Hallo,
unsere Sifa meint, dass solange es noch keine Gefährdungsbeurteilungen gibt, Betriebsanweisungen als Ersatz gelten können?
Ist das richtig?
Bis wann müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt sein? Gibt es ein Zeitfenster?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin