Weisungsfreiheit Leitende Sicherheitsfachkraft

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  • Hallo Zusammen, mich würde aufgrund einer aktuellen Diskussion eure/ Ihre geschätzte Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren.

    Wenn ich als leitende Sicherheitsfachkraft mehrere Sifa einsetze, die mir disziplinarisch in einer eingerichteten Stabsabteilung unterstellt sind und auch an mich berichten, - wie sieht es da mit dem Thema "Weisungsfreiheit" aus? Ich habe da bisher keine Interessenkonflikte gesehen, weil die Führung der Beschäftigten und die Aufgaben des Sifa zwei völlig verschiedene paar Schuhe sind. Für mich war immer wichtig das ich sie nach Ihren Fähigkeiten und Qualifikationen einsetze und stichprobenweise auch schaue, ob sie ihren Job auch gründlich machen, sei es fachtechnisch, als auch auslastungstechnisch.

    Nach einer hitzigen Diskussion auf einer Tagung, zweifle ich an meiner bisherigen Sichtweise. Wie seht ihr das?

    Beste Grüße
    Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513

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  • Wo hast Du oder die Teilnehmer der Tagung denn ein Problem mit der Weisungsfreiheit? Ich halte Deine Vorgehensweise für korrekt und sinnvoll.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Guten Morgen,

    leider verstehe ich Dein Problem gerade nicht wirklich, .....
    Aber vielleicht hilft Dir das:

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/3635

    Ich denke @Sifuzzi geht es um die Weisung als Leitende Sicherheitsfachkraft gegenüber den unterstellten Sicherheitsfachkräften.

    @Sifuzzi

    Ich habe es ähnlich gehandhabt bei einem externen Dienstleister wo ich die Funktion übernehmen durfte. Da bestand es wirklich darin eine gemeinsame Linie zu definieren, als Ansprechpartner da zu sein, die Einsatzzeiten, Urlaub etc. zu planen und auch Kundenbeschwerden entgegen zunehmen und es zu beurteilen. Wenn man 3 Sicherheitsfachkräfte in einen Raum setzt kommen bestimmt 5 Meinungen raus. Aber am Ende kann man sich immer auf ein gemeinsames Ergebnis einigen.

    Was war den die andere Meinung von der Tagung die dich nun verunsichert?

    Gruß

    Stephan

    --- Wer schreit hört auf zu denken. --- Manche Dinge erledigen sich von selbst, wenn man ihnen genug Zeit gibt. --- Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. A.E. ---

    Einmal editiert, zuletzt von NewWave (13. November 2017 um 15:28)

  • Jede SIFA / FASI ist in der Ausübung der Fachkunde weisungsfrei ! Ob der Vorgesetzte FASI / SIFA ist oder nicht spielt keine Rolle

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

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  • Wenn man z. B. in einem Großbetrieb mehrere Sifas hat und dann der Leiter der Abteilung wird, kann man durchaus Weisungsbefugnis haben. Dies beschränkt sich allerdings auf seine disziplinarisch Untergebenen. Im Rahmen der Arbeit als Sifa bleibt man weisungsfrei.

    Als weiteres Beispiel (aus meinem Betrieb) könnte man den Leiter der Instandhaltung nehmen. Gegenüber Produktionsarbeitern ist er nicht weisungsbefugt, jedoch gegenüber seiner Schlosser und Elektriker.

    Als Leiter der Arbeitssicherheit mit dir unterstellten Sifa musst du denen ja gewissermaßen Arbeitsaufgaben geben. Es hängt auch etwas von den betrieblichen Regelungen ab.

    Das kannste schon so machen.... aber dann isses halt Kacke. :D

  • Zwei Anmerkungen zum Thema:

    1. "Weisungsfrei" heißt nicht, dass ich nicht sehr wohl Weisungen von meinem Vorgesetzten erhalten kann und diese auch umsetzen muß. Die Weisungsfreiheit gilt ausschließlich für den Bereich der sicherheitstechnischen Fachkunde.

    2. Innerhalb einer Stabsstelle mit einer leitenden Sifa ist, gem nachfolgender Erläuterung, nur diese dem Leiter des Betriebes zu unterstellen. Alle anderen SiFa's sind,i.d.R. diesem unterstellt. Damit verbunden sind auch hier wieder eindeutige, arbeitsrechtlich definierte Regularien.

    "6. Sind in einem Betrieb mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig, so untersteht nur ihr Leiter, nämlich die Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit, unmittelbar dem Leiter des Betriebes. Aus der Organisationsvorschrift des § 8 Abs. 2 ASiG ergibt sich, dass im Fall des Vorhandenseins mehrerer Fachkräfte in einem Betrieb diese, je für sich, eine organisatorische Einheit bilden, an deren Spitze jeweils ihr Leiter steht. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstehen infolge dessen ihrem Leiter unmittelbar. Sie können nicht anderen betrieblichen Führungskräften unterstellt werden.
    2 Urteil des LAG Köln vom 3.4.2003, 10 (1) 1231/02"

    Also Sifuzzi: Ich gehe mit Deiner Sichtweise konform.

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Allen ein herzliches Dankeschön! Ich fühle mich in meiner Meinung bestätigt! Beste Grüße!!!!!!!!! Sifuzzi

    "Es ist der der gewöhnliche Fehler der Menschen, bei gutem Wetter nicht an Sturm zu denken." Niccolo´Machiavelli - Der Fürst 1513