Hallo zusammen,
ich betreue ein Seminarhotel, das auch eine Kellerkneipe hat.
Dort wurde bei Einbau der Schankanlage der Lagerraum für das Schankgas inkl. Anschluss etc. vom Raumvolumen als zu klein betrachtet und kurzerhand mittels Öffnung unten an der Tür der Gastraum mit in Berechnung genommen.
Ich finde das sehr fragwürdig und bevorzuge die Maßnahmenempfehlung "Gaswarnanlage".
Ist die "Reinnahme" des Gastraumes in die Volumenberechnung zulässig und wenn ja, wo kann man das nachlesen?
Grüße,
Stefan