Guten Tag!
So, ich habe gesucht, im Internet und auch im forum und irgendwo steht es bestimmt, ich habe es nicht gefunden.
Wir haben eine Umwehrung an mehreren bodentiefen Fenstern, die auch komplett geöffnet werden können. Jetzt finde ich in der Bauordnung NRW nur eine Mindesthöhe von 0,9m bei <12m und darüber 1,1m.
Jetzt ist diese Umwehrung in Stangenausführung. Gerne würde ich jetzt die Mindestabstände kennen. Finde aber nichts offizielles im gewerblichen Bereich. Es gibt vielleicht Werte zwischen 120mm und 300mm und irgendetwas mit Kindern und Erwachsenen, das gibt mir aber keine Sicherhheit. Es gibt wohl auch noch die DIN 18065, aber ob da etwas interessantes drin steht, konnte ich auch nicht herausfinden.
Habt Ihr da etwas offizielles?
Danke und Gruß aus Köln
Argus