Guten Morgen,
ich weiß, ich bekomme gleich wieder verbale Haue von Euch. Wir haben in einer unserer Kliniken eine Holzwerkstatt. Diese habe ich vor 7 Jahren das erste Mal gesehen und dort eine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Die Dort installierten Maschinen (Richt- und Hobelbank, Formatkreissäge, Langlochbohrmaschine, Bandsäge, Bandschleifer, Kantenschleifer etc.) sind alle ca. 1980 - 85 gebaut worden. SdT ist also weit weg. Ich möchte jetzt eine Risikoermittlung nach Maschinenrichtlinie erstellen. Ich habe natürlich im world wide web recherchiert. Als erstes taucht dann natürlich der berühmte Verlag auf, diese Gelddruckmaschine. Auf welchem anderen Weg erhalte ich informationen, wie eine Formatkreissäge (als Beispiel) im Jahre des Herrn 2018 ausgestattet sein muss? Bleibt da wirklich nur die DIN?
Die Maschinen werden nicht von den Rehabilitanden bedient, nur vom ausgebildeten Mitarbeiter der REHA-Klinik. Das ändert jetzt mal nichts an der Arbeitssicherheit. Aber ich wollte diese Diskussion, wer diese Maschinen bedienen darf, gleich im Keim ersticken.