Gesundheitszeugnis für Mitarbeiter in FSJ, Integrationsdiensten, Tagesgruppen, ...

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  • Hallo,
    folgendes Problem:

    In meiner Firma sind u.a. Mitarbeiter tätig, konkret sogenannte Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, Integrationshelfer, ...) die im Rahmen ihrer pädagogischen Tätigkeit mit der von ihnen betreuten Klientel (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene),
    sogenannte Selbstversorgungsseminare durchführen.
    Ziel ist zum einem das Verdeutlichen eines gezielten und ökonomischen Einkaufs aber auch die folgende Zubereitung der Speisen.
    Die eingesetzten Waren umfassen das normale Sortiment eines beliebigen Discounters.
    Solange sich alles beim Einkauf und dem "theoretischen" Teil der Zubereitung abspielt, wäre für mich ein Gesundheitszeugnis nicht relevant. Spätestens wenn es an die "heiße" Phase der Zubereitung geht müsste zumindest eine der verantwortlichen Personen
    über ein Gesundheitszeugnis verfügen, sehe ich das richtig ?

    viele Grüße
    Michael

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  • Spätestens wenn es an die "heiße" Phase der Zubereitung geht müsste zumindest eine der verantwortlichen Personen
    über ein Gesundheitszeugnis verfügen, sehe ich das richtig ?

    Nicht nur eine verantwortliche Person, sondern alle, die hier entsprechenden Kontakt haben. Siehe §43 IfSG.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ja, sicherlich alle

    ABER: das ganze Prozedere ist m.A. vergleichbar bzw. angelehnt an den privaten hauswirtschaftlichen Bereich (max. 5 Personen, sofortiger anschließender gemeinsamer Verzehr in "privater" Häuslichkeit ...), so dass ich nach einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung mit "mindestens" einer entsprechenden Person sogenannte Mindeststandards erfülle.

    Dies wäre meine Herangehensweise.

    Danke und Grüße
    Michael

  • ABER: das ganze Prozedere ist m.A. vergleichbar bzw. angelehnt an den privaten hauswirtschaftlichen Bereich

    Es ist aber kein privater hauswirtschaftlicher Bereich.
    Die Ausnahmen für den Privatbereich gelten z.B. wenn eine Haushälterin in den Privathaushalt kommt und dort Essen bereitet.
    Diese Ausnahme kann man aber bei Tagesgruppen in der Regel nicht in Anspruch nehmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • ich schrieb vergleichbar und angelehnt, weil z.B. die Integrationshelfer dies eben auch in der privaten Häuslichkeit des oder der Klientel machen.

    Wie erkläre ich denen, dass dies in der Klientenwohnung geht, aber mit dem gleichen Personenkreis in der Küche der Tagesgruppe oder des Freizeitklubs nicht. ?(

  • Hallo zusammen,
    Erklärung zur Klientenwohnung:
    Küche in der Tagesgruppe oder Freizeitclubs ist für die Öffentlichkeit zugängig. D.h. es haben auch andere Personen als die in der Klientenwohnung Zugang.
    Und was hindert uns eigentlich daran, uns nach dem Ifsg belehren zu lassen? Ist das wirklich so schlimm, sich das anzuhören?
    :pop3: Ist bestimmt auch eine Bereicherung für den privaten Bereich.

    Viele Grüße Joachim

    Zitat von Joachim Ringelnatz

    Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.

    Was du ererbest von deinen Vätern, erwirb es um es zu besitzen

  • Belehren oder Belehren lassen ist nicht das Thema.

    Die Leute werden schon intern auf Hygiene, Infektionsschutz, HACCP, ... geschult.
    Ich habe eine Großküche, dutzende von Ausgabestellen und 2 Pflegeheime in meinem Bereich. In den Tagesgruppen und Wohngemeinschaften ist das Gesundheitszeugnis ohnehin obligatorisch.

    Die Frage zielte nach dem "amtlichen" Gesundheitszeugnis, welches ja nun nicht für lau zu haben ist.
    (Gesundheitswesenkostenverordnung M-V, Belehrung inkl. Ausstellung der Bescheinigung, Gebührentatbestand 7.1.9 in Höhe von 30 - 200,- €) und von der Klientel (FSJ, FÖJ, Integrationshelfer), die es in meiner Fragestellung betrifft, springen hier so einige rum.

    Ist zwar nicht mein Part, aber wenn die Einrichtungsleitung zu den Entgeltverhandlungen in den Sozial- und Jugendämtern aufschlagen und diesen Punkt als weiteren Kostenfaktor anführen :Lach:

  • ich schrieb vergleichbar und angelehnt, weil z.B. die Integrationshelfer dies eben auch in der privaten Häuslichkeit des oder der Klientel machen.

    Wie erkläre ich denen, dass dies in der Klientenwohnung geht, aber mit dem gleichen Personenkreis in der Küche der Tagesgruppe oder des Freizeitklubs nicht. ?(

    Hallo,

    auch wenn es jetzt doof klingt. Aber eh wir dir hier in dem speziellen Fall einen Tipp geben können, wäre es doch leichter du rufst beim zuständigen Gesundheitsamt an?

    Weil die Frage die ich mir stelle, was macht die pädagogische Kraft da wirklich? Ich kenne es bisher nur so, dass sie das "Klientel" anleitet und nicht selbst mit zubereitet.
    Das Klientel über diese Tätigkeit ja nicht gewerbsmäßig aus ?(

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

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  • ich schrieb vergleichbar und angelehnt

    Dann kläre den Sachverhalt doch mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab. Die werden Dir dann entweder eine entsprechende Bescheinigung geben, dass keine Belehrung notwendig ist, oder eben eine entsprechende Belehrung einfordern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ok, danke !

    ist wahrscheinlich der einfachere Weg, sollen die mir sagen, was sie wollen.
    Übrigens habe ich am Donnerstag die erste ASA für dieses Jahr, eigentlich müssten da 2 Betriebsärzte auftauchen, sollen die sich mal äußern für ihr Honorar |?
    Gruß Michael

    Einmal editiert, zuletzt von mb.224 (26. Februar 2018 um 10:42)

  • Antwort zuständiges Gesundheitsamt:

    nur begrenzt öffentlich, dem privatwirtschaftlichen Feld zuzuordnen, bestimmter Personenkreis, keine "gewerbliche" Gewinnerzielung, Schwerpunkt liegt auf "Erziehung",
    kein Gesundheitszeugnis erforderlich

    soll so sinngemäß im Kommentar zum Infektionsschutzgesetz stehen,

    Ergo: das, was ich hören wollte :rock2:

    Einmal editiert, zuletzt von mb.224 (26. Februar 2018 um 11:09)

  • Nett, somit hast Du ja die für Dich relevante Antwort.
    Ich kenne einen ähnlichen Fall, in dem genau anders entschieden wurde. => Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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