Hallo,
ich habe es mal wieder voll kompliziert. Ich habe ein Hochhaus (>22m, < 60m). Baujahr 1960. Das Hochhaus hat zwei notwendige Treppenhäuser, gegenüberliegend (Nord- und Südseite). Beide Treppenhäuser sind über einen notwendigen Flur (>30 m ) miteinander verbunden. Alle Büros sind über den notwendigen Flur erreichbar. Ausser das Büro im später beschriebenen Treppenraum. Beide Treppenhäuser sind vom notwendigen Flur mit T30-2 RS getrennt. An das südliche Treppenhaus grenzt ein Aufzugsvorraum. Im nördlichen Treppenhaus ist in jeder Etage ein einzelnes Büro. Bürotür T30-1 RS. Zum benachbarten Büro ist das Büro im Treppenhaus durch eine F90 Wand getrennt. Soweit so gut. Noch alles klar?
Jetzt kommt ein Sachverständiger und sagt: " Das Büro im notwendigen Treppenhaus benötigt einen zweiten Flucht- und Rettungsweg!" Ok, weil dies ein Aufenthaltsraum ist, kann ich das teilweise nachvollziehen. Was passiert aber, wenn ich aus dem Büro einen Funktionsraum mache, der nur immer wieder kurzfristig genutzt wird? Akten- und Funktionsraum (Kopierer und Aktenschränke). Mitarbeiter geht rein, macht eine Kopie oder nimmt sich eine Akte und geht wieder? T30 Tür bleibt erhalten.
Brauch ich aber trotzdem noch einen zweiten Rettungsweg?
Gilt hier Nummer??--> aus MHHR
4 Rettungswege 4.1 Führung von Rettungswegen 4.1.1 Für Nutzungseinheiten und für Geschosse ohne Aufenthaltsräume müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege ins Freie vorhanden sein, die zu öffentlichen Verkehrsflächen führen. Beide Rettungswege dürfen innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen. Die Rettungswege aus den oberirdischen Geschossen und den Kellergeschossen sind getrennt ins Freie zu führen.
Das Treppenhaus vor diesem Büro (vor diesem Raum) ist absolut Brandlastenfrei etc. Was soll da bitte schön brennen oder rauchen? Was muss ich da konstruieren, dass hier ein zweiter Flucht- und Rettungsweg notwendig wird? Brandschutzsachverständiger heißt ja auch mit Sachverstand??