Hallo Community,
derzeit überarbeite ich unser gesamtes Arbeitsschutzmanagementsystem. Hierbei sind mir einige Aspekte aufgefallen (Dinge die schlichtweg nicht oder nur unzureichend geregelt sind), bspw. die Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz.
Ein Kapitel der Gefährdungsbeurteilung ist die Arbeitsschutzorganisation, die wir jährlich prüfen wollen. Ein ganz wesentlicher Passus ist bspw. die Pflichtenübertragung vom Unternehmer an seine Führungskräfte (erste Führungsebene) und die Übertragung an die zweite Fürhungsebene und ggf. an die dritte Führungsebene usw. . Ich kenne das so, dass die Übertragung der Pflichten im Arbeitsschutz in den Stellenbeschreibungen festgelegt bzw. beschrieben sind. Was gibt es bei der Pflichtenübertragung zu beachten? Haftet hierbei die Person, die die Pflicht übertragen bekommen hat, in vollem Umfang? Abgesehen von der Haftungsfrage ist mir wichtig, dass das Führungspersonal das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz ernst nimmt, die formale Pflichtenübertragung sehe ich dabei als einen wichtigen und notwendigen Beitrag.
Wie ist Eure Praxis?
Vielen Dank im Voraus.