Hallo Kollegen,
wir haben bei uns Ätzbäder, in denen mit verdünnter Salzsäure gearbeitet wird. Zum Ansetzen des Bades lassen wir uns 31-prozentige Salzsäure liefern und verdünnen diese auf 4-6 Prozent für das fertige Bad.
Für die 31%-ige Säure haben wir natürlich eine Betriebsanweisung, Sicherheitsdatenblatt und einen Katastereintrag. Nun kam die Frage auf, ob diese Unterlagen / Einträge für das im Bad vorhandene fertige Gemisch auch notwendig ist. Ich bin mir da aktuell gerade nicht so sicher und stelle daher das Thema mal zur Diskussion.
Viele Grüße
EHS Mann