Also wenn der "Lagerist" ein in der Arbeitssicherheit besonders engagierter Mensch ist, z.B. ein aktiver Sicherheitsbeauftragter mit viel Initiative, evtl. im Betriebsrat im Arbeitsschutzausschuss - OK. Ansonsten käme ich nicht auf die Idee, ihn mit dieser Aufgabe zu betrauen. Das wäre ein klarer Verstoß gegen BG-Vorschriften (s.o.).
Meine Tätigkeiten als Lagerist sind: Sachen an die Mitarbeiter rausgeben, neue Bestellen und den Wareneingang machen. Mit der Sicherheit hatte ich nie was zu tun und hatte nicht vor ein Sicherheitsbeauftragter zu werden.
Kann sein, dass er einfach nur ein Blatt Papier haben will, welches niemand mehr sieht. Oder er will dem Ingenieur einen Gefallen tun (um später daraus zu profitieren, was nicht das erste Mal war, aber bei anderen Kollegen) und hat keine Ahnung wie man diese Betriebsanweisungen erstellt, was man dafür braucht und ob sie wichtig sind. Wo er das erste Mal mich über diese Aufgabe aufgeklärt hat, meinte er, ich brauche höchstens eine halbe Stunde dafür und kann das gut parallel zu meiner normalen Arbeit machen.