haben das zu machen. Also lass besser die Finger davon, das ist nicht deine Aufgabe.

    Gruß
    Gerald

    Die Gefährdungsbeurteilung schreibe ich nicht, das macht, denke ich Mal, der Kollege, dem ich die Betriebsanweisungen abnehmen soll.
    Also kann ich meinem Chef sagen, dass ich nicht über genügend Fachwissen verfüge um die Anweisungen zu erstellen?
    Er findet fast immer einen Weg, anderen Kollegen seine Aufgaben zu geben. Was er ja bei mir versucht.

    Das wird ja kompliziert...also an mindestens die Hälfte der Gefahren vom Rasenmäher würde ich selbst nicht Mal denken. Und da wo ich arbeite, weiß ich auch nicht über alle Flüssigkeiten und Gase bescheid.
    Und wie ist es, wenn ich die Betriebsanweisungen nach Vorgabe schreiben muss?
    In der Aufgabenbeschreibung steht: "Erstellung von Betriebsanweisungen nach Vorgabe des Gefahrstoffbeauftragten."
    Habe natürlich noch keine einzige Vorgabe gesehen und weiß noch immer nicht, wann ich diese Aufgabe übernehmen soll.

    Eine schönen Tagesabschnitt wünsche ich euch.
    Ich bin auf der Suche nach irgendwelchen Richtlinien oder Verordnungen, in denen man rauslesen kann, wer Betriebsanweisungen schreiben darf.
    Ich selber arbeite als Lagerist und mein Chef möchte einem Kollegen (Ingenieur-Posten), der es macht, wohl einen Gefallen tun und die Arbeit an mich delegieren. Von anderen Kollegen habe ich mitbekommen, dass solche Aufgaben erst bei einem Meister oder sogar noch höher angesiedelt sind und ich dafür nicht qualifiziert bin und nicht Mal an den dafür vorgesehenen Schulungen teilnehmen darf.
    Ich würde mich über jede Hilfe freuen, da die Chefetage bald auf dem Dach sich sonnen kann, während die kleinen Untergebenen alles machen dürfen.
    Bitte wenn es geht ohne Abkürzungen, da ich viele davon nicht entziffern kann.