Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzorganisation, Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation, Pflichtenübertragung?

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  • Hallo Community,


    derzeit überarbeite ich unser gesamtes Arbeitsschutzmanagementsystem. Hierbei sind mir einige Aspekte aufgefallen (Dinge die schlichtweg nicht oder nur unzureichend geregelt sind), bspw. die Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz.
    Ein Kapitel der Gefährdungsbeurteilung ist die Arbeitsschutzorganisation, die wir jährlich prüfen wollen. Ein ganz wesentlicher Passus ist bspw. die Pflichtenübertragung vom Unternehmer an seine Führungskräfte (erste Führungsebene) und die Übertragung an die zweite Fürhungsebene und ggf. an die dritte Führungsebene usw. . Ich kenne das so, dass die Übertragung der Pflichten im Arbeitsschutz in den Stellenbeschreibungen festgelegt bzw. beschrieben sind. Was gibt es bei der Pflichtenübertragung zu beachten? Haftet hierbei die Person, die die Pflicht übertragen bekommen hat, in vollem Umfang? Abgesehen von der Haftungsfrage ist mir wichtig, dass das Führungspersonal das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz ernst nimmt, die formale Pflichtenübertragung sehe ich dabei als einen wichtigen und notwendigen Beitrag.


    Wie ist Eure Praxis?


    Vielen Dank im Voraus.

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  • Hallo Isoline,


    Ich kenne das so, dass die Übertragung der Pflichten im Arbeitsschutz in den Stellenbeschreibungen festgelegt bzw. beschrieben sind

    das ist meistens viel zu knapp

    Haftet hierbei die Person, die die Pflicht übertragen bekommen hat, in vollem Umfang?

    Nein....

  • Hallo Kelte,


    vielen Dank für die Literatur/ Artikel. Sehr hilfreich.


    Im Klartext bedeutet das: Die Pflichtenübertragung hat detailliert, schriftlich und der jeweiligen Fachkunde/ dem Wissenstands entsprechend zu erfolgen.

  • vielen Dank für die Literatur/ Artikel. Sehr hilfreich.


    Im Klartext bedeutet das: Die Pflichtenübertragung hat detailliert, schriftlich und der jeweiligen Fachkunde/ dem Wissenstands entsprechend zu erfolgen.

    Gerne.....


    Wichtig ist das die Pflichtenübertragung detailliert ist, zum einen auch das jede Führungskraft genau weiß welche Aufgaben sie im Arbeitsschutz hat.
    Klar spielt das ganze auch eine Rolle vor Gericht, im Fall der Fälle.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Die Pflichtenübertragung hat detailliert, schriftlich und der jeweiligen Fachkunde/ dem Wissenstands entsprechend zu erfolgen.

    Was den meisten Pflichtenübertragungen fehlt, ist dass der Übertragende auch Pflichten aus der Übertragung hat. Er muss die für die Erfüllung der übertragenen Pflichten notwendigen Mittel bereitstellen. Derjenige der die Pflichten übernimmt benötigt somit entsprechend Zeit und Geld um die Pflichten auch ausüben zu können. Fehlt etwas davon, ist der Übertragende mit dabei. Dr. Gregor zeigt das auf seinen Folien immer sehr schön. ;)

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Was den meisten Pflichtenübertragungen fehlt, ist dass der Übertragende auch Pflichten aus der Übertragung hat. Er muss die für die Erfüllung der übertragenen Pflichten notwendigen Mittel bereitstellen. Derjenige der die Pflichten übernimmt benötigt somit entsprechend Zeit und Geld um die Pflichten auch ausüben zu können. Fehlt etwas davon, ist der Übertragende mit dabei. Dr. Gregor zeigt das auf seinen Folien immer sehr schön.

    Ja, ein allzeit bekanntes Ressourcenproblem. Ich höre immer wieder Sätze wie "wir haben keine Zeit für die Unterweisung, mein Chef pfeifft mir was, das sind doch unproduktive Stunden", "wir können jetzt nicht unterweisen, es haben andere Dinge priorität".

  • Guten Morgen zusammen,


    @isoline dann hast du sozusagen das gleiche Problem zu lösen wie ich.
    Aktuell bin ich an der Ausarbeitung wie unsere Arbeitsschutzorganisation im Betrieb am Besten funktionieren kann.
    Wenn das soweit durch ist kommen die Unternehmerpflichtenübertragungen und die schriftlichen Berufungen der SiB´s.


    Wenn ich fragen darf, wie gehst du bei der Überarbeitung eures Arbeitsschutzmanagmentsystems vor ?


    Beste Grüße


    Johannes

  • Hallo Johannes,


    habe vor über einem Jahr hier im Unternehmen angefangen. In dieser Zeit habe ich mir zunächst einen Überblick verschafft. Im Ergebnis bin ich dazu gekommen, das hier Strukturen u.a. im Arbeitsschutz wild gewachsen sind. Das zweite Ergebnis war, das der Arbeitsschutz hier nicht gelebt wird. Nach Gesprächen mit Führungskräften der mittleren und unteren Ebene, liegt es an der fehlenden Transparenz/ Übersicht und der Wahrnehmung der Verantwortung ("für was bin ich denn eigentlich verantwortlich").


    Ich habe dann aber erst mit den GBUs angefangen.
    Wir sind ein Dienstleitster und Bundesweit im Einsatz (Standorte mit 2 - 300 Mitarbeiter). Für unsere Tätigkeiten gibt es schlichtweg keine vorgefertigte GBUs wie bspw. arbeiten mit einem Gabelstapler oder an der Drehbank, CNC Maschine.


    So habe ich zunächst mit einer Tätigkeitsanalyse begonnen (Vorlage IAG "Arbeitsanalysecheck oder Tätigkeitsanalyse) und die einzelnen Tätigkeitsgruppen ermittelt/ definiert (Örtlichkeit, Arbeitsaufgabe, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstand/ -objekt, Physische Anforderungen, Arbeitsumgebung, Informationen, Psychische (Skills) Anforderungen).


    Im Anschluss habe ich die Gefährdungsbeurteilung in Form einer Checkliste eigens für unseren unser Unternehmen erstellt. Dabei habe ich mich an der Aufbaustruktur der SVLFG orientiert, die finde ich sehr gut (http://www.svlfg.de/30-praeven…sbeurteilungen/index.html).


    Im Nachgang habe ich sämtliche Betriebsanweisungen, Unterweisungen etc. überarbeitet, ergänzt oder gestrichen.


    Nun bin ich dabei eine Verantwortungsmatrix im Arbeitsschutz zu erstellen (wer darf Entscheidungen fällen, wer hat die Durchführungsverantwortung, Mitwirkungspflicht, Beratung etc.).


    Am Ende wird es dann ein Arbeits- und Gesundheitsschutzkompendium oder Handlungshilfe für Akteure geben, also das ist die Idee:


    Im groben die strukturelemente Arbeitsschutzorganisation:


    - Akteure im Arbeitsschutz
    - Sicherheitstechnische Btreuung
    - Arbeitsemedizinische Betreuung
    - Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzbegehungen
    - Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung
    - Betriebsanweisungen/ Unterweisungen
    - PSA



    Das ist so die grobe Struktur.


    Gruß
    Isoline


  • Wenn das soweit durch ist kommen die Unternehmerpflichtenübertragungen und die schriftlichen Berufungen der SiB´s.

    Zunächst wollte ich die Übertragung der Unternehmerpflichten über einen Zusatz zum Arbeitsvertrag abwickeln, bin intern auf Widerstand gestoßen. Nun haben wir uns darauf geeinigt, dass die Übertragung in den jeweiligen Stellenbeschreibungen dezidiert aufgelistet werden soll.


    Gruß
    isoline

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  • @isoline


    Eine für mich sehr hilfreiche mögliche Vorgehensweise, vielen Dank für die konkrete Ausführung |?
    Bei den Unternehmerpflichtenübertragungen werd ich woll auf den gleichen Widerstand wie du stoßen, aber mal sehen wie sichs für uns am besten lösen lässt.


    Gruß
    Johannes

  • Nun haben wir uns darauf geeinigt, dass die Übertragung in den jeweiligen Stellenbeschreibungen dezidiert aufgelistet werden soll.

    Da hätte ich erhebliche Bedenken, ob dies überhaupt rechtskonform ist. Im Arbeitsvertrag wird ja in der Regel auf die Stellenbeschreibung hingewiesen. Jede Änderung der Stellenbeschreibung stellt somit eine Änderung des Arbeitsvertrages dar. Dazu gehören meiner Meinung nach immer beide Vertragsparteien. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers ist dann die Stellenbeschreibung unwirksam.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Da hätte ich erhebliche Bedenken, ob dies überhaupt rechtskonform ist. Im Arbeitsvertrag wird ja in der Regel auf die Stellenbeschreibung hingewiesen. Jede Änderung der Stellenbeschreibung stellt somit eine Änderung des Arbeitsvertrages dar. Dazu gehören meiner Meinung nach immer beide Vertragsparteien. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers ist dann die Stellenbeschreibung unwirksam.

    Formal juristisch korrekt. Wird noch mit der Jursiterei geklärt. Aber, in unseren Stellenbeschreibungen steht so ein Satz
    "Die in dieser Stellenbeschreibung nicht näher angesprochenen Verantwortlichkeiten, welche sich aus der ursächlichen(in der Stellenbeschreibung nicht weiter spezifiziert) Aufgabenstellung ergeben, sind ebenfalls Grundlage der Tätigkeit". Da es sich um eine gesetzliche Notwendigkeit handelt (autonomes Recht DGUV Vorschrift 1), sehe ich so keine Probleme darin. Zumal der Führungskraft "ursächlich" ohnehin ein Teil der Unternehmensverantwortung übertragen wird (Natur der Sache), sonst brauche ich auch keine Führungskräfte und der GF könnte alles alleine machen. Im Prinzip geht es darum, die Prozesse im Arbeitsschutz transparent zu machen. Wer darf unterweisen, wer führt GBUs durch, wer dokumentiert, wer muss wie mitwirken etc.

  • AxelS,


    ohne eine Zustimmung des Betroffenen ist auch jede formale Pflichtenübertragung unwirksam...


    Ein sauberes Verfahren bei der Änderung entsprechender Stellenbeschreibungen erfüllt also auch formaljuristische Anforderungen.


    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

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